Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.meinen damahligen Feinden noch anhängende Gleichgesinnte / oder derer Anverwandten wünschen dürfften / daß in diesem Stücke nicht alles so umständlich wäre beschrieben worden: Sie werden aber doch auch / wenn Sie vernünfftlich handeln wollen / deßwegen auff mich nicht erzürnet werden / wenn sie bedencken / daß alles unpartheyisch und ohne Heucheley oder Feindschafft von mir erzehlet worden / und daß ich des Lesers Urtheil auch lediglich überlasse / wo etwann auch von mir hier und dar contraregulas prudentiae pecciret worden: und wenn sie sich versichern / daß ich nicht alleine bereit sey / ihnen samt und sonders alle Christliche und vernünfftige Liebes-Dienste zu beweisen / sondern auch / wenn es möglich wäre / selbige meinen Verfolgern selbst / wenn sie noch lebeten / erweisen würde / weil ich allezeit beständig geglaubet / daß sie nicht gewust / was sie gethan / sondern sich gewiß beredet / daß sie Gott einen Dienst daran thäten. Solte aber über Verhoffen diese Declaration nicht genung seyn ihre Gemüther zu besänfftigen / sondern dieselben wieder die Publication dieses ersten Handels etwas ungeziemendesvorzunehmen gesonnen seyn solten / wird es / geliebts GOtt / Zeit genung seyn / in der Vorrede des vierdten Theils etwas mehrers davon zu melden. Ob nun wohl ferner / dieser erste Handel bey nahe die Helffte dieses dritten Theils eingenommen / auch insgesamt denen rubriquen nach nur 17. Juristische Händel hier meinen damahligen Feinden noch anhängende Gleichgesinnte / oder derer Anverwandten wünschen dürfften / daß in diesem Stücke nicht alles so umständlich wäre beschrieben worden: Sie werden aber doch auch / wenn Sie vernünfftlich handeln wollen / deßwegen auff mich nicht erzürnet werden / wenn sie bedencken / daß alles unpartheyisch und ohne Heucheley oder Feindschafft von mir erzehlet worden / und daß ich des Lesers Urtheil auch lediglich überlasse / wo etwann auch von mir hier und dar contraregulas prudentiae pecciret worden: und wenn sie sich versichern / daß ich nicht alleine bereit sey / ihnen samt und sonders alle Christliche und vernünfftige Liebes-Dienste zu beweisen / sondern auch / wenn es möglich wäre / selbige meinen Verfolgern selbst / wenn sie noch lebeten / erweisen würde / weil ich allezeit beständig geglaubet / daß sie nicht gewust / was sie gethan / sondern sich gewiß beredet / daß sie Gott einen Dienst daran thäten. Solte aber über Verhoffen diese Declaration nicht genung seyn ihre Gemüther zu besänfftigen / sondern dieselben wieder die Publication dieses ersten Handels etwas ungeziemendesvorzunehmen gesonnen seyn solten / wird es / geliebts GOtt / Zeit genung seyn / in der Vorrede des vierdten Theils etwas mehrers davon zu melden. Ob nun wohl ferner / dieser erste Handel bey nahe die Helffte dieses dritten Theils eingenommen / auch insgesamt denen rubriquen nach nur 17. Juristische Händel hier <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0004"/> meinen damahligen Feinden noch anhängende Gleichgesinnte / oder derer Anverwandten wünschen dürfften / daß in diesem Stücke nicht alles so umständlich wäre beschrieben worden: Sie werden aber doch auch / wenn Sie vernünfftlich handeln wollen / deßwegen auff mich nicht erzürnet werden / wenn sie bedencken / daß alles unpartheyisch und ohne Heucheley oder Feindschafft von mir erzehlet worden / und daß ich des Lesers Urtheil auch lediglich überlasse / wo etwann auch von mir hier und dar contraregulas prudentiae pecciret worden: und wenn sie sich versichern / daß ich nicht alleine bereit sey / ihnen samt und sonders alle Christliche und vernünfftige Liebes-Dienste zu beweisen / sondern auch / wenn es möglich wäre / selbige meinen Verfolgern selbst / wenn sie noch lebeten / erweisen würde / weil ich allezeit beständig geglaubet / daß sie nicht gewust / was sie gethan / sondern sich gewiß beredet / daß sie Gott einen Dienst daran thäten. Solte aber über Verhoffen diese Declaration nicht genung seyn ihre Gemüther zu besänfftigen / sondern dieselben wieder die Publication dieses ersten Handels etwas ungeziemendesvorzunehmen gesonnen seyn solten / wird es / geliebts GOtt / Zeit genung seyn / in der Vorrede des vierdten Theils etwas mehrers davon zu melden. Ob nun wohl ferner / dieser erste Handel bey nahe die Helffte dieses dritten Theils eingenommen / auch insgesamt denen rubriquen nach nur 17. Juristische Händel hier </p> </div> </body> </text> </TEI> [0004]
meinen damahligen Feinden noch anhängende Gleichgesinnte / oder derer Anverwandten wünschen dürfften / daß in diesem Stücke nicht alles so umständlich wäre beschrieben worden: Sie werden aber doch auch / wenn Sie vernünfftlich handeln wollen / deßwegen auff mich nicht erzürnet werden / wenn sie bedencken / daß alles unpartheyisch und ohne Heucheley oder Feindschafft von mir erzehlet worden / und daß ich des Lesers Urtheil auch lediglich überlasse / wo etwann auch von mir hier und dar contraregulas prudentiae pecciret worden: und wenn sie sich versichern / daß ich nicht alleine bereit sey / ihnen samt und sonders alle Christliche und vernünfftige Liebes-Dienste zu beweisen / sondern auch / wenn es möglich wäre / selbige meinen Verfolgern selbst / wenn sie noch lebeten / erweisen würde / weil ich allezeit beständig geglaubet / daß sie nicht gewust / was sie gethan / sondern sich gewiß beredet / daß sie Gott einen Dienst daran thäten. Solte aber über Verhoffen diese Declaration nicht genung seyn ihre Gemüther zu besänfftigen / sondern dieselben wieder die Publication dieses ersten Handels etwas ungeziemendesvorzunehmen gesonnen seyn solten / wird es / geliebts GOtt / Zeit genung seyn / in der Vorrede des vierdten Theils etwas mehrers davon zu melden. Ob nun wohl ferner / dieser erste Handel bey nahe die Helffte dieses dritten Theils eingenommen / auch insgesamt denen rubriquen nach nur 17. Juristische Händel hier
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