Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.liche Klage darüber.Stunde von vier bis fünffe zu meinem discursu prooemiali gratuito genommen, in welcher er seine lectiones Anti-Atheisticas non gratuitas zu halten pflegte. Hier ware nun grosse Noth vorhanden. Man liesse dannenhero nicht alleine noch des Sonntags dieses mein Programma durch einen famulum vom schwartzen Brette abreissen, sondern wan colligirte auch noch selbigen Tages die vota der Theologischen Facultät schrifftlich, und nach erhaltener pluralität derselben vel quasi gab man des Montags frühe als den 10. Junii folgende Supplique im Nahmen der Theologischen Facultät, mit der vorigen general-Unterschrifft ein: P. P. Ew. Magnificenz und andern Herren Adsesloribus können wir unberichtet nicht lassen, daß der Herr D. Thomasius gestriges Tages sich unterfangen, ein Collegium Atheisticum, darinnen er de natura Atheismi & genuino refutandi Atheismos modo handeln will, publice anzuschlagen. Wann dann diese materia vor ihme nicht, sondern ad Theologiam revelatam gehöret, und nur unsern lieben Collegen Herrn D. Pfeiffern damit zu kräncken angesehen ist: Als gelanget an Ew. Magnificenz und sämtliche Herren Assessores unser dienstliches Bitten, sie wollen gedachten D. Thomasium schrifftliche inhibition thun lassen, mit solchem intimirten Collegio bis auf fernere Verordnung zurück zu halten. Womit wir dieselben göttlichen Gnaden-Schutz befehlen thun. &c. Darauf erfolgtes Universitäts-man datum cum clausula.§. XLIII. Es ware meinen Herren Adversariis nun so viel an der Beschleunigung eines decrets von der Universität gelegen, daß sie nicht ruheten, bis sie von dem Rectore und Assessoribus des Concilii noch den 10. Junii Vormittage folgendes mandatum erpresseten. P. P. Was bey dem Herrn Pro Rectore Magnifico der löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren, Herrn Decanus, Senior und andere Doctores und Assessores der löblichen Theologischen Facultät allhier, wieder Herrn D. Christian Thomasium wegen des gestrigen Tages von ihm intimirten Collegii Atheistici gesuchet und gebethen, solches hat besagter Herr Doct. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird ihm demnach selbige hiermit communiciret, darnebst aber aufferlegt und anbefohlen, daß er mit obberührtem Collegio bis auf fernere Verordnung anstehen, und da er etwas erhebliches einzuwenden hätte, solches binnen dato und nechstkommer Mittwoche ad Acta berichten solle, wornach er sich also zu achten &c. liche Klage darüber.Stunde von vier bis fünffe zu meinem discursu prooemiali gratuito genommen, in welcher er seine lectiones Anti-Atheisticas non gratuitas zu halten pflegte. Hier ware nun grosse Noth vorhanden. Man liesse dannenhero nicht alleine noch des Sonntags dieses mein Programma durch einen famulum vom schwartzen Brette abreissen, sondern wan colligirte auch noch selbigen Tages die vota der Theologischen Facultät schrifftlich, und nach erhaltener pluralität derselben vel quasi gab man des Montags frühe als den 10. Junii folgende Supplique im Nahmen der Theologischen Facultät, mit der vorigen general-Unterschrifft ein: P. P. Ew. Magnificenz und andern Herren Adsesloribus können wir unberichtet nicht lassen, daß der Herr D. Thomasius gestriges Tages sich unterfangen, ein Collegium Atheisticum, darinnen er de natura Atheismi & genuino refutandi Atheismos modo handeln will, publice anzuschlagen. Wann dann diese materia vor ihme nicht, sondern ad Theologiam revelatam gehöret, und nur unsern lieben Collegen Herrn D. Pfeiffern damit zu kräncken angesehen ist: Als gelanget an Ew. Magnificenz und sämtliche Herren Assessores unser dienstliches Bitten, sie wollen gedachten D. Thomasium schrifftliche inhibition thun lassen, mit solchem intimirten Collegio bis auf fernere Verordnung zurück zu halten. Womit wir dieselben göttlichen Gnaden-Schutz befehlen thun. &c. Darauf erfolgtes Universitäts-man datum cum clausula.§. XLIII. Es ware meinen Herren Adversariis nun so viel an der Beschleunigung eines decrets von der Universität gelegen, daß sie nicht ruheten, bis sie von dem Rectore und Assessoribus des Concilii noch den 10. Junii Vormittage folgendes mandatum erpresseten. P. P. Was bey dem Herrn Pro Rectore Magnifico der löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren, Herrn Decanus, Senior und andere Doctores und Assessores der löblichen Theologischen Facultät allhier, wieder Herrn D. Christian Thomasium wegen des gestrigen Tages von ihm intimirten Collegii Atheistici gesuchet und gebethen, solches hat besagter Herr Doct. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird ihm demnach selbige hiermit communiciret, darnebst aber aufferlegt und anbefohlen, daß er mit obberührtem Collegio bis auf fernere Verordnung anstehen, und da er etwas erhebliches einzuwenden hätte, solches binnen dato und nechstkommer Mittwoche ad Acta berichten solle, wornach er sich also zu achten &c. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0108" n="102"/><note place="left">liche Klage darüber.</note>Stunde von vier bis fünffe zu meinem discursu prooemiali gratuito genommen, in welcher er seine lectiones Anti-Atheisticas non gratuitas zu halten pflegte. Hier ware nun grosse Noth vorhanden. Man liesse dannenhero nicht alleine noch des Sonntags dieses mein Programma durch einen famulum vom schwartzen Brette abreissen, sondern wan colligirte auch noch selbigen Tages die vota der Theologischen Facultät schrifftlich, und nach erhaltener pluralität derselben vel quasi gab man des Montags frühe als den 10. Junii folgende Supplique im Nahmen der Theologischen Facultät, mit der vorigen general-Unterschrifft ein:</p> <p>P. P. Ew. Magnificenz und andern Herren Adsesloribus können wir unberichtet nicht lassen, daß der Herr D. Thomasius gestriges Tages sich unterfangen, ein Collegium Atheisticum, darinnen er de natura Atheismi & genuino refutandi Atheismos modo handeln will, publice anzuschlagen. Wann dann diese materia vor ihme nicht, sondern ad Theologiam revelatam gehöret, und nur unsern lieben Collegen Herrn D. Pfeiffern damit zu kräncken angesehen ist: Als gelanget an Ew. Magnificenz und sämtliche Herren Assessores unser dienstliches Bitten, sie wollen gedachten D. Thomasium schrifftliche inhibition thun lassen, mit solchem intimirten Collegio bis auf fernere Verordnung zurück zu halten. Womit wir dieselben göttlichen Gnaden-Schutz befehlen thun. &c.</p> <note place="left">Darauf erfolgtes Universitäts-<hi rendition="#i">man datum cum clausula</hi>.</note> <p>§. XLIII. Es ware meinen Herren Adversariis nun so viel an der Beschleunigung eines decrets von der Universität gelegen, daß sie nicht ruheten, bis sie von dem Rectore und Assessoribus des Concilii noch den 10. Junii Vormittage folgendes mandatum erpresseten.</p> <p>P. P. Was bey dem Herrn Pro Rectore Magnifico der löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren, Herrn Decanus, Senior und andere Doctores und Assessores der löblichen Theologischen Facultät allhier, wieder Herrn D. Christian Thomasium wegen des gestrigen Tages von ihm intimirten Collegii Atheistici gesuchet und gebethen, solches hat besagter Herr Doct. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird ihm demnach selbige hiermit communiciret, darnebst aber aufferlegt und anbefohlen, daß er mit obberührtem Collegio bis auf fernere Verordnung anstehen, und da er etwas erhebliches einzuwenden hätte, solches binnen dato und nechstkommer Mittwoche ad Acta berichten solle, wornach er sich also zu achten &c.</p> </div> </body> </text> </TEI> [102/0108]
Stunde von vier bis fünffe zu meinem discursu prooemiali gratuito genommen, in welcher er seine lectiones Anti-Atheisticas non gratuitas zu halten pflegte. Hier ware nun grosse Noth vorhanden. Man liesse dannenhero nicht alleine noch des Sonntags dieses mein Programma durch einen famulum vom schwartzen Brette abreissen, sondern wan colligirte auch noch selbigen Tages die vota der Theologischen Facultät schrifftlich, und nach erhaltener pluralität derselben vel quasi gab man des Montags frühe als den 10. Junii folgende Supplique im Nahmen der Theologischen Facultät, mit der vorigen general-Unterschrifft ein:
liche Klage darüber. P. P. Ew. Magnificenz und andern Herren Adsesloribus können wir unberichtet nicht lassen, daß der Herr D. Thomasius gestriges Tages sich unterfangen, ein Collegium Atheisticum, darinnen er de natura Atheismi & genuino refutandi Atheismos modo handeln will, publice anzuschlagen. Wann dann diese materia vor ihme nicht, sondern ad Theologiam revelatam gehöret, und nur unsern lieben Collegen Herrn D. Pfeiffern damit zu kräncken angesehen ist: Als gelanget an Ew. Magnificenz und sämtliche Herren Assessores unser dienstliches Bitten, sie wollen gedachten D. Thomasium schrifftliche inhibition thun lassen, mit solchem intimirten Collegio bis auf fernere Verordnung zurück zu halten. Womit wir dieselben göttlichen Gnaden-Schutz befehlen thun. &c.
§. XLIII. Es ware meinen Herren Adversariis nun so viel an der Beschleunigung eines decrets von der Universität gelegen, daß sie nicht ruheten, bis sie von dem Rectore und Assessoribus des Concilii noch den 10. Junii Vormittage folgendes mandatum erpresseten.
P. P. Was bey dem Herrn Pro Rectore Magnifico der löblichen Universität Leipzig und dessen zugeordneten Adsessoren, Herrn Decanus, Senior und andere Doctores und Assessores der löblichen Theologischen Facultät allhier, wieder Herrn D. Christian Thomasium wegen des gestrigen Tages von ihm intimirten Collegii Atheistici gesuchet und gebethen, solches hat besagter Herr Doct. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird ihm demnach selbige hiermit communiciret, darnebst aber aufferlegt und anbefohlen, daß er mit obberührtem Collegio bis auf fernere Verordnung anstehen, und da er etwas erhebliches einzuwenden hätte, solches binnen dato und nechstkommer Mittwoche ad Acta berichten solle, wornach er sich also zu achten &c.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |