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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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der Tractat de Legibus & Consiliis darinnen mangele: zu gesch weigen, daß ich den gelehrten Streit de summo bono, und de proportione Arithmetica & Geometrica für läppisch und unnützlich gehalten. Also / nachdem ich bey dieser Bewandnüß für keinen Gelehrten paßiren kan / bemühe ich mich noch über dieses / daß ich andern Leuten, auch denen, die als Gelehrte zu mir kommen, ihre Gelehrsamkeit benehmen, und diese Ignoranz beybringen, auch sie darzu anhalten möge, daß sie in dem wenigen, so ein Mensch durch seinen Verstand begreiffen kan / allezeit einen rechten Grund suchen, im übrigen aber sich befleißigen, wie sie beyzeiren sich angewöhnen, andern Leuten, von waßerley Zustand sie auch seyn mögen, denen sie dermahleins nach Unterscheid ihres Standes zu dienen Gelegenheit erlangen werden, ihren Nutzen zu schaffen, und sich selbsten also zu guberniren, damit man sie im gemeinen Leben nicht auslachen möge. Ich bin gewiß versichert, daß derjenige, so ohne Partheylichkeit heut zu Tage diese Passage durchlesen wird, wenn es auch gleich jemand seyn solte, der noch an denen gemeinen Aristotelischen Doctrinen klebte, in diesen meinen Worten kein Delictum, vielweniger ein Crimen finden wird, sondern wenn es hoch kommen solte, würde er mich für einen Neuling und gefährlichen Lehrer ausschreyen: zugeschweigen, daß mich GOtt zu meiner Consolation hat erleben lassen, daß auch nunmehro zu Leipzig selbst einige docentes sind, die diese meine hier gemeldete Meynungen, wo nicht alle, doch die fürnehmsten darunter wahr zu seyn glauben, und in öffentlichen Schrifften solches genugsam zu verstehen geben; oder wohl gar noch härtere, und der damahligen Philosophischen Facultät noch unerträglichere Assertiones und Doctrinas öffentlich lehren und vertheydigen. Indessen geschahe es doch damahls, daß der Herr A. und seine damahlige Collegen in diesen Worten nicht allein ein Crimen, sondern auch gar ein crimen laesae Majestatis gefunden zu haben sich beredeten, und solches an das Ober-Consistorium zu gebührender Vindication denuncirten. Nun rathe einmahl, geehrter Leser, was für eine Raison sich diese damahls für gelehrt haltende Leute bedienet haben, diese unschuldige Worte in ein Crimen laesae Majestatis zu metamorphosiren. Ich bin versichert, du wirst es nimmermehr errathen, daß sie diesen Medium Terminum gebraucht, weil ich in sothanen Worten die Disciplinen durchgehechelt hätte, die gleichwohl Seine Churfürstliche Durchlauch-

der Tractat de Legibus & Consiliis darinnen mangele: zu gesch weigen, daß ich den gelehrten Streit de summo bono, und de proportione Arithmetica & Geometrica für läppisch und unnützlich gehalten. Also / nachdem ich bey dieser Bewandnüß für keinen Gelehrten paßiren kan / bemühe ich mich noch über dieses / daß ich andern Leuten, auch denen, die als Gelehrte zu mir kommen, ihre Gelehrsamkeit benehmen, und diese Ignoranz beybringen, auch sie darzu anhalten möge, daß sie in dem wenigen, so ein Mensch durch seinen Verstand begreiffen kan / allezeit einen rechten Grund suchen, im übrigen aber sich befleißigen, wie sie beyzeiren sich angewöhnen, andern Leuten, von waßerley Zustand sie auch seyn mögen, denen sie dermahleins nach Unterscheid ihres Standes zu dienen Gelegenheit erlangen werden, ihren Nutzen zu schaffen, und sich selbsten also zu guberniren, damit man sie im gemeinen Leben nicht auslachen möge. Ich bin gewiß versichert, daß derjenige, so ohne Partheylichkeit heut zu Tage diese Passage durchlesen wird, wenn es auch gleich jemand seyn solte, der noch an denen gemeinen Aristotelischen Doctrinen klebte, in diesen meinen Worten kein Delictum, vielweniger ein Crimen finden wird, sondern wenn es hoch kommen solte, würde er mich für einen Neuling und gefährlichen Lehrer ausschreyen: zugeschweigen, daß mich GOtt zu meiner Consolation hat erleben lassen, daß auch nunmehro zu Leipzig selbst einige docentes sind, die diese meine hier gemeldete Meynungen, wo nicht alle, doch die fürnehmsten darunter wahr zu seyn glauben, und in öffentlichen Schrifften solches genugsam zu verstehen geben; oder wohl gar noch härtere, und der damahligen Philosophischen Facultät noch unerträglichere Assertiones und Doctrinas öffentlich lehren und vertheydigen. Indessen geschahe es doch damahls, daß der Herr A. und seine damahlige Collegen in diesen Worten nicht allein ein Crimen, sondern auch gar ein crimen laesae Majestatis gefunden zu haben sich beredeten, und solches an das Ober-Consistorium zu gebührender Vindication denuncirten. Nun rathe einmahl, geehrter Leser, was für eine Raison sich diese damahls für gelehrt haltende Leute bedienet haben, diese unschuldige Worte in ein Crimen laesae Majestatis zu metamorphosiren. Ich bin versichert, du wirst es nimmermehr errathen, daß sie diesen Medium Terminum gebraucht, weil ich in sothanen Worten die Disciplinen durchgehechelt hätte, die gleichwohl Seine Churfürstliche Durchlauch-

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[11/0017] der Tractat de Legibus & Consiliis darinnen mangele: zu gesch weigen, daß ich den gelehrten Streit de summo bono, und de proportione Arithmetica & Geometrica für läppisch und unnützlich gehalten. Also / nachdem ich bey dieser Bewandnüß für keinen Gelehrten paßiren kan / bemühe ich mich noch über dieses / daß ich andern Leuten, auch denen, die als Gelehrte zu mir kommen, ihre Gelehrsamkeit benehmen, und diese Ignoranz beybringen, auch sie darzu anhalten möge, daß sie in dem wenigen, so ein Mensch durch seinen Verstand begreiffen kan / allezeit einen rechten Grund suchen, im übrigen aber sich befleißigen, wie sie beyzeiren sich angewöhnen, andern Leuten, von waßerley Zustand sie auch seyn mögen, denen sie dermahleins nach Unterscheid ihres Standes zu dienen Gelegenheit erlangen werden, ihren Nutzen zu schaffen, und sich selbsten also zu guberniren, damit man sie im gemeinen Leben nicht auslachen möge. Ich bin gewiß versichert, daß derjenige, so ohne Partheylichkeit heut zu Tage diese Passage durchlesen wird, wenn es auch gleich jemand seyn solte, der noch an denen gemeinen Aristotelischen Doctrinen klebte, in diesen meinen Worten kein Delictum, vielweniger ein Crimen finden wird, sondern wenn es hoch kommen solte, würde er mich für einen Neuling und gefährlichen Lehrer ausschreyen: zugeschweigen, daß mich GOtt zu meiner Consolation hat erleben lassen, daß auch nunmehro zu Leipzig selbst einige docentes sind, die diese meine hier gemeldete Meynungen, wo nicht alle, doch die fürnehmsten darunter wahr zu seyn glauben, und in öffentlichen Schrifften solches genugsam zu verstehen geben; oder wohl gar noch härtere, und der damahligen Philosophischen Facultät noch unerträglichere Assertiones und Doctrinas öffentlich lehren und vertheydigen. Indessen geschahe es doch damahls, daß der Herr A. und seine damahlige Collegen in diesen Worten nicht allein ein Crimen, sondern auch gar ein crimen laesae Majestatis gefunden zu haben sich beredeten, und solches an das Ober-Consistorium zu gebührender Vindication denuncirten. Nun rathe einmahl, geehrter Leser, was für eine Raison sich diese damahls für gelehrt haltende Leute bedienet haben, diese unschuldige Worte in ein Crimen laesae Majestatis zu metamorphosiren. Ich bin versichert, du wirst es nimmermehr errathen, daß sie diesen Medium Terminum gebraucht, weil ich in sothanen Worten die Disciplinen durchgehechelt hätte, die gleichwohl Seine Churfürstliche Durchlauch-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/17>, abgerufen am 21.11.2024.