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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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worden war; meine Antwort und Erklährungen auf die denunciationes zu thun, auch solches, wie oben zu sehen, ziemlich derb und cordate geschehen war, dergestalt, daß es denen Adversariis wohl schwerlich gefallen konte; So hatte ich mich zwar nicht unbillich zu befahren, daß mir nunmehro die admissio ad sacram coenam von neuen möchte difficultiret, oder von dem von mir nun zu wehlenden Beicht-Vater die acceptirung zum wenigsten aus Furcht für D. C. und D. P. dörffte depreciret werden. Aber ich muß auch in diesem Stück des Hrn. Superintendentis mir erwiesene Christliche Liebe preisen, daß er ferner an das Ober-Consistorium einen Bericht abstattete, darinnen meine declaration so wohl in Ansehen des gesamten Ministerii, als auch wegen D. C. und D. P. in specie, ingleichen was ich mich auf Seiten des neu zuerwehlenden Beicht-Vaters besorgete, aufrichtig meldete, und darauf einen neuen Befehl erhielte, daß er mich nunmehro ohne fernere Anfrage admittiren, und, da es nöthig wäre, dem von mir neu benannten Beicht-Vater melden solte, daß, wenn er nicht sonst Bedencken trüge, mich anzunehmen, er solches, der von dem Ministerio beschehenen denunciation beym Ober-Consistorio unerachtet, gar wohl thun könne. Es erfreuete mich auch von Hertzen, als er mich zu sich bitten ließ, und bey meinem Erscheinen mir von dieser erhaltenen Ordre mündliche Nachricht gabe, und vertrauete ich ihm so dann nicht weniger, daß ich Herrn Lic. Ittigen (der nachhero Doctor Theologiae wurde, und ihm dem Herrn D. Lehmann in der dignität der Superintentur succedirte) zu meinem Beicht-Vater ausersehen hätte, nebst freundlicher Bitte, diesem alsbald davon, und von dem Inhalt des Ober-Consistorial-Befehls Nachricht zu geben; Worauf ich nach wenig Tagen mich bey ihm in Beicht-Stuhl einfand, und so lange ich in Leipzig verblieben, Seiner als meines Beicht-Vaters mich bedienet.

Beschluß dieses Handels.

§. LXXVI. Noch eines habe ich bey dem Beschluß zu erinnern; warum ich bey Erzehlung dieser letzten affaire nicht auch die Berichte und Befehle umbständlich und in ihren formalien mit angebracht, wie vorhero mit der Haupt-Sache geschehen, damit nicht etwa jemand daraus Gelegenheit nehme, meinen dißfalls geschehenen Bericht verdächtig zu halten, oder in Zweiffel zu ziehen. Die Ursache ware, weil von denen Umständen der Haupt-Sache die acta mir entweder in Abschrifft waren communiciret, oder doch ad excerpendum vorgeleget worden; welches bey der letzten affaire nicht geschahe, sondern von dem Hrn. Superintendenten alles mir mündlich berichtet, auch bey dieser mündlichen

worden war; meine Antwort und Erklährungen auf die denunciationes zu thun, auch solches, wie oben zu sehen, ziemlich derb und cordate geschehen war, dergestalt, daß es denen Adversariis wohl schwerlich gefallen konte; So hatte ich mich zwar nicht unbillich zu befahren, daß mir nunmehro die admissio ad sacram coenam von neuen möchte difficultiret, oder von dem von mir nun zu wehlenden Beicht-Vater die acceptirung zum wenigsten aus Furcht für D. C. und D. P. dörffte depreciret werden. Aber ich muß auch in diesem Stück des Hrn. Superintendentis mir erwiesene Christliche Liebe preisen, daß er ferner an das Ober-Consistorium einen Bericht abstattete, darinnen meine declaration so wohl in Ansehen des gesamten Ministerii, als auch wegen D. C. und D. P. in specie, ingleichen was ich mich auf Seiten des neu zuerwehlenden Beicht-Vaters besorgete, aufrichtig meldete, und darauf einen neuen Befehl erhielte, daß er mich nunmehro ohne fernere Anfrage admittiren, und, da es nöthig wäre, dem von mir neu benannten Beicht-Vater melden solte, daß, wenn er nicht sonst Bedencken trüge, mich anzunehmen, er solches, der von dem Ministerio beschehenen denunciation beym Ober-Consistorio unerachtet, gar wohl thun könne. Es erfreuete mich auch von Hertzen, als er mich zu sich bitten ließ, und bey meinem Erscheinen mir von dieser erhaltenen Ordre mündliche Nachricht gabe, und vertrauete ich ihm so dann nicht weniger, daß ich Herrn Lic. Ittigen (der nachhero Doctor Theologiae wurde, und ihm dem Herrn D. Lehmann in der dignität der Superintentur succedirte) zu meinem Beicht-Vater ausersehen hätte, nebst freundlicher Bitte, diesem alsbald davon, und von dem Inhalt des Ober-Consistorial-Befehls Nachricht zu geben; Worauf ich nach wenig Tagen mich bey ihm in Beicht-Stuhl einfand, und so lange ich in Leipzig verblieben, Seiner als meines Beicht-Vaters mich bedienet.

Beschluß dieses Handels.

§. LXXVI. Noch eines habe ich bey dem Beschluß zu erinnern; warum ich bey Erzehlung dieser letzten affaire nicht auch die Berichte und Befehle umbständlich und in ihren formalien mit angebracht, wie vorhero mit der Haupt-Sache geschehen, damit nicht etwa jemand daraus Gelegenheit nehme, meinen dißfalls geschehenen Bericht verdächtig zu halten, oder in Zweiffel zu ziehen. Die Ursache ware, weil von denen Umständen der Haupt-Sache die acta mir entweder in Abschrifft waren communiciret, oder doch ad excerpendum vorgeleget worden; welches bey der letzten affaire nicht geschahe, sondern von dem Hrn. Superintendenten alles mir mündlich berichtet, auch bey dieser mündlichen

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[166/0172] worden war; meine Antwort und Erklährungen auf die denunciationes zu thun, auch solches, wie oben zu sehen, ziemlich derb und cordate geschehen war, dergestalt, daß es denen Adversariis wohl schwerlich gefallen konte; So hatte ich mich zwar nicht unbillich zu befahren, daß mir nunmehro die admissio ad sacram coenam von neuen möchte difficultiret, oder von dem von mir nun zu wehlenden Beicht-Vater die acceptirung zum wenigsten aus Furcht für D. C. und D. P. dörffte depreciret werden. Aber ich muß auch in diesem Stück des Hrn. Superintendentis mir erwiesene Christliche Liebe preisen, daß er ferner an das Ober-Consistorium einen Bericht abstattete, darinnen meine declaration so wohl in Ansehen des gesamten Ministerii, als auch wegen D. C. und D. P. in specie, ingleichen was ich mich auf Seiten des neu zuerwehlenden Beicht-Vaters besorgete, aufrichtig meldete, und darauf einen neuen Befehl erhielte, daß er mich nunmehro ohne fernere Anfrage admittiren, und, da es nöthig wäre, dem von mir neu benannten Beicht-Vater melden solte, daß, wenn er nicht sonst Bedencken trüge, mich anzunehmen, er solches, der von dem Ministerio beschehenen denunciation beym Ober-Consistorio unerachtet, gar wohl thun könne. Es erfreuete mich auch von Hertzen, als er mich zu sich bitten ließ, und bey meinem Erscheinen mir von dieser erhaltenen Ordre mündliche Nachricht gabe, und vertrauete ich ihm so dann nicht weniger, daß ich Herrn Lic. Ittigen (der nachhero Doctor Theologiae wurde, und ihm dem Herrn D. Lehmann in der dignität der Superintentur succedirte) zu meinem Beicht-Vater ausersehen hätte, nebst freundlicher Bitte, diesem alsbald davon, und von dem Inhalt des Ober-Consistorial-Befehls Nachricht zu geben; Worauf ich nach wenig Tagen mich bey ihm in Beicht-Stuhl einfand, und so lange ich in Leipzig verblieben, Seiner als meines Beicht-Vaters mich bedienet. §. LXXVI. Noch eines habe ich bey dem Beschluß zu erinnern; warum ich bey Erzehlung dieser letzten affaire nicht auch die Berichte und Befehle umbständlich und in ihren formalien mit angebracht, wie vorhero mit der Haupt-Sache geschehen, damit nicht etwa jemand daraus Gelegenheit nehme, meinen dißfalls geschehenen Bericht verdächtig zu halten, oder in Zweiffel zu ziehen. Die Ursache ware, weil von denen Umständen der Haupt-Sache die acta mir entweder in Abschrifft waren communiciret, oder doch ad excerpendum vorgeleget worden; welches bey der letzten affaire nicht geschahe, sondern von dem Hrn. Superintendenten alles mir mündlich berichtet, auch bey dieser mündlichen

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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/172>, abgerufen am 21.11.2024.