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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ware wohl die meiste Ursache, weil ich des Freytags, als mir der Befehl von der Universität schon insinuiret war, nichts destoweniger fortgelesen und die folgende Woche damit zu continuiren gedacht hatte, auch bald Anfangs der folgenden Woche nicht so fort ein anderer Befehl von Hoffe konte gehoffet werden.

Wie sich der Autor lectionum bey diesen ersten Befehl verhalten.

§. LI. Diesen letzten Umbstand nun desto besser zu begreiffen, so hatte es damit diese Bewandnüß. So bald ich den 14. Junii den Universitäts Befehl bald nach Tische erhielte, muste ich meine Wiedersacher von Hertzen auslachen, daß sie ihre Tücke nicht klüger angefangen und sich eingebildet hatten, mich durch ihre falsche Anklagen und ausgebrachte Befehle entweder an meiner defension zu hindern, oder aber, wenn ich nicht parirte, mich in ein grosses Unglück zu bringen. Ja ich wurde noch mehr zur Frölichkeit bewegt, als ich sahe / daß des Freytags umb vier Uhr fast noch einmahl so viel Auditores als vorher sich in meiner Stube einfunden, davon die meisten wahrscheinlich emissarii von meinen adversariis waren, die genau Achtung geben solten ob ich nicht aus Ungedult entweder bey Fortsetzung oder Auffhebung des Collegii etwa in Worten mich vergehen möchte, daraus sie mir ein neues crimen bey Hoffe andichten möchten. Aber es bekamen diese guten Abgeordneten greuliche lange Nasen, als ich meine Freytags lection ohne Meldung des geringsten Befehls, und ob ich demselben pariren wolte oder nicht, continuirte. Weil ich mir aber wohl vermuthete, daß meine Gegner deßwegen den 16. Junii mit der Sontags-Post mich würden von neuen verklagt haben, als richtete ich die folgende Dinstags Lection den 18. Junii ohngefehr auff folgende masse ein. Ich hätte bißhero in denen gehaltenen vier lectionibus meine intention von diesen lectionibus praeliminaribus über die institutiones juris divini, ingleichen die special methode und Inhalt derselben gemeldet, auch allbereit die ersten vier membra oder Abschnitte davon erklähret, und dabey versprochen, daß ich in dem letzten Abschnitte allererst auff die Verleumdungen meines Wiedersachers antworten wolte; Alleine ich würde nunmehro genöthiget aus folgenden Ursachen diese meine methode zu ändern, und mit dessen Wiederlegung gleich desselben Tages den Anfang zu machen. Denn ich könte meinen Zuhörern nicht verhalten, daß es demselbigen gar nicht angestanden hätte, daß ich seine Verleumdungen augenscheinlich wiederlegen, und denen studirenden dieselbe fein handgreifflich machen wollen; deßwegen hätte er mich bey Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit verklagt, als wenn ich die Universität in Verwirrung setzen

ware wohl die meiste Ursache, weil ich des Freytags, als mir der Befehl von der Universität schon insinuiret war, nichts destoweniger fortgelesen und die folgende Woche damit zu continuiren gedacht hatte, auch bald Anfangs der folgenden Woche nicht so fort ein anderer Befehl von Hoffe konte gehoffet werden.

Wie sich der Autor lectionum bey diesen ersten Befehl verhalten.

§. LI. Diesen letzten Umbstand nun desto besser zu begreiffen, so hatte es damit diese Bewandnüß. So bald ich den 14. Junii den Universitäts Befehl bald nach Tische erhielte, muste ich meine Wiedersacher von Hertzen auslachen, daß sie ihre Tücke nicht klüger angefangen und sich eingebildet hatten, mich durch ihre falsche Anklagen und ausgebrachte Befehle entweder an meiner defension zu hindern, oder aber, wenn ich nicht parirte, mich in ein grosses Unglück zu bringen. Ja ich wurde noch mehr zur Frölichkeit bewegt, als ich sahe / daß des Freytags umb vier Uhr fast noch einmahl so viel Auditores als vorher sich in meiner Stube einfunden, davon die meisten wahrscheinlich emissarii von meinen adversariis waren, die genau Achtung geben solten ob ich nicht aus Ungedult entweder bey Fortsetzung oder Auffhebung des Collegii etwa in Worten mich vergehen möchte, daraus sie mir ein neues crimen bey Hoffe andichten möchten. Aber es bekamen diese guten Abgeordneten greuliche lange Nasen, als ich meine Freytags lection ohne Meldung des geringsten Befehls, und ob ich demselben pariren wolte oder nicht, continuirte. Weil ich mir aber wohl vermuthete, daß meine Gegner deßwegen den 16. Junii mit der Sontags-Post mich würden von neuen verklagt haben, als richtete ich die folgende Dinstags Lection den 18. Junii ohngefehr auff folgende masse ein. Ich hätte bißhero in denen gehaltenen vier lectionibus meine intention von diesen lectionibus praeliminaribus über die institutiones juris divini, ingleichen die special methode und Inhalt derselben gemeldet, auch allbereit die ersten vier membra oder Abschnitte davon erklähret, und dabey versprochen, daß ich in dem letzten Abschnitte allererst auff die Verleumdungen meines Wiedersachers antworten wolte; Alleine ich würde nunmehro genöthiget aus folgenden Ursachen diese meine methode zu ändern, und mit dessen Wiederlegung gleich desselben Tages den Anfang zu machen. Denn ich könte meinen Zuhörern nicht verhalten, daß es demselbigen gar nicht angestanden hätte, daß ich seine Verleumdungen augenscheinlich wiederlegen, und denen studirenden dieselbe fein handgreifflich machen wollen; deßwegen hätte er mich bey Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit verklagt, als wenn ich die Universität in Verwirrung setzen

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[110/0116] ware wohl die meiste Ursache, weil ich des Freytags, als mir der Befehl von der Universität schon insinuiret war, nichts destoweniger fortgelesen und die folgende Woche damit zu continuiren gedacht hatte, auch bald Anfangs der folgenden Woche nicht so fort ein anderer Befehl von Hoffe konte gehoffet werden. §. LI. Diesen letzten Umbstand nun desto besser zu begreiffen, so hatte es damit diese Bewandnüß. So bald ich den 14. Junii den Universitäts Befehl bald nach Tische erhielte, muste ich meine Wiedersacher von Hertzen auslachen, daß sie ihre Tücke nicht klüger angefangen und sich eingebildet hatten, mich durch ihre falsche Anklagen und ausgebrachte Befehle entweder an meiner defension zu hindern, oder aber, wenn ich nicht parirte, mich in ein grosses Unglück zu bringen. Ja ich wurde noch mehr zur Frölichkeit bewegt, als ich sahe / daß des Freytags umb vier Uhr fast noch einmahl so viel Auditores als vorher sich in meiner Stube einfunden, davon die meisten wahrscheinlich emissarii von meinen adversariis waren, die genau Achtung geben solten ob ich nicht aus Ungedult entweder bey Fortsetzung oder Auffhebung des Collegii etwa in Worten mich vergehen möchte, daraus sie mir ein neues crimen bey Hoffe andichten möchten. Aber es bekamen diese guten Abgeordneten greuliche lange Nasen, als ich meine Freytags lection ohne Meldung des geringsten Befehls, und ob ich demselben pariren wolte oder nicht, continuirte. Weil ich mir aber wohl vermuthete, daß meine Gegner deßwegen den 16. Junii mit der Sontags-Post mich würden von neuen verklagt haben, als richtete ich die folgende Dinstags Lection den 18. Junii ohngefehr auff folgende masse ein. Ich hätte bißhero in denen gehaltenen vier lectionibus meine intention von diesen lectionibus praeliminaribus über die institutiones juris divini, ingleichen die special methode und Inhalt derselben gemeldet, auch allbereit die ersten vier membra oder Abschnitte davon erklähret, und dabey versprochen, daß ich in dem letzten Abschnitte allererst auff die Verleumdungen meines Wiedersachers antworten wolte; Alleine ich würde nunmehro genöthiget aus folgenden Ursachen diese meine methode zu ändern, und mit dessen Wiederlegung gleich desselben Tages den Anfang zu machen. Denn ich könte meinen Zuhörern nicht verhalten, daß es demselbigen gar nicht angestanden hätte, daß ich seine Verleumdungen augenscheinlich wiederlegen, und denen studirenden dieselbe fein handgreifflich machen wollen; deßwegen hätte er mich bey Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit verklagt, als wenn ich die Universität in Verwirrung setzen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/116>, abgerufen am 23.11.2024.