Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen. Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c. Das von denen Adversalis angegebene Corpus delicti aus dem Januario 1689.§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua- ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen. Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c. Das von denen Adversalis angegebene Corpus delicti aus dem Januario 1689.§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0062" n="56"/> ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen.</p> <p>Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. 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ste zu injuriren, sondern er hat auch, als ob Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit eine inquisition wieder mich angeordnet hätte, die Herren Commissarios durch gefährliche Cavillirung des in dem gnädigsten Befehl enthaltenen Worts vernehmen bereden wollen, und privata autoritate ohne Consens des übrigen Ministerii ein weitläufftig memorial, das er selbst verfertiget, (wie er sich gegen andere gerühmet:) denen Herren Commissariis daß sie mich darüber, als auf in quisitional-articul vernehmen sollten, übergeben, welches also auch die Ursache mag gewesen seyn, warum die Herren Commissarii in mein geschehenes petitum nicht alsobald willigen wollen.
Wann dann, Gnädigster Churfürst, durch diese von dem Ministerio wieder mich eingegebene inculpation mein ehrlicher Nahme aufs hefftigste gekräncket wird, ich aber bey diesen allen eine bewegliche und Christliche Schrifft an ein ehrwürdiges Ministerium abgehen zu lassen gesonnen bin, in welcher ich ihnen die Unbefugniß ihres Vorhaben mit bescheidenen Worten vorstellen, und sie (auch besagte beyde Urheber Herrn D. P. und Herrn D. C. nicht ausgeschlossen:) daß sie von ihren Fürhaben wieder mich abstehen, und sich Ehristlich mit mir vergleichen, gebührend ersuchen will, in dessen Entstehung aber Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich meine Unschuld gegründet darzuthun vertraue; gleichwohl derer keines ohne erhaltene Communication der wieder mich eingegebenen Klagen füglich geschehen kan; als gelanget an Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mein unterthänigstes gehorsamstes Bitten, der löblichen Universität anzubefehlen, daß sie mir nicht alleine die erste und von denen Herren des Ministerii viritim unterschriebene Klage, sondern auch das hernach eingesendete memorial in Abschrifft communiciren, und zu meiner Verantwortung eine Monats-Frist verstatten, Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit im übrigen lediglich und unterthänigst anheimstellende, was sie wegen Herrn D. P. künfftigen Predigten gnädigst anzuordnen geruhen werden, in stetwährender Verharrung &c.
§. XXIIX. Damit auch der unpartherische Leser in antecessum beurtheilen möge, wie ungegründet alle die imputationes seyn, die der concipient der so genannten Erläuterungs-Puncte gegen mich eingegeben; so will ich nur speciminis loco das von dem concipienten angegebene corpus delicti sub num. 4. als wegen welches D. I. B. C. am allermeisten von D. A. P. wieder mich aufgebracht worden, aus dem Ianuario des 89. Jahrs hierher setzen, ob es gleich ein wenig weitläufftig und daselbst a p. 64. biß p. 77. zu lesen ist. Ich hatte in besagtem Janua-
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