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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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chet, diese Sache auf ein und das andere Juristen Collegium mit einer Special-Urthels-Frage zu verschicken, und nun E. Hoch-Edl. und Hochgl. Herrl. wegen Ihrer dexterität und verspührten grossen Fleisses Ich dießfalls vor andern eligiret, So habe Ich an Sie diese Sache zuförderst überschicken und gelangen lassen wollen, Ist demnach &c.

Responsum wieder die verlangte Ehescheidung / nebst etlichen Neben-Anmerckungen.

§. II. Ob wir uns nun wohl bemühet, die uns vorgebrachten dubia zwar kurtz jedoch deutlich und verständiglich zu beantworten, wie unser folgendes responsumgenugsam zeigen wird, so waren doch auch noch über dieses einige rationes, wiewohl secundariae, die uns umb so viel mehr abhielten, daß wir nach des Herrn Quaerentis Verlangen nicht sprechen konten. Denn, wenn der Cliente Anno 1673. geheyrathet hätte, und bey Anfang dieser seiner Heyrath nur etwa vermuthlich 25. Jahr alt mochte gewesen seyn, so war augenscheinlich, daß er zur Zeit der an uns abgegangenen Frage dem 50. Jahr sehr nahe war, und solchergestalt die nunmehro erst vorgegebene Reitzungen, mehr schienen ein praetext einer andern verborgenen Ursache, warumb er itzo erst die Ehescheidung suchte, zu seyn, als daß sich selbige in der That so verhalten haben solte. Zum andern war auch nach Beschreibung des Zustandes von dem krancken Ehe Weibe zu vermuthen, daß dieselbe ohne dem nicht mehr lange leben, und er der Ehemann wahrscheinlich seine Freyheit wider zu heyrathen viel ehe erhalten würde; als wenn er durch unser responsum angereitzet die Ehescheidung bey dem Consistorio suchen, und das Ende des Processes auswarten, durch den angestellten Process aber die Gemüther von beyden Theilen dabey immer mehr und mehr verbittert werden solten &c.

Hat Sempronius Anno 1673. sich mit der Caja verlobet, und ungeachtet er bald nach der Verlobung wahrgenommen, das derselben zuweilen einige Beulen unter dem Gesichte und Armen aufgefahren, dabey sie grosse Hitze und Schmertzen empfunden hat, er dennoch als ihm berichtet, daß solches von einer vorher gehabten Haupt Kranckheit herrühre, und sich wohl wieder verliehren würde, das Eheversprechen mit ihr vollzogen, auch in die 4. Jahr einen vergnügten Ehestand geführet und 2. Kinder gezielet. Hat sich nach Ablauff solcher 4. Jahr das malum erst recht herfür gethan, indem Caja in allen Gliedern groß Reissen bekommen, so endlich an dem einem Arme zum offenen Schaden ausgebrochen, auch nach diesem andere Oerther des Leibes angegriffen, nicht weniger ist Caja an Händen und Füssen gantz lahm und die Gelencke an den Fingern dermassen inficiret worden, daß sie zum Theil heraus genommen werden müssen, wie denn auch aus dem vordern Theil der Hirnschale ein Stück herausgefallen: ferner Sempronius seit währender Kranckheit

chet, diese Sache auf ein und das andere Juristen Collegium mit einer Special-Urthels-Frage zu verschicken, und nun E. Hoch-Edl. und Hochgl. Herrl. wegen Ihrer dexterität und verspührten grossen Fleisses Ich dießfalls vor andern eligiret, So habe Ich an Sie diese Sache zuförderst überschicken und gelangen lassen wollen, Ist demnach &c.

Responsum wieder die verlangte Ehescheidung / nebst etlichen Neben-Anmerckungen.

§. II. Ob wir uns nun wohl bemühet, die uns vorgebrachten dubia zwar kurtz jedoch deutlich und verständiglich zu beantworten, wie unser folgendes responsumgenugsam zeigen wird, so waren doch auch noch über dieses einige rationes, wiewohl secundariae, die uns umb so viel mehr abhielten, daß wir nach des Herrn Quaerentis Verlangen nicht sprechen konten. Denn, wenn der Cliente Anno 1673. geheyrathet hätte, und bey Anfang dieser seiner Heyrath nur etwa vermuthlich 25. Jahr alt mochte gewesen seyn, so war augenscheinlich, daß er zur Zeit der an uns abgegangenen Frage dem 50. Jahr sehr nahe war, und solchergestalt die nunmehro erst vorgegebene Reitzungen, mehr schienen ein praetext einer andern verborgenen Ursache, warumb er itzo erst die Ehescheidung suchte, zu seyn, als daß sich selbige in der That so verhalten haben solte. Zum andern war auch nach Beschreibung des Zustandes von dem krancken Ehe Weibe zu vermuthen, daß dieselbe ohne dem nicht mehr lange leben, und er der Ehemann wahrscheinlich seine Freyheit wider zu heyrathen viel ehe erhalten würde; als wenn er durch unser responsum angereitzet die Ehescheidung bey dem Consistorio suchen, und das Ende des Processes auswarten, durch den angestellten Process aber die Gemüther von beyden Theilen dabey immer mehr und mehr verbittert werden solten &c.

Hat Sempronius Anno 1673. sich mit der Caja verlobet, und ungeachtet er bald nach der Verlobung wahrgenommen, das derselben zuweilen einige Beulen unter dem Gesichte und Armen aufgefahren, dabey sie grosse Hitze und Schmertzen empfunden hat, er dennoch als ihm berichtet, daß solches von einer vorher gehabten Haupt Kranckheit herrühre, und sich wohl wieder verliehren würde, das Eheversprechen mit ihr vollzogen, auch in die 4. Jahr einen vergnügten Ehestand geführet und 2. Kinder gezielet. Hat sich nach Ablauff solcher 4. Jahr das malum erst recht herfür gethan, indem Caja in allen Gliedern groß Reissen bekommen, so endlich an dem einem Arme zum offenen Schaden ausgebrochen, auch nach diesem andere Oerther des Leibes angegriffen, nicht weniger ist Caja an Händen und Füssen gantz lahm und die Gelencke an den Fingern dermassen inficiret worden, daß sie zum Theil heraus genommen werden müssen, wie denn auch aus dem vordern Theil der Hirnschale ein Stück herausgefallen: ferner Sempronius seit währender Kranckheit

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[356/0362] chet, diese Sache auf ein und das andere Juristen Collegium mit einer Special-Urthels-Frage zu verschicken, und nun E. Hoch-Edl. und Hochgl. Herrl. wegen Ihrer dexterität und verspührten grossen Fleisses Ich dießfalls vor andern eligiret, So habe Ich an Sie diese Sache zuförderst überschicken und gelangen lassen wollen, Ist demnach &c. §. II. Ob wir uns nun wohl bemühet, die uns vorgebrachten dubia zwar kurtz jedoch deutlich und verständiglich zu beantworten, wie unser folgendes responsumgenugsam zeigen wird, so waren doch auch noch über dieses einige rationes, wiewohl secundariae, die uns umb so viel mehr abhielten, daß wir nach des Herrn Quaerentis Verlangen nicht sprechen konten. Denn, wenn der Cliente Anno 1673. geheyrathet hätte, und bey Anfang dieser seiner Heyrath nur etwa vermuthlich 25. Jahr alt mochte gewesen seyn, so war augenscheinlich, daß er zur Zeit der an uns abgegangenen Frage dem 50. Jahr sehr nahe war, und solchergestalt die nunmehro erst vorgegebene Reitzungen, mehr schienen ein praetext einer andern verborgenen Ursache, warumb er itzo erst die Ehescheidung suchte, zu seyn, als daß sich selbige in der That so verhalten haben solte. Zum andern war auch nach Beschreibung des Zustandes von dem krancken Ehe Weibe zu vermuthen, daß dieselbe ohne dem nicht mehr lange leben, und er der Ehemann wahrscheinlich seine Freyheit wider zu heyrathen viel ehe erhalten würde; als wenn er durch unser responsum angereitzet die Ehescheidung bey dem Consistorio suchen, und das Ende des Processes auswarten, durch den angestellten Process aber die Gemüther von beyden Theilen dabey immer mehr und mehr verbittert werden solten &c. Hat Sempronius Anno 1673. sich mit der Caja verlobet, und ungeachtet er bald nach der Verlobung wahrgenommen, das derselben zuweilen einige Beulen unter dem Gesichte und Armen aufgefahren, dabey sie grosse Hitze und Schmertzen empfunden hat, er dennoch als ihm berichtet, daß solches von einer vorher gehabten Haupt Kranckheit herrühre, und sich wohl wieder verliehren würde, das Eheversprechen mit ihr vollzogen, auch in die 4. Jahr einen vergnügten Ehestand geführet und 2. Kinder gezielet. Hat sich nach Ablauff solcher 4. Jahr das malum erst recht herfür gethan, indem Caja in allen Gliedern groß Reissen bekommen, so endlich an dem einem Arme zum offenen Schaden ausgebrochen, auch nach diesem andere Oerther des Leibes angegriffen, nicht weniger ist Caja an Händen und Füssen gantz lahm und die Gelencke an den Fingern dermassen inficiret worden, daß sie zum Theil heraus genommen werden müssen, wie denn auch aus dem vordern Theil der Hirnschale ein Stück herausgefallen: ferner Sempronius seit währender Kranckheit

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/362>, abgerufen am 21.11.2024.