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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Gnade mich jederzeit beschämet; also hat Dero gnädiges, welches ich mit unterthänigen respect erhalten, mich dieselbe nochmahln würcklich versichert, und kan ich keine geziemende Worte finden, meine unterthänige Danckbahrkeit deßhalben gebührend zu erstatten. In übrigen hab Ew. Hochwohl ebohrnen Excellence Befehl zu folge an den Herrn Ober Consistorial-Praesidenten beykommendes abgehen lassen, und mit jetziger Post zugleich gesendet, werde auch von nun an meinen Gegnern keine fernere Gelegenheit, über mich mit einiger Wahrscheinlichkeit zu murren, geben, massen ich denn allbereit in Januario dieses Jahrs (davon ebenmäßig eine Beylage,) meine vorige Schreib Art abgedancket, wiewohln ich vernehme, daß sie über die Vorrede, so darinnen enthalten, die allbereit, als sie den Commissions Befehl erhalten, gedruckt gewesen, ihren Gebrauch nach von neuen klagen. In übrigen getröste Ew. Hochwohlgebohrnenen Excellence ferneren gnädigen Schutzes ich mich ungezweiffelt, und unerachtet ich vermöge Ew. Excellence gnädigen Befehls dem Herrn Ober Consistorial-Praesidenten meine Sache gäntzlich submittiret, so werde ich doch jederzeit Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence alleine für die mr hierdurch erwiesene Gnade verpflichtet leben, als &c.

§. XVI. Es gehören zwar die bißhero bey diesen Handel communicirteWarumb die nach Hoffe ergangene Hand-Brieffe allhier beygefüget worden. Schreiben an die Churfürstlichen Ministros eigentlich nicht ad acta; ich habe aber nichts destoweniger dieselbige beyzufügen vor nöthig erachtet, nicht, daß ich den Leser etwa unterweisen wolle wie man nach Hoffe schreiben müsse, sondern damit eines theils die connexion dessen, was mir folgends mit meinen Gegnern begegnet, desto besser verstanden werden könne, andern theils aber, daß ich offenhertzig vorstelle, wie ich nicht durch betrügliche und heimtückische Art bemühet gewesen, meinen Feinden Fallstricke zulegen, oder durch sclavische Schmeicheleyen mich bey Hoffe zu insinuiren, sondern daß ich so viel die Schreib-Art betrifft in den Schrancken einer submissen Höfflichkeit geblieben (gleichwie ich auch dieselbe vermeine in acht genommen zu haben, als ich in September des 88. Jahrs dem Herrn Ober-Hoffmarschall meine introductionem ad Philosophiam aulicam dedicirte) und daß ich zwar in denen ad acta gegebenen Suppliquen meinen wiedrigen cordate und vielleicht allzuhertzhafft begegnet, und was ich mit Recht von ihnen fodern können, begehret; aber in denen Hand Brieffen an die hohen Ministros zugleich bezeuget, daß ich kein so unverträglicher und wiederwärtiger Kopff wäre, als mich meine Gegner bey Hoffe beschryen; sondern daß denenselben

Gnade mich jederzeit beschämet; also hat Dero gnädiges, welches ich mit unterthänigen respect erhalten, mich dieselbe nochmahln würcklich versichert, und kan ich keine geziemende Worte finden, meine unterthänige Danckbahrkeit deßhalben gebührend zu erstatten. In übrigen hab Ew. Hochwohl ebohrnen Excellence Befehl zu folge an den Herrn Ober Consistorial-Praesidenten beykommendes abgehen lassen, und mit jetziger Post zugleich gesendet, werde auch von nun an meinen Gegnern keine fernere Gelegenheit, über mich mit einiger Wahrscheinlichkeit zu murren, geben, massen ich denn allbereit in Januario dieses Jahrs (davon ebenmäßig eine Beylage,) meine vorige Schreib Art abgedancket, wiewohln ich vernehme, daß sie über die Vorrede, so darinnen enthalten, die allbereit, als sie den Commissions Befehl erhalten, gedruckt gewesen, ihren Gebrauch nach von neuen klagen. In übrigen getröste Ew. Hochwohlgebohrnenen Excellence ferneren gnädigen Schutzes ich mich ungezweiffelt, und unerachtet ich vermöge Ew. Excellence gnädigen Befehls dem Herrn Ober Consistorial-Praesidenten meine Sache gäntzlich submittiret, so werde ich doch jederzeit Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence alleine für die mr hierdurch erwiesene Gnade verpflichtet leben, als &c.

§. XVI. Es gehören zwar die bißhero bey diesen Handel communicirteWarumb die nach Hoffe ergangene Hand-Brieffe allhier beygefüget worden. Schreiben an die Churfürstlichen Ministros eigentlich nicht ad acta; ich habe aber nichts destoweniger dieselbige beyzufügen vor nöthig erachtet, nicht, daß ich den Leser etwa unterweisen wolle wie man nach Hoffe schreiben müsse, sondern damit eines theils die connexion dessen, was mir folgends mit meinen Gegnern begegnet, desto besser verstanden werden könne, andern theils aber, daß ich offenhertzig vorstelle, wie ich nicht durch betrügliche und heimtückische Art bemühet gewesen, meinen Feinden Fallstricke zulegen, oder durch sclavische Schmeicheleyen mich bey Hoffe zu insinuiren, sondern daß ich so viel die Schreib-Art betrifft in den Schrancken einer submissen Höfflichkeit geblieben (gleichwie ich auch dieselbe vermeine in acht genommen zu haben, als ich in September des 88. Jahrs dem Herrn Ober-Hoffmarschall meine introductionem ad Philosophiam aulicam dedicirte) und daß ich zwar in denen ad acta gegebenen Suppliquen meinen wiedrigen cordate und vielleicht allzuhertzhafft begegnet, und was ich mit Recht von ihnen fodern können, begehret; aber in denen Hand Brieffen an die hohen Ministros zugleich bezeuget, daß ich kein so unverträglicher und wiederwärtiger Kopff wäre, als mich meine Gegner bey Hoffe beschryen; sondern daß denenselben

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[37/0043] Gnade mich jederzeit beschämet; also hat Dero gnädiges, welches ich mit unterthänigen respect erhalten, mich dieselbe nochmahln würcklich versichert, und kan ich keine geziemende Worte finden, meine unterthänige Danckbahrkeit deßhalben gebührend zu erstatten. In übrigen hab Ew. Hochwohl ebohrnen Excellence Befehl zu folge an den Herrn Ober Consistorial-Praesidenten beykommendes abgehen lassen, und mit jetziger Post zugleich gesendet, werde auch von nun an meinen Gegnern keine fernere Gelegenheit, über mich mit einiger Wahrscheinlichkeit zu murren, geben, massen ich denn allbereit in Januario dieses Jahrs (davon ebenmäßig eine Beylage,) meine vorige Schreib Art abgedancket, wiewohln ich vernehme, daß sie über die Vorrede, so darinnen enthalten, die allbereit, als sie den Commissions Befehl erhalten, gedruckt gewesen, ihren Gebrauch nach von neuen klagen. In übrigen getröste Ew. Hochwohlgebohrnenen Excellence ferneren gnädigen Schutzes ich mich ungezweiffelt, und unerachtet ich vermöge Ew. Excellence gnädigen Befehls dem Herrn Ober Consistorial-Praesidenten meine Sache gäntzlich submittiret, so werde ich doch jederzeit Ew. Hochwohlgebohrnen Excellence alleine für die mr hierdurch erwiesene Gnade verpflichtet leben, als &c. §. XVI. Es gehören zwar die bißhero bey diesen Handel communicirte Schreiben an die Churfürstlichen Ministros eigentlich nicht ad acta; ich habe aber nichts destoweniger dieselbige beyzufügen vor nöthig erachtet, nicht, daß ich den Leser etwa unterweisen wolle wie man nach Hoffe schreiben müsse, sondern damit eines theils die connexion dessen, was mir folgends mit meinen Gegnern begegnet, desto besser verstanden werden könne, andern theils aber, daß ich offenhertzig vorstelle, wie ich nicht durch betrügliche und heimtückische Art bemühet gewesen, meinen Feinden Fallstricke zulegen, oder durch sclavische Schmeicheleyen mich bey Hoffe zu insinuiren, sondern daß ich so viel die Schreib-Art betrifft in den Schrancken einer submissen Höfflichkeit geblieben (gleichwie ich auch dieselbe vermeine in acht genommen zu haben, als ich in September des 88. Jahrs dem Herrn Ober-Hoffmarschall meine introductionem ad Philosophiam aulicam dedicirte) und daß ich zwar in denen ad acta gegebenen Suppliquen meinen wiedrigen cordate und vielleicht allzuhertzhafft begegnet, und was ich mit Recht von ihnen fodern können, begehret; aber in denen Hand Brieffen an die hohen Ministros zugleich bezeuget, daß ich kein so unverträglicher und wiederwärtiger Kopff wäre, als mich meine Gegner bey Hoffe beschryen; sondern daß denenselben Warumb die nach Hoffe ergangene Hand-Brieffe allhier beygefüget worden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/43>, abgerufen am 06.05.2024.