Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich wehemüthigst anflehe, mich wieder die falschen Anklagen des Ministerii, und wieder die unchristlichen Verleumbdungen D. A. P. und seines Consorten D. J. B. C. als welcher die Klage des Ministerii concipiret, in gnädigsten Schutz zu nehmen, mir zu Erstattung meines durch diese beyde höchst-gekränckten ehrlichen Nahmens ernstlich und nachdrücklich zu verhelffen, dem gesamten Ministerio aber anzubefehlen, daß sie ihre schwere Klage wieder mich, wie recht, darthun und erweisen. Solches alles gleichwie es göttlichen und weltlichen Rechten gemäß; also bitte die Herren Commissarios dienstlich, S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Antwort mit ehesten einzusenden, und verharre etc. §. LXX. Als ich mich aber hiernechst auch zur BeantwortungBitte um nöthige registraturen / so aber abgeschlagen worden. dessen, was nach der denunciation der Theologischen Facultät mir zu thun anbefohlen worden, bequemen wolte, erkannte ich bald anfänglich, daß ohne gewisse in denen mir vorgezeigten actis noch ermangelnde registraturen dasselhe nicht füglich geschehen könnte, und verfertigte zu diesem Ende folgende Supplique den 24. Augusti 1689. P. P. Es ist in dem gnädigsten Befehl in Actis sub fol. 4. & 5. mir auferleget worden, Zu vermelden / wie ich beyzubringen hätte / daß D. Pfeiffer ein Memorial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben habe.Nun dann in neulicher perlustration derer Actorum sub ich befunden, daß der daselbst fol. 5. seq. befindliche Extract oder so genannten Erläuterungs-puncta wegen der Beschwehrden des Ministerii durch und durch die Hand des Actuarii Universitatis sey, und ich gleichwohl gnugsame Nachricht habe, daß D. Pfeiffer denselben Extract verfertiget; Als gelanget an Eure Magnificenz und Meine Großgünstige Hochgeehrte Herren mein dienstliches Bitten, zu Steuer der Wahrheit, und damit dem gnädigsten Befehl ich völlige Gnüge leisten könne, dem Hrn. Actuario anzubefehlen, daß er zu besagten Actis sub vor jetztgemeldten Extract eine Registratur mache: auf wessen Geheiß dieser Extract von dem Ministerio gefordert worden? Wer den Extract übergeben? Wo das Original desselbigen hingekommen? Ob selbiges nicht D. Pfeiffers Hand, wie diese in Actis sub fol. 3. zu befinden, gewesen? und warum das Stücke des Extracts das fol. 7. b. mit bezeichnet ist, nicht alsobald zum fol. 6 b. dahin es gehöret, geschrieben worden? auch mir sodann diese Registratur zu meiner Nothdurfft furzulegen, wofür ich jederzeit verharre etc. S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich wehemüthigst anflehe, mich wieder die falschen Anklagen des Ministerii, und wieder die unchristlichen Verleumbdungen D. A. P. und seines Consorten D. J. B. C. als welcher die Klage des Ministerii concipiret, in gnädigsten Schutz zu nehmen, mir zu Erstattung meines durch diese beyde höchst-gekränckten ehrlichen Nahmens ernstlich und nachdrücklich zu verhelffen, dem gesamten Ministerio aber anzubefehlen, daß sie ihre schwere Klage wieder mich, wie recht, darthun und erweisen. Solches alles gleichwie es göttlichen und weltlichen Rechten gemäß; also bitte die Herren Commissarios dienstlich, S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Antwort mit ehesten einzusenden, und verharre etc. §. LXX. Als ich mich aber hiernechst auch zur BeantwortungBitte um nöthige registraturen / so aber abgeschlagen worden. dessen, was nach der denunciation der Theologischen Facultät mir zu thun anbefohlen worden, bequemen wolte, erkannte ich bald anfänglich, daß ohne gewisse in denen mir vorgezeigten actis noch ermangelnde registraturen dasselhe nicht füglich geschehen könnte, und verfertigte zu diesem Ende folgende Supplique den 24. Augusti 1689. P. P. Es ist in dem gnädigsten Befehl in Actis sub fol. 4. & 5. mir auferleget worden, Zu vermelden / wie ich beyzubringen hätte / daß D. Pfeiffer ein Memorial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben habe.Nun dann in neulicher perlustration derer Actorum sub ich befunden, daß der daselbst fol. 5. seq. befindliche Extract oder so genannten Erläuterungs-puncta wegen der Beschwehrden des Ministerii durch und durch die Hand des Actuarii Universitatis sey, und ich gleichwohl gnugsame Nachricht habe, daß D. Pfeiffer denselben Extract verfertiget; Als gelanget an Eure Magnificenz und Meine Großgünstige Hochgeehrte Herren mein dienstliches Bitten, zu Steuer der Wahrheit, und damit dem gnädigsten Befehl ich völlige Gnüge leisten könne, dem Hrn. Actuario anzubefehlen, daß er zu besagten Actis sub vor jetztgemeldten Extract eine Registratur mache: auf wessen Geheiß dieser Extract von dem Ministerio gefordert worden? Wer den Extract übergeben? Wo das Original desselbigen hingekommen? Ob selbiges nicht D. Pfeiffers Hand, wie diese in Actis sub fol. 3. zu befinden, gewesen? und warum das Stücke des Extracts das fol. 7. b. mit bezeichnet ist, nicht alsobald zum fol. 6 b. dahin es gehöret, geschrieben worden? auch mir sodann diese Registratur zu meiner Nothdurfft furzulegen, wofür ich jederzeit verharre etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0155" n="149"/> S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich wehemüthigst anflehe, mich wieder die falschen Anklagen des Ministerii, und wieder die unchristlichen Verleumbdungen D. A. P. und seines Consorten D. J. B. C. als welcher die Klage des Ministerii concipiret, in gnädigsten Schutz zu nehmen, mir zu Erstattung meines durch diese beyde höchst-gekränckten ehrlichen Nahmens ernstlich und nachdrücklich zu verhelffen, dem gesamten Ministerio aber anzubefehlen, daß sie ihre schwere Klage wieder mich, wie recht, darthun und erweisen. Solches alles gleichwie es göttlichen und weltlichen Rechten gemäß; also bitte die Herren Commissarios dienstlich, S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Antwort mit ehesten einzusenden, und verharre etc.</p> <p>§. LXX. Als ich mich aber hiernechst auch zur Beantwortung<note place="right">Bitte um nöthige <hi rendition="#i">registratur</hi>en / so aber abgeschlagen worden.</note> dessen, was nach der denunciation der Theologischen Facultät mir zu thun anbefohlen worden, bequemen wolte, erkannte ich bald anfänglich, daß ohne gewisse in denen mir vorgezeigten actis noch ermangelnde registraturen dasselhe nicht füglich geschehen könnte, und verfertigte zu diesem Ende folgende Supplique den 24. Augusti 1689.</p> <p>P. P. Es ist in dem gnädigsten Befehl in Actis sub fol. 4. & 5. mir auferleget worden,</p> <l>Zu vermelden / wie ich beyzubringen hätte / daß D. Pfeiffer ein Memorial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben habe.</l> <p>Nun dann in neulicher perlustration derer Actorum sub ich befunden, daß der daselbst fol. 5. seq. befindliche Extract oder so genannten Erläuterungs-puncta wegen der Beschwehrden des Ministerii durch und durch die Hand des Actuarii Universitatis sey, und ich gleichwohl gnugsame Nachricht habe, daß D. Pfeiffer denselben Extract verfertiget; Als gelanget an Eure Magnificenz und Meine Großgünstige Hochgeehrte Herren mein dienstliches Bitten, zu Steuer der Wahrheit, und damit dem gnädigsten Befehl ich völlige Gnüge leisten könne, dem Hrn. Actuario anzubefehlen, daß er zu besagten Actis sub vor jetztgemeldten Extract eine Registratur mache: auf wessen Geheiß dieser Extract von dem Ministerio gefordert worden? Wer den Extract übergeben? Wo das Original desselbigen hingekommen? Ob selbiges nicht D. Pfeiffers Hand, wie diese in Actis sub fol. 3. zu befinden, gewesen? und warum das Stücke des Extracts das fol. 7. b. mit bezeichnet ist, nicht alsobald zum fol. 6 b. dahin es gehöret, geschrieben worden? auch mir sodann diese Registratur zu meiner Nothdurfft furzulegen, wofür ich jederzeit verharre etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [149/0155]
S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich wehemüthigst anflehe, mich wieder die falschen Anklagen des Ministerii, und wieder die unchristlichen Verleumbdungen D. A. P. und seines Consorten D. J. B. C. als welcher die Klage des Ministerii concipiret, in gnädigsten Schutz zu nehmen, mir zu Erstattung meines durch diese beyde höchst-gekränckten ehrlichen Nahmens ernstlich und nachdrücklich zu verhelffen, dem gesamten Ministerio aber anzubefehlen, daß sie ihre schwere Klage wieder mich, wie recht, darthun und erweisen. Solches alles gleichwie es göttlichen und weltlichen Rechten gemäß; also bitte die Herren Commissarios dienstlich, S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit diese meine unterthänigste Antwort mit ehesten einzusenden, und verharre etc.
§. LXX. Als ich mich aber hiernechst auch zur Beantwortung dessen, was nach der denunciation der Theologischen Facultät mir zu thun anbefohlen worden, bequemen wolte, erkannte ich bald anfänglich, daß ohne gewisse in denen mir vorgezeigten actis noch ermangelnde registraturen dasselhe nicht füglich geschehen könnte, und verfertigte zu diesem Ende folgende Supplique den 24. Augusti 1689.
Bitte um nöthige registraturen / so aber abgeschlagen worden. P. P. Es ist in dem gnädigsten Befehl in Actis sub fol. 4. & 5. mir auferleget worden,
Zu vermelden / wie ich beyzubringen hätte / daß D. Pfeiffer ein Memorial im Nahmen des Ministerii ohne dessen Vorbewust übergeben habe. Nun dann in neulicher perlustration derer Actorum sub ich befunden, daß der daselbst fol. 5. seq. befindliche Extract oder so genannten Erläuterungs-puncta wegen der Beschwehrden des Ministerii durch und durch die Hand des Actuarii Universitatis sey, und ich gleichwohl gnugsame Nachricht habe, daß D. Pfeiffer denselben Extract verfertiget; Als gelanget an Eure Magnificenz und Meine Großgünstige Hochgeehrte Herren mein dienstliches Bitten, zu Steuer der Wahrheit, und damit dem gnädigsten Befehl ich völlige Gnüge leisten könne, dem Hrn. Actuario anzubefehlen, daß er zu besagten Actis sub vor jetztgemeldten Extract eine Registratur mache: auf wessen Geheiß dieser Extract von dem Ministerio gefordert worden? Wer den Extract übergeben? Wo das Original desselbigen hingekommen? Ob selbiges nicht D. Pfeiffers Hand, wie diese in Actis sub fol. 3. zu befinden, gewesen? und warum das Stücke des Extracts das fol. 7. b. mit bezeichnet ist, nicht alsobald zum fol. 6 b. dahin es gehöret, geschrieben worden? auch mir sodann diese Registratur zu meiner Nothdurfft furzulegen, wofür ich jederzeit verharre etc.
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