Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr.

Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr.

Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0339" n="331"/>
dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin                      ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte.                      Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu                      setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die                      Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun,                      daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf                      leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde                      hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und                      dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch                      demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad                      1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep                      Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin                      da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der                      Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die                      Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin                      das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4.                      Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre.                      Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder                      zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1)                      daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin                      negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin                      gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin                      Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der                      Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer                      Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3.                      Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt                      ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als                      ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet                      hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia                      constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin                      in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen                      fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen.                      Testis sagte, es wäre doch wahr.</p>
        <p>Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von                      Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht                      gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte                      Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die                      Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter                      nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen                      Verdacht gehabt,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[331/0339] dendo, daß Zeugin Lucia Kohlin ihre Feindin wäre, und sich mit ihrer der Schlieperin Tochter gezancket hätte. Testis, sie habe gegen die Schlieperin keine Feindschafft, auf Befragen hinzu setzend, daß sie ihre deposition beschwören könnte. Schlieperin, Sie könnte die Kohlin zu keinem Eyd lassen, sondern dieselbe solte ihr durch Zeugen darthun, daß sie ihrer Mutter ein Brodt gegeben hätte, sie Schlieperin könnte darauf leben und sterben, daß sie nichts darvon wissen thäte. Lucia Kohlin wurde hierauf der Eyd vorgehalten, und nach beschehener Erinnerung des Mein-Eydes und dessen schwerer Bestraffung, mit dem würcklichen Zeugen-Eyd beleget, auch demnach von ihr auf vorgestellte Fragstücke, wie folget, deponiret; und zwar ad 1. Test. affirmat, Ad 2. Testis, die Schlieperin habe gesagt, ich habe drep Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobt, solches denen Armen zu geben, Kohlin da habt ihr auch eins, wenn schon die Leute sagen, daß ihr hexen könnet, ihr der Zeugin Mutter habe darauf zu der Schlieperin gesagt, wer sagt denn das? und die Schlieperin geantwortet, die Misselsche. Testis addebat, es habe die Schlieperin das Brodt unter der Schürtze tragend gebracht. Ad 3 Testis. affirmat. Ad 4. Test. sie habe solches nicht gehöret, weilen sie gleich fortgangen wäre. Catharina Schlieperin, modo Christoph Adams Eheweib, wurde hierauf wieder zugegen gefordert, und sagte Test. nochmahlen derselbigen in faciem, und zwar 1) daß die Schlieperin ihr der Zeugin Mutter ein Brodt gegeben habe. Schlieperin negabat. Testis bliebe in affirmativa. 2) Sagte Testis der Schlieperin gleichfalls in faciem, daß es wohl 16. Jahr wären, wie einsmahlen ihr der Zeugin Stin Mutter auf ihrem Hoff gestanden, die Schlieperin ein Brodt unter der Schürtze gebracht (Zeugin zeigete wie Schlieperin das Brodt getragen,) ihrer Mutter über einen niedrigen Zaun zugereichet, und gesagt hätte, ich habe 3. Brodt von dem Neuen gebacken, und gelobet, solche denen Armen zu geben, da habt ihr auch eins, wenn die Leute schon sagen, daß ihr hexen könnet, und daß, als ihr Zeugin Mutter gefraget, wer sagt denn das, die Schlieperin geantwortet hätte, die Misselsche eure nechste Nachbarin. Schlieperin negat omnia constantissime. Testis bliebe in affirmativa. Ad 3. Testis sagte der Schlieperin in faciem, daß ihre Mutter darauf sie die Schlieperin gefragt mit diesen fomalien: Sagdas die Misselsche? Schlieperin wolte davon nichts wissen. Testis sagte, es wäre doch wahr. Maria Andreas Missels Eheweib wurde demnach vorgefordert und befragt, was sie von Elisabeth Erich Kohls Eheweib halte, ob sie jemahls auf dieselbe einen Verdacht gehabt, und zu Elisabeth Schlieperin, oder sonst jemand gesagt, daß gedachte Elisabeth Kohlin hexen könne? Worauf dann dieselbige anzeigete, daß sie die Kohlin jederzeit vor ein ehrliches Weib gehalten, und von derselben weiter nichts, als alles gutes wissen thäte, sie habe auch auf dieselbe nie einen Verdacht gehabt,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/339
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/339>, abgerufen am 21.11.2024.