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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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die genauere Käntniß von dem rechten Autore haben / höchlich obligiren / wenn sie mir deßhalb genauere Nachricht (die ich gebührend zu menagiren verspreche) geben wollen; indem ich gesonnen bin / zu zeigen / daß dieses Consilium gantz nicht practicabel sey / es möge nun davon Autor seyn / wer da wolle. Daß ich es jetzo nicht gethan / noch thun können / ist die Ursache allbereit angezeiget worden / ob ich schon bey der Durchlesung desselben alsbald für mich meine Gedancken auff ein paar Blätgens summarisch entworffen; Indessen habe das Bedencken selbst in paragraphos eingetheilet / und zu jedem Paragrapho am Rande kurtze Summarien verfertiget / und kan der Leser zum voraus nachdencken / ob er es mit d m Autore, oder mit mir halte / und indessen die publication des dritten Theils mit einer kleinen Gedult erwarten. Der ANDERE Handel wird wegen vieler Ursachen schon etwas angenehmer seyn / zumahl da er nicht alleine etliche Umstände mit berühret / die zu meinem curriculo vitae gehören / sondern auch das bekandte Sprichwort: Favor in judice plus valet, quam lex in Codice etwas erläutert. So will ich auch hoffen, daß der DRITTE Handel wegen der im Responso selbst angeführten Ursachen für einen außerlesenen und nicht gemeinen Handel werde passiren können / ohne daß ich vonnöthen habe / nach der leider ietzo hier und dar einreißenden garstigen Mode, viel Prahlens von selbigem oder von mir zu machen. Der VIERTE Handel / darinnen

die genauere Käntniß von dem rechten Autore haben / höchlich obligiren / wenn sie mir deßhalb genauere Nachricht (die ich gebührend zu menagiren verspreche) geben wollen; indem ich gesonnen bin / zu zeigen / daß dieses Consilium gantz nicht practicabel sey / es möge nun davon Autor seyn / wer da wolle. Daß ich es jetzo nicht gethan / noch thun können / ist die Ursache allbereit angezeiget worden / ob ich schon bey der Durchlesung desselben alsbald für mich meine Gedancken auff ein paar Blätgens summarisch entworffen; Indessen habe das Bedencken selbst in paragraphos eingetheilet / und zu jedem Paragrapho am Rande kurtze Summarien verfertiget / und kan der Leser zum voraus nachdencken / ob er es mit d m Autore, oder mit mir halte / und indessen die publication des dritten Theils mit einer kleinen Gedult erwarten. Der ANDERE Handel wird wegen vieler Ursachen schon etwas angenehmer seyn / zumahl da er nicht alleine etliche Umstände mit berühret / die zu meinem curriculo vitae gehören / sondern auch das bekandte Sprichwort: Favor in judice plus valet, quam lex in Codice etwas erläutert. So will ich auch hoffen, daß der DRITTE Handel wegen der im Responso selbst angeführten Ursachen für einen außerlesenen und nicht gemeinen Handel werde passiren können / ohne daß ich vonnöthen habe / nach der leider ietzo hier und dar einreißenden garstigen Mode, viel Prahlens von selbigem oder von mir zu machen. Der VIERTE Handel / darinnen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/5>, abgerufen am 21.11.2024.