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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w.

Gegründete Klagen über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe.

Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w.

Gegründete Klagen über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe.

Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

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[122/0128] derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w. Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/128>, abgerufen am 27.11.2024.