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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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weil S. Excellenz in etlichen Tagen nach Leipzig kommmen würde das praevenire zu spielen, weil vermuthlich Herr D. P. nicht lange ausbleiben dürffte. Ich konte mir aber diese Nachricht nicht zu Nutze machen, weil ich mich schon, wie gleich mit mehrern wird gemeldet werden, auf einer kleinen Reise befand. Nach deren Endigung erfuhr ich aber, daß Zeit meiner Abwesenheit meine beyden Herren Adversarii D. C. und D. P. nicht beyde für sich alleine Seiner Excellence aufgewartet hätten, sondern sie hätten auch vermittelst ihrer autorität ihre beyde übrige Collegen an der Thomas Kirche beredet ihnen bey dieser visite Gesellschafft zu leisten, wiewohl diese letzten wenig geredet hätten, sondern obige beyde alleine wieder mich haranguiren lassen: es wurde mir ferner (damahls in Vertrauen) gemeldet, daß S. Excellenz ihnen mit aller Höfflichkeit geantwortet, daß sie nimmer gesonnen gewesen die Feinde des Ehrwürdigen Ministerii oder der Ehrwürdigen Theologischen Facultät in Protection zu nehmen, und daß, wenn ich unter die Classe derselben gehörete, er sich meiner umb so viel weniger annehmen würde, weil ich selbst niemahls weder schrifftlich noch mündlich Protection bey ihm wieder diese beyde Facultäten gesucht, sondern alleine als ich von Herrn D. A. und denen Philosophis verklagt worden, er von mir gebeten worden wäre bey dem Herrn Praeside Consistorii mir in so weit Addresse zu machen, daß ich mit inquisition-Processen nicht übereilet, sondern vorhero genugsam gehöret werden möchte. Weil nun dieses mein petitum nicht alleine allen Göttlichen und Menschlichen Rechten gemäß wäre; also hoffte er auch, es würde die Ehrwürdige Theologische Facultät und das Ministerium daraus erkennen, daß so wenig ich Ihn umb eineprotection in einer unrechtmäßigen Sache angesprochen, so wenig wäre er auch jemahls gesonnen gewesen, mir darinnen beyzustehen. In übrigen würden sie ihm doch gleichfalls nicht zumuthen, daß er sich in ihre Klage wieder mich mischen solle, weil selbige nicht zu denen ihm anvertrauten Affairen sondern einzig und alleine für das Ober-Consistorium gehörete; und er also Unrecht thun würde, wenn er Seiner Excellenz dem Herrn Praeside des Ober-Consistorii Eingriff thun wolte, ja sie die vier Herren Ministeriales würden sich dieses Unrechts theilhafftig machen, wenn sie von ihm ein solches begehren solten etc. Gleichwie nun des Herrn Ober Marschalls Excellenz hierinnen nichts anders als die Wahrheit gesagt hatte, und die obigen 15. ersten paragraphi dieses Handels diese seine Antwort genugsam erleutern werden; also musten die vier Herren Deputati oder seipsos deputantes mit dieser Antwort zufrieden seyn.

weil S. Excellenz in etlichen Tagen nach Leipzig kommmen würde das praevenire zu spielen, weil vermuthlich Herr D. P. nicht lange ausbleiben dürffte. Ich konte mir aber diese Nachricht nicht zu Nutze machen, weil ich mich schon, wie gleich mit mehrern wird gemeldet werden, auf einer kleinen Reise befand. Nach deren Endigung erfuhr ich aber, daß Zeit meiner Abwesenheit meine beyden Herren Adversarii D. C. und D. P. nicht beyde für sich alleine Seiner Excellence aufgewartet hätten, sondern sie hätten auch vermittelst ihrer autorität ihre beyde übrige Collegen an der Thomas Kirche beredet ihnen bey dieser visite Gesellschafft zu leisten, wiewohl diese letzten wenig geredet hätten, sondern obige beyde alleine wieder mich haranguiren lassen: es wurde mir ferner (damahls in Vertrauen) gemeldet, daß S. Excellenz ihnen mit aller Höfflichkeit geantwortet, daß sie nimmer gesonnen gewesen die Feinde des Ehrwürdigen Ministerii oder der Ehrwürdigen Theologischen Facultät in Protection zu nehmen, und daß, wenn ich unter die Classe derselben gehörete, er sich meiner umb so viel weniger annehmen würde, weil ich selbst niemahls weder schrifftlich noch mündlich Protection bey ihm wieder diese beyde Facultäten gesucht, sondern alleine als ich von Herrn D. A. und denen Philosophis verklagt worden, er von mir gebeten worden wäre bey dem Herrn Praeside Consistorii mir in so weit Addresse zu machen, daß ich mit inquisition-Processen nicht übereilet, sondern vorhero genugsam gehöret werden möchte. Weil nun dieses mein petitum nicht alleine allen Göttlichen und Menschlichen Rechten gemäß wäre; also hoffte er auch, es würde die Ehrwürdige Theologische Facultät und das Ministerium daraus erkeñen, daß so wenig ich Ihn umb eineprotection in einer unrechtmäßigen Sache angesprochen, so wenig wäre er auch jemahls gesonnen gewesen, mir darinnen beyzustehen. In übrigen würden sie ihm doch gleichfalls nicht zumuthen, daß er sich in ihre Klage wieder mich mischen solle, weil selbige nicht zu denen ihm anvertrauten Affairen sondern einzig und alleine für das Ober-Consistorium gehörete; und er also Unrecht thun würde, wenn er Seiner Excellenz dem Herrn Praeside des Ober-Consistorii Eingriff thun wolte, ja sie die vier Herren Ministeriales würden sich dieses Unrechts theilhafftig machen, wenn sie von ihm ein solches begehren solten etc. Gleichwie nun des Herrn Ober Marschalls Excellenz hierinnen nichts anders als die Wahrheit gesagt hatte, und die obigen 15. ersten paragraphi dieses Handels diese seine Antwort genugsam erleutern werden; also musten die vier Herren Deputati oder seipsos deputantes mit dieser Antwort zufrieden seyn.

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[97/0103] weil S. Excellenz in etlichen Tagen nach Leipzig kommmen würde das praevenire zu spielen, weil vermuthlich Herr D. P. nicht lange ausbleiben dürffte. Ich konte mir aber diese Nachricht nicht zu Nutze machen, weil ich mich schon, wie gleich mit mehrern wird gemeldet werden, auf einer kleinen Reise befand. Nach deren Endigung erfuhr ich aber, daß Zeit meiner Abwesenheit meine beyden Herren Adversarii D. C. und D. P. nicht beyde für sich alleine Seiner Excellence aufgewartet hätten, sondern sie hätten auch vermittelst ihrer autorität ihre beyde übrige Collegen an der Thomas Kirche beredet ihnen bey dieser visite Gesellschafft zu leisten, wiewohl diese letzten wenig geredet hätten, sondern obige beyde alleine wieder mich haranguiren lassen: es wurde mir ferner (damahls in Vertrauen) gemeldet, daß S. Excellenz ihnen mit aller Höfflichkeit geantwortet, daß sie nimmer gesonnen gewesen die Feinde des Ehrwürdigen Ministerii oder der Ehrwürdigen Theologischen Facultät in Protection zu nehmen, und daß, wenn ich unter die Classe derselben gehörete, er sich meiner umb so viel weniger annehmen würde, weil ich selbst niemahls weder schrifftlich noch mündlich Protection bey ihm wieder diese beyde Facultäten gesucht, sondern alleine als ich von Herrn D. A. und denen Philosophis verklagt worden, er von mir gebeten worden wäre bey dem Herrn Praeside Consistorii mir in so weit Addresse zu machen, daß ich mit inquisition-Processen nicht übereilet, sondern vorhero genugsam gehöret werden möchte. Weil nun dieses mein petitum nicht alleine allen Göttlichen und Menschlichen Rechten gemäß wäre; also hoffte er auch, es würde die Ehrwürdige Theologische Facultät und das Ministerium daraus erkeñen, daß so wenig ich Ihn umb eineprotection in einer unrechtmäßigen Sache angesprochen, so wenig wäre er auch jemahls gesonnen gewesen, mir darinnen beyzustehen. In übrigen würden sie ihm doch gleichfalls nicht zumuthen, daß er sich in ihre Klage wieder mich mischen solle, weil selbige nicht zu denen ihm anvertrauten Affairen sondern einzig und alleine für das Ober-Consistorium gehörete; und er also Unrecht thun würde, wenn er Seiner Excellenz dem Herrn Praeside des Ober-Consistorii Eingriff thun wolte, ja sie die vier Herren Ministeriales würden sich dieses Unrechts theilhafftig machen, wenn sie von ihm ein solches begehren solten etc. Gleichwie nun des Herrn Ober Marschalls Excellenz hierinnen nichts anders als die Wahrheit gesagt hatte, und die obigen 15. ersten paragraphi dieses Handels diese seine Antwort genugsam erleutern werden; also musten die vier Herren Deputati oder seipsos deputantes mit dieser Antwort zufrieden seyn.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/103>, abgerufen am 22.11.2024.