Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden. Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute. HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö- es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden. Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute. HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0373" n="367"/> es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden.</p> </div> <div> <head>Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute.</head><lb/> <p>HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö- </p> </div> </body> </text> </TEI> [367/0373]
es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden.
Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute.
HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |