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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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sponsum selbst: 1) Ob der Contract abscheulich sey, weil er eydlich? 2) Ob darinnen ein ewiger Verkauff der Comödianten enthalten. 3. Ob die Opern an sich selbst in einer Stadt zu toleriren. 4. Ob in dem Contract Jurisdictionalia übertretten worden. 5. Ob Mevius die autores der Schmähe Schrifft injuriarum belangen könne? §. IV. p. 172. Etliche Neben Anmerckungen über besagten Contract §. V. p. 176 Der andre Casus, von einen Gauckler, Seiltäntzer und Pickelheringe der Doctor Medicinae werden wollen. Frage an die Facultät §. VI. p. 177. Fünff Medicinischer Facultäten invectivae wieder denselben. §. VII. p. 179. Unser Responsum. §. IIX. p. 183. Der dritte casus: Streit derer Professorum zu Straßburg mit denen Medicis zu Regensburg: Ob eines Scharffrichters Sohn könne Doctor werden? §. IX. p. 185. Rationes der Straßburgischen JCtorum, mit welchen sie dergleichen promotiones vertheydigen. § X. p. 186. Rationes der Regensburgischen Medicorum, dadurch sie die vorige Meynung wiederlegen wollen. §. XI. p. 188. Was bey Beurtheilung dieses Streits überhaupt zu beobachten sey. §. XII. p. 192. Vorschlag, wie etwa die Untersuchung von Ursprung und Ursachen der Vermehrung der Scharffrichter in Teutschland ein zurichten sey. §. XIII. p. 194. Der vierdte Casus: Ob das Papiermachen der Licentiaten Würde praejudicirlich sey? §. XIV. p. 196.

III. Handel. Etliche Responsa von dem Stand und Rechten der aus ungleicher Ehe erzeugten Kinder und Fürstlicher Maitressen.

Veranlassung zu diesen Handel. §. I. p. 197. Frage wegen des ersten casus; Ob die mit einer Unadelichen gezeugte Kinder in feudis succediren? §. II. p. 98. Allerhand Anmerckungen über dieselbe. §. III. p. 205. Das darauff verfertigte Responsum § IV. p. 206. Der andere casus von der Succession der von einer Fürstlichen Person mit einer Unadelichen theils noch vor der Trauung gezeugten Kinder. §. V. p. 209. Das responsum, so darauff ertheilet worden. §. VI. p. 210. Kurtze Anmerckungen drüber. §. VII. p 216. Der dritte casus: Ob Fürstliche Maitressen pro personis illustribus zu achten, und unter wessen Jurischction sie gehören, nebst dem Responso. §. IIX. p. 217. Anmerckung über das Beyschreiben. §. IX. p. 220.

IV. Handel. Ungegründete Hexen-Proceße.

Der erste casus. §. I. p. 221. Sententz mit denen rationibus. §. II.

sponsum selbst: 1) Ob der Contract abscheulich sey, weil er eydlich? 2) Ob darinnen ein ewiger Verkauff der Comödianten enthalten. 3. Ob die Opern an sich selbst in einer Stadt zu toleriren. 4. Ob in dem Contract Jurisdictionalia übertretten worden. 5. Ob Mevius die autores der Schmähe Schrifft injuriarum belangen könne? §. IV. p. 172. Etliche Neben Anmerckungen über besagten Contract §. V. p. 176 Der andre Casus, von einen Gauckler, Seiltäntzer und Pickelheringe der Doctor Medicinae werden wollen. Frage an die Facultät §. VI. p. 177. Fünff Medicinischer Facultäten invectivae wieder denselben. §. VII. p. 179. Unser Responsum. §. IIX. p. 183. Der dritte casus: Streit derer Professorum zu Straßburg mit denen Medicis zu Regensburg: Ob eines Scharffrichters Sohn könne Doctor werden? §. IX. p. 185. Rationes der Straßburgischen JCtorum, mit welchen sie dergleichen promotiones vertheydigen. § X. p. 186. Rationes der Regensburgischen Medicorum, dadurch sie die vorige Meynung wiederlegen wollen. §. XI. p. 188. Was bey Beurtheilung dieses Streits überhaupt zu beobachten sey. §. XII. p. 192. Vorschlag, wie etwa die Untersuchung von Ursprung und Ursachen der Vermehrung der Scharffrichter in Teutschland ein zurichten sey. §. XIII. p. 194. Der vierdte Casus: Ob das Papiermachen der Licentiaten Würde praejudicirlich sey? §. XIV. p. 196.

III. Handel. Etliche Responsa von dem Stand und Rechten der aus ungleicher Ehe erzeugten Kinder und Fürstlicher Maitressen.

Veranlassung zu diesen Handel. §. I. p. 197. Frage wegen des ersten casus; Ob die mit einer Unadelichen gezeugte Kinder in feudis succediren? §. II. p. 98. Allerhand Anmerckungen über dieselbe. §. III. p. 205. Das darauff verfertigte Responsum § IV. p. 206. Der andere casus von der Succession der von einer Fürstlichen Person mit einer Unadelichen theils noch vor der Trauung gezeugten Kinder. §. V. p. 209. Das responsum, so darauff ertheilet worden. §. VI. p. 210. Kurtze Anmerckungen drüber. §. VII. p 216. Der dritte casus: Ob Fürstliche Maitressen pro personis illustribus zu achten, und unter wessen Jurischction sie gehören, nebst dem Responso. §. IIX. p. 217. Anmerckung über das Beyschreiben. §. IX. p. 220.

IV. Handel. Ungegründete Hexen-Proceße.

Der erste casus. §. I. p. 221. Sententz mit denen rationibus. §. II.

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sponsum selbst: 1) Ob der Contract abscheulich sey,                      weil er eydlich? 2) Ob darinnen ein ewiger Verkauff der Comödianten enthalten.                      3. Ob die Opern an sich selbst in einer Stadt zu toleriren. 4. Ob in dem                      Contract Jurisdictionalia übertretten worden. 5. Ob Mevius die autores der                      Schmähe Schrifft injuriarum belangen könne? §. IV. p. 172. Etliche Neben                      Anmerckungen über besagten Contract §. V. p. 176 Der andre Casus, von einen                      Gauckler, Seiltäntzer und Pickelheringe der Doctor Medicinae werden wollen.                      Frage an die Facultät §. VI. p. 177. Fünff Medicinischer Facultäten invectivae                      wieder denselben. §. VII. p. 179. Unser Responsum. §. IIX. p. 183. Der dritte                      casus: Streit derer Professorum zu Straßburg mit denen Medicis zu Regensburg: Ob                      eines Scharffrichters Sohn könne Doctor werden? §. IX. p. 185. Rationes der                      Straßburgischen JCtorum, mit welchen sie dergleichen promotiones vertheydigen. §                      X. p. 186. Rationes der Regensburgischen Medicorum, dadurch sie die vorige                      Meynung wiederlegen wollen. §. XI. p. 188. Was bey Beurtheilung dieses Streits                      überhaupt zu beobachten sey. §. XII. p. 192. Vorschlag, wie etwa die                      Untersuchung von Ursprung und Ursachen der Vermehrung der Scharffrichter in                      Teutschland ein zurichten sey. §. XIII. p. 194. Der vierdte Casus: Ob das                      Papiermachen der Licentiaten Würde praejudicirlich sey? §. XIV. p. 196.</p>
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[0378] sponsum selbst: 1) Ob der Contract abscheulich sey, weil er eydlich? 2) Ob darinnen ein ewiger Verkauff der Comödianten enthalten. 3. Ob die Opern an sich selbst in einer Stadt zu toleriren. 4. Ob in dem Contract Jurisdictionalia übertretten worden. 5. Ob Mevius die autores der Schmähe Schrifft injuriarum belangen könne? §. IV. p. 172. Etliche Neben Anmerckungen über besagten Contract §. V. p. 176 Der andre Casus, von einen Gauckler, Seiltäntzer und Pickelheringe der Doctor Medicinae werden wollen. Frage an die Facultät §. VI. p. 177. Fünff Medicinischer Facultäten invectivae wieder denselben. §. VII. p. 179. Unser Responsum. §. IIX. p. 183. Der dritte casus: Streit derer Professorum zu Straßburg mit denen Medicis zu Regensburg: Ob eines Scharffrichters Sohn könne Doctor werden? §. IX. p. 185. Rationes der Straßburgischen JCtorum, mit welchen sie dergleichen promotiones vertheydigen. § X. p. 186. Rationes der Regensburgischen Medicorum, dadurch sie die vorige Meynung wiederlegen wollen. §. XI. p. 188. Was bey Beurtheilung dieses Streits überhaupt zu beobachten sey. §. XII. p. 192. Vorschlag, wie etwa die Untersuchung von Ursprung und Ursachen der Vermehrung der Scharffrichter in Teutschland ein zurichten sey. §. XIII. p. 194. Der vierdte Casus: Ob das Papiermachen der Licentiaten Würde praejudicirlich sey? §. XIV. p. 196. III. Handel. Etliche Responsa von dem Stand und Rechten der aus ungleicher Ehe erzeugten Kinder und Fürstlicher Maitressen. Veranlassung zu diesen Handel. §. I. p. 197. Frage wegen des ersten casus; Ob die mit einer Unadelichen gezeugte Kinder in feudis succediren? §. II. p. 98. Allerhand Anmerckungen über dieselbe. §. III. p. 205. Das darauff verfertigte Responsum § IV. p. 206. Der andere casus von der Succession der von einer Fürstlichen Person mit einer Unadelichen theils noch vor der Trauung gezeugten Kinder. §. V. p. 209. Das responsum, so darauff ertheilet worden. §. VI. p. 210. Kurtze Anmerckungen drüber. §. VII. p 216. Der dritte casus: Ob Fürstliche Maitressen pro personis illustribus zu achten, und unter wessen Jurischction sie gehören, nebst dem Responso. §. IIX. p. 217. Anmerckung über das Beyschreiben. §. IX. p. 220. IV. Handel. Ungegründete Hexen-Proceße. Der erste casus. §. I. p. 221. Sententz mit denen rationibus. §. II.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/378>, abgerufen am 24.11.2024.