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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ctoribus Theologiae in Leipzig ihm eine solenne Leich-Predigt zu thun, sich nicht vor schimpfflich hielte, wiewohl auch die Wittib und Erben diese Bemühung, und fürnehmlich, daß die Ehre und Ehrlichkeit der Scharffrichter durch das Exempel Benajae des Sohns Jojadae hatte behuuptet werden wollen; mit einer ehrlichen und nachdrücklichen Erkäntlichkeit danckbarlich belohneten. Jedoch will ich mich bey Untersuchung dieses arguments nicht ferner aufhalten, zumahl da der Herr Autor der Leich Predigt einer von meinen vornehmsten Feinden, der in dem ersten Handel gedacht worden, gewesen.

Der vierte Casus, ob das Papiermachen der Licentiaten-Wür de praeju dicirlich sey.

§. XIV. Ich wende mich vielmehr zu dem vierten casu, der in Monat Majo 1698. unserer Facultät zugeschicket wurde, ein Responsum darüber zu ertheilen: nemlich da einer, der erst bey seinen Vater die Papiermacher-Kunst gelernet hatte, hernach aber studieret hatte, und Licentiatus juris worden war, und nachdem sein Vater gestorben, von seiner Mutter die Papier-Mühl gepachtet hatte, und durch einen Meister-Knecht dieselbe bearbeiten liesse, wolte ihm ein andrer Licentiatus juris, der sonst jünger als er war, die Ober-Stelle streitig machen, und ware also zu befahren, daß wenn dieses angienge, noch andre ihm mehr praejudicirliche Suiten darauf erfolgen möchten, das übrige kan aus dem responso selbst gesehen werden.

P. P. Hat derselbe in seiner Jugend bey seinem Vater, so ein Papiermacher gewesen, die Papiermacher-Kunst erlernet, darauf aber sich zu dem Studieren begeben, und seine studia dergestalt absolviret, daß er in Licentiatum utriusque Juris promoviret, unter welchem Verlauff dessen Vater gestorben, und darauf die Mutter erstlich eine Zeitlang durch einen so genandten Meister Knecht die Papiermacher-Kunst fortgetrieben, hernach aber die Mühle an einen der Kunst zugethanen verpachtet. Ist derselbe darnächst mit seiner Familie aus der Frembde in sein Vaterland zurück gekommen, und weil der Pachter und dessen Witwe die Mühle ziemlich deterioriret, mithin aber auch die Pacht Jahre zu Ende gelauffen, hat derselbe, weil er eigene Wissenschafft von der Kunst gehab, umb die Mühle, (so ihm ohnedem nach der Mutter Tode als sein Eigenthum zustehen würde, wiederumb in bessern Stand zu bringen, selbige in Pacht genommen, und durch ein Meister-Knecht und demselben zugegebene Leuthe die Mühle bearbeiten lassen, welches von einem andern Licentiato juris dergestalt übel aufgenommen worden, daß er demselben die praecedenz hinfürder nicht concediren wollen. Ob es nun wohl an dem, daß durch exercirung eines vilis opificii die erlangte Dignität und davon dependirende Jura beschimpffet und verlohren wurden, und dann dessen Bericht nach, von seinem Gegentheil demselben vorgeworffen wird, daß er bey der Papiermacher-

ctoribus Theologiae in Leipzig ihm eine solenne Leich-Predigt zu thun, sich nicht vor schimpfflich hielte, wiewohl auch die Wittib und Erben diese Bemühung, und fürnehmlich, daß die Ehre und Ehrlichkeit der Scharffrichter durch das Exempel Benajae des Sohns Jojadae hatte behuuptet werden wollen; mit einer ehrlichen und nachdrücklichen Erkäntlichkeit danckbarlich belohneten. Jedoch will ich mich bey Untersuchung dieses arguments nicht ferner aufhalten, zumahl da der Herr Autor der Leich Predigt einer von meinen vornehmsten Feinden, der in dem ersten Handel gedacht worden, gewesen.

Der vierte Casus, ob das Papiermachen der Licentiaten-Wür de praeju dicirlich sey.

§. XIV. Ich wende mich vielmehr zu dem vierten casu, der in Monat Majo 1698. unserer Facultät zugeschicket wurde, ein Responsum darüber zu ertheilen: nemlich da einer, der erst bey seinen Vater die Papiermacher-Kunst gelernet hatte, hernach aber studieret hatte, und Licentiatus juris worden war, und nachdem sein Vater gestorben, von seiner Mutter die Papier-Mühl gepachtet hatte, und durch einen Meister-Knecht dieselbe bearbeiten liesse, wolte ihm ein andrer Licentiatus juris, der sonst jünger als er war, die Ober-Stelle streitig machen, und ware also zu befahren, daß wenn dieses angienge, noch andre ihm mehr praejudicirliche Suiten darauf erfolgen möchten, das übrige kan aus dem responso selbst gesehen werden.

P. P. Hat derselbe in seiner Jugend bey seinem Vater, so ein Papiermacher gewesen, die Papiermacher-Kunst erlernet, darauf aber sich zu dem Studieren begeben, und seine studia dergestalt absolviret, daß er in Licentiatum utriusque Juris promoviret, unter welchem Verlauff dessen Vater gestorben, und darauf die Mutter erstlich eine Zeitlang durch einen so genandten Meister Knecht die Papiermacher-Kunst fortgetrieben, hernach aber die Mühle an einen der Kunst zugethanen verpachtet. Ist derselbe darnächst mit seiner Familie aus der Frembde in sein Vaterland zurück gekommen, und weil der Pachter und dessen Witwe die Mühle ziemlich deterioriret, mithin aber auch die Pacht Jahre zu Ende gelauffen, hat derselbe, weil er eigene Wissenschafft von der Kunst gehab, umb die Mühle, (so ihm ohnedem nach der Mutter Tode als sein Eigenthum zustehen würde, wiederumb in bessern Stand zu bringen, selbige in Pacht genommen, und durch ein Meister-Knecht und demselben zugegebene Leuthe die Mühle bearbeiten lassen, welches von einem andern Licentiato juris dergestalt übel aufgenommen worden, daß er demselben die praecedenz hinfürder nicht concediren wollen. Ob es nun wohl an dem, daß durch exercirung eines vilis opificii die erlangte Dignität und davon dependirende Jura beschimpffet und verlohren wurden, und dann dessen Bericht nach, von seinem Gegentheil demselben vorgeworffen wird, daß er bey der Papiermacher-

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ctoribus Theologiae in Leipzig ihm eine solenne Leich-Predigt zu thun, sich nicht vor schimpfflich hielte, wiewohl auch die Wittib und Erben diese Bemühung, und fürnehmlich, daß die Ehre und Ehrlichkeit der Scharffrichter durch das Exempel Benajae des Sohns Jojadae hatte behuuptet werden wollen; mit einer ehrlichen und nachdrücklichen Erkäntlichkeit danckbarlich belohneten. Jedoch will ich mich bey Untersuchung dieses arguments nicht ferner aufhalten, zumahl da der Herr Autor der Leich Predigt einer von meinen vornehmsten Feinden, der in dem ersten Handel gedacht worden, gewesen.</p>
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[196/0202] ctoribus Theologiae in Leipzig ihm eine solenne Leich-Predigt zu thun, sich nicht vor schimpfflich hielte, wiewohl auch die Wittib und Erben diese Bemühung, und fürnehmlich, daß die Ehre und Ehrlichkeit der Scharffrichter durch das Exempel Benajae des Sohns Jojadae hatte behuuptet werden wollen; mit einer ehrlichen und nachdrücklichen Erkäntlichkeit danckbarlich belohneten. Jedoch will ich mich bey Untersuchung dieses arguments nicht ferner aufhalten, zumahl da der Herr Autor der Leich Predigt einer von meinen vornehmsten Feinden, der in dem ersten Handel gedacht worden, gewesen. §. XIV. Ich wende mich vielmehr zu dem vierten casu, der in Monat Majo 1698. unserer Facultät zugeschicket wurde, ein Responsum darüber zu ertheilen: nemlich da einer, der erst bey seinen Vater die Papiermacher-Kunst gelernet hatte, hernach aber studieret hatte, und Licentiatus juris worden war, und nachdem sein Vater gestorben, von seiner Mutter die Papier-Mühl gepachtet hatte, und durch einen Meister-Knecht dieselbe bearbeiten liesse, wolte ihm ein andrer Licentiatus juris, der sonst jünger als er war, die Ober-Stelle streitig machen, und ware also zu befahren, daß wenn dieses angienge, noch andre ihm mehr praejudicirliche Suiten darauf erfolgen möchten, das übrige kan aus dem responso selbst gesehen werden. P. P. Hat derselbe in seiner Jugend bey seinem Vater, so ein Papiermacher gewesen, die Papiermacher-Kunst erlernet, darauf aber sich zu dem Studieren begeben, und seine studia dergestalt absolviret, daß er in Licentiatum utriusque Juris promoviret, unter welchem Verlauff dessen Vater gestorben, und darauf die Mutter erstlich eine Zeitlang durch einen so genandten Meister Knecht die Papiermacher-Kunst fortgetrieben, hernach aber die Mühle an einen der Kunst zugethanen verpachtet. Ist derselbe darnächst mit seiner Familie aus der Frembde in sein Vaterland zurück gekommen, und weil der Pachter und dessen Witwe die Mühle ziemlich deterioriret, mithin aber auch die Pacht Jahre zu Ende gelauffen, hat derselbe, weil er eigene Wissenschafft von der Kunst gehab, umb die Mühle, (so ihm ohnedem nach der Mutter Tode als sein Eigenthum zustehen würde, wiederumb in bessern Stand zu bringen, selbige in Pacht genommen, und durch ein Meister-Knecht und demselben zugegebene Leuthe die Mühle bearbeiten lassen, welches von einem andern Licentiato juris dergestalt übel aufgenommen worden, daß er demselben die praecedenz hinfürder nicht concediren wollen. Ob es nun wohl an dem, daß durch exercirung eines vilis opificii die erlangte Dignität und davon dependirende Jura beschimpffet und verlohren wurden, und dann dessen Bericht nach, von seinem Gegentheil demselben vorgeworffen wird, daß er bey der Papiermacher-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/202>, abgerufen am 18.12.2024.