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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Minister jüngsthin Gelegenheit gehabt, mit Seiner Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit selbst zu sprechen, so wäre unter andern auch ihm Commission gegeben worden, mich zu sondiren, ob ich nicht auch meine Gedancken hiervon schrifftlich eröffnen wolte; zumahlen da Seine eigene Politische Räthe mehrentheils besagte zwey Fragen bejaheten; obgleich einige mit selbigen entweder nicht einstimmeten, oder doch mit der Sprache nicht recht heraus wolten. Nachdem ich nun hierauf geantwortet, daß ich zwar schuldig wäre, S. Hochfürstlichen Durlauchtigkeit in allen billigen Sachen so viel in meinen Vermögen zu dienen; aber theils nicht wüste: ob ich mich dieses zu thun wegen etlicher Umstände unterstehen dürffte, theils aber auch anderer Umstände halber Bedencklichkeit hätte; Er der Staats-Minister aber mich versicherte, daß ich des ersten halben nichts zu befahren hätte; gabe ich diese Resolution von mir, daß ich zwar meine Gedancken überhaupt von denen zwey Fragen zu geben gesonnen sey, jedoch aber gern sähe, daß die in der andern Frage enthaltene special-Umstände von der Printzeßin, der Göttlichen Providenz u. s. w. ausgelassen werden möchten. Und als mir dieses eingewilliget wurde, und der Minister mir so dann die nachfolgende Frage: Ob iemand nach Anführung der Gründe, so in denen Christlichen Religionen angewiesen werden, von der Evangelisch-Lutherischen zur Catholischen, oder vice versa übertretend, dadurch die Seeligkeit verliehre? mit eigener Hand aufgesetzt, zuschickte, machte ich mich so bald darüber und verfertigte bey Endigung des Augusti mein Responsum, übergab ihm solches vorhero zur Perlustration, und ob er hierbey etwas zu erinnern hätte, (wie die Nota a. bey dem Anfang des Responsi diesen Umstand mit mehrern erleutern wird) überließ ihm auch, durch seine Bedienten das Responsum mundiren zu lassen, und ohne meine fernere Einmischung selbiges an gehörigen Ort zu überschicken; wie ich mir denn auch über dieses hierbey ausdunge, daß ich meinen Nahmen nicht unterschreiben, auch in der Ausarbeitung mich also aufführen dörffte, als ob ich ein Braunschweigischer Unterthaner oder Bedienter wäre (wie die Nota b. abermahls erwehnet) und daß endlich dieses mein Responsum nicht etwa in Druck publiciret werden möchte: in übrigen könte ich wohl leiden, daß mein Responsum denen Politicis und Theologis, die in dieser Sache gleichfalls ihre Meinungen gegeben, communiciret würde, jedoch bäte ich mir gleichfalls aus, daß ich auch von denen ihrigen Abschrifft bekäme.

Minister jüngsthin Gelegenheit gehabt, mit Seiner Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit selbst zu sprechen, so wäre unter andern auch ihm Commission gegeben worden, mich zu sondiren, ob ich nicht auch meine Gedancken hiervon schrifftlich eröffnen wolte; zumahlen da Seine eigene Politische Räthe mehrentheils besagte zwey Fragen bejaheten; obgleich einige mit selbigen entweder nicht einstimmeten, oder doch mit der Sprache nicht recht heraus wolten. Nachdem ich nun hierauf geantwortet, daß ich zwar schuldig wäre, S. Hochfürstlichen Durlauchtigkeit in allen billigen Sachen so viel in meinen Vermögen zu dienen; aber theils nicht wüste: ob ich mich dieses zu thun wegen etlicher Umstände unterstehen dürffte, theils aber auch anderer Umstände halber Bedencklichkeit hätte; Er der Staats-Minister aber mich versicherte, daß ich des ersten halben nichts zu befahren hätte; gabe ich diese Resolution von mir, daß ich zwar meine Gedancken überhaupt von denen zwey Fragen zu geben gesonnen sey, jedoch aber gern sähe, daß die in der andern Frage enthaltene special-Umstände von der Printzeßin, der Göttlichen Providenz u. s. w. ausgelassen werden möchten. Und als mir dieses eingewilliget wurde, und der Minister mir so dann die nachfolgende Frage: Ob iemand nach Anführung der Gründe, so in denen Christlichen Religionen angewiesen werden, von der Evangelisch-Lutherischen zur Catholischen, oder vice versa übertretend, dadurch die Seeligkeit verliehre? mit eigener Hand aufgesetzt, zuschickte, machte ich mich so bald darüber und verfertigte bey Endigung des Augusti mein Responsum, übergab ihm solches vorhero zur Perlustration, und ob er hierbey etwas zu erinnern hätte, (wie die Nota a. bey dem Anfang des Responsi diesen Umstand mit mehrern erleutern wird) überließ ihm auch, durch seine Bedienten das Responsum mundiren zu lassen, und ohne meine fernere Einmischung selbiges an gehörigen Ort zu überschicken; wie ich mir denn auch über dieses hierbey ausdunge, daß ich meinen Nahmen nicht unterschreiben, auch in der Ausarbeitung mich also aufführen dörffte, als ob ich ein Braunschweigischer Unterthaner oder Bedienter wäre (wie die Nota b. abermahls erwehnet) und daß endlich dieses mein Responsum nicht etwa in Druck publiciret werden möchte: in übrigen könte ich wohl leiden, daß mein Responsum denen Politicis und Theologis, die in dieser Sache gleichfalls ihre Meinungen gegeben, communiciret würde, jedoch bäte ich mir gleichfalls aus, daß ich auch von denen ihrigen Abschrifft bekäme.

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[3/0011] Minister jüngsthin Gelegenheit gehabt, mit Seiner Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit selbst zu sprechen, so wäre unter andern auch ihm Commission gegeben worden, mich zu sondiren, ob ich nicht auch meine Gedancken hiervon schrifftlich eröffnen wolte; zumahlen da Seine eigene Politische Räthe mehrentheils besagte zwey Fragen bejaheten; obgleich einige mit selbigen entweder nicht einstimmeten, oder doch mit der Sprache nicht recht heraus wolten. Nachdem ich nun hierauf geantwortet, daß ich zwar schuldig wäre, S. Hochfürstlichen Durlauchtigkeit in allen billigen Sachen so viel in meinen Vermögen zu dienen; aber theils nicht wüste: ob ich mich dieses zu thun wegen etlicher Umstände unterstehen dürffte, theils aber auch anderer Umstände halber Bedencklichkeit hätte; Er der Staats-Minister aber mich versicherte, daß ich des ersten halben nichts zu befahren hätte; gabe ich diese Resolution von mir, daß ich zwar meine Gedancken überhaupt von denen zwey Fragen zu geben gesonnen sey, jedoch aber gern sähe, daß die in der andern Frage enthaltene special-Umstände von der Printzeßin, der Göttlichen Providenz u. s. w. ausgelassen werden möchten. Und als mir dieses eingewilliget wurde, und der Minister mir so dann die nachfolgende Frage: Ob iemand nach Anführung der Gründe, so in denen Christlichen Religionen angewiesen werden, von der Evangelisch-Lutherischen zur Catholischen, oder vice versa übertretend, dadurch die Seeligkeit verliehre? mit eigener Hand aufgesetzt, zuschickte, machte ich mich so bald darüber und verfertigte bey Endigung des Augusti mein Responsum, übergab ihm solches vorhero zur Perlustration, und ob er hierbey etwas zu erinnern hätte, (wie die Nota a. bey dem Anfang des Responsi diesen Umstand mit mehrern erleutern wird) überließ ihm auch, durch seine Bedienten das Responsum mundiren zu lassen, und ohne meine fernere Einmischung selbiges an gehörigen Ort zu überschicken; wie ich mir denn auch über dieses hierbey ausdunge, daß ich meinen Nahmen nicht unterschreiben, auch in der Ausarbeitung mich also aufführen dörffte, als ob ich ein Braunschweigischer Unterthaner oder Bedienter wäre (wie die Nota b. abermahls erwehnet) und daß endlich dieses mein Responsum nicht etwa in Druck publiciret werden möchte: in übrigen könte ich wohl leiden, daß mein Responsum denen Politicis und Theologis, die in dieser Sache gleichfalls ihre Meinungen gegeben, communiciret würde, jedoch bäte ich mir gleichfalls aus, daß ich auch von denen ihrigen Abschrifft bekäme.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/11>, abgerufen am 03.12.2024.