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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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gion damit zu bereden pflegen, daß sie alle Verantwortung auf sichmit denen Römischen Missionariis. nehmen, liesse es Ihro Durchl. auch in den folgenden 2. Sept. uns gegebenen gnädigsten Antworts-Schreiben dabey, und schrieben mit eigener hohen Hand, sie hielten es für keine Sünde, ihr Kind aus einer Christlichen Kirche in die andere gehen zu lassen, daß wir völlig und darinnen gestärcket sind, daß wir diesen Umstand bey der Frage: ob Ihro Durchl. stante ipsa opinione & praxi das heilige Abendmahl würdig geniessen würden, ausdrücken müssen, wie denn, wenn wir bedeutet wären, daß Ihro Durchl. dieser Meynung gar nicht gewesen, oder nicht mehr wären, wir GOtt dem Allerhöchsten mit Freuden würden gedancket, und solchen Umstand gerne zurück gelassen haben. So unrecht aber als dieses Wort bereden, daraus in diesen Gravamine zwingen gemachet ist, eben so unglücklich etc. Da Ihro Durchl. declariren lassen, daß sie die Heyrath der göttlichen Direction überlassen, und zu der Prinzeßin freywilliger Entschliessung stellen wollten: haben wir unsere Responsa und Dehortationes nicht auf selbige Heyrath, sondern auf den derselbigen anhängigen Abgang und Ubergang von der reinen zu der unreinen Kirchen gerichtet, und Inhalts der uns vorgelegten zwey Fragen, nach Erheischung unsers Amts, Gewissens und Eydes gezeiget, daß eine in Evangelischer Wahrheit wieder alle Päbstische Irrthümer vortreflich informirte, und ohnlängst solenniter mit Anruffung des Nahmens GOttes unter vielen Thränen confirmirte Prinzeßin, die Wahrheit mit den Irrthümern salva salute aeterna um eine Heyrath, ja aller Welt willen nicht verwechseln könne. Und so jemand der dißfalls einige leib- oder geistliche Macht und Autorität hat, anders reden oder hierzu schweigen würde, wäre er causa moralis solches Abfalls, davon Paulus sagt Rom. I, 32. quod faciens & consentiens eadem poena sint digni. Wider welches Unheil nachdem uns Ihro Durchl. gar scharff verboten, die Prinzeßin nicht zu sprechen, etc. Wir mit Bitten und Flehen, und gründlichen Remonstrationen vigiliret, und als Christliche Seelen-Wächter, von deren Hand GOtt das durch sie verwahrlosete Blut fodern will, Ezech. 33. uns bey allem dem, daß uns in diesen und andern Gravaminibus zur Sünde gemachet worden, aufgeführet haben.

Ad 2) Nachdem wir den 10. Sept. die Resolution erhalten, daßAuf das audere Gravamen, von der Beschuldigung, daß Serenissi- Ihro Durchl. uns nicht auf etwas zu ziehen gedächten, das wir vermeynten wider unser Gewissen zu seyn, sondern unsers Gewissens zu schonen, dero Entschliessung wegen Erwehlung eines andern Beicht-Vaters ehester Zeit fassen wolten, hätten wir wohl gehoffet, es würde der darzu erwehlte

gion damit zu bereden pflegen, daß sie alle Verantwortung auf sichmit denen Römischen Missionariis. nehmen, liesse es Ihro Durchl. auch in den folgenden 2. Sept. uns gegebenen gnädigsten Antworts-Schreiben dabey, und schrieben mit eigener hohen Hand, sie hielten es für keine Sünde, ihr Kind aus einer Christlichen Kirche in die andere gehen zu lassen, daß wir völlig und darinnen gestärcket sind, daß wir diesen Umstand bey der Frage: ob Ihro Durchl. stante ipsa opinione & praxi das heilige Abendmahl würdig geniessen würden, ausdrücken müssen, wie denn, wenn wir bedeutet wären, daß Ihro Durchl. dieser Meynung gar nicht gewesen, oder nicht mehr wären, wir GOtt dem Allerhöchsten mit Freuden würden gedancket, und solchen Umstand gerne zurück gelassen haben. So unrecht aber als dieses Wort bereden, daraus in diesen Gravamine zwingen gemachet ist, eben so unglücklich etc. Da Ihro Durchl. declariren lassen, daß sie die Heyrath der göttlichen Direction überlassen, und zu der Prinzeßin freywilliger Entschliessung stellen wollten: haben wir unsere Responsa und Dehortationes nicht auf selbige Heyrath, sondern auf den derselbigen anhängigen Abgang und Ubergang von der reinen zu der unreinen Kirchen gerichtet, und Inhalts der uns vorgelegten zwey Fragen, nach Erheischung unsers Amts, Gewissens und Eydes gezeiget, daß eine in Evangelischer Wahrheit wieder alle Päbstische Irrthümer vortreflich informirte, und ohnlängst solenniter mit Anruffung des Nahmens GOttes unter vielen Thränen confirmirte Prinzeßin, die Wahrheit mit den Irrthümern salva salute aeterna um eine Heyrath, ja aller Welt willen nicht verwechseln könne. Und so jemand der dißfalls einige leib- oder geistliche Macht und Autorität hat, anders reden oder hierzu schweigen würde, wäre er causa moralis solches Abfalls, davon Paulus sagt Rom. I, 32. quod faciens & consentiens eadem poena sint digni. Wider welches Unheil nachdem uns Ihro Durchl. gar scharff verboten, die Prinzeßin nicht zu sprechen, etc. Wir mit Bitten und Flehen, und gründlichen Remonstrationen vigiliret, und als Christliche Seelen-Wächter, von deren Hand GOtt das durch sie verwahrlosete Blut fodern will, Ezech. 33. uns bey allem dem, daß uns in diesen und andern Gravaminibus zur Sünde gemachet worden, aufgeführet haben.

Ad 2) Nachdem wir den 10. Sept. die Resolution erhalten, daßAuf das audere Gravamen, von der Beschuldigung, daß Serenissi- Ihro Durchl. uns nicht auf etwas zu ziehen gedächten, das wir vermeynten wider unser Gewissen zu seyn, sondern unsers Gewissens zu schonen, dero Entschliessung wegen Erwehlung eines andern Beicht-Vaters ehester Zeit fassen wolten, hätten wir wohl gehoffet, es würde der darzu erwehlte

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[241/0249] gion damit zu bereden pflegen, daß sie alle Verantwortung auf sich nehmen, liesse es Ihro Durchl. auch in den folgenden 2. Sept. uns gegebenen gnädigsten Antworts-Schreiben dabey, und schrieben mit eigener hohen Hand, sie hielten es für keine Sünde, ihr Kind aus einer Christlichen Kirche in die andere gehen zu lassen, daß wir völlig und darinnen gestärcket sind, daß wir diesen Umstand bey der Frage: ob Ihro Durchl. stante ipsa opinione & praxi das heilige Abendmahl würdig geniessen würden, ausdrücken müssen, wie denn, wenn wir bedeutet wären, daß Ihro Durchl. dieser Meynung gar nicht gewesen, oder nicht mehr wären, wir GOtt dem Allerhöchsten mit Freuden würden gedancket, und solchen Umstand gerne zurück gelassen haben. So unrecht aber als dieses Wort bereden, daraus in diesen Gravamine zwingen gemachet ist, eben so unglücklich etc. Da Ihro Durchl. declariren lassen, daß sie die Heyrath der göttlichen Direction überlassen, und zu der Prinzeßin freywilliger Entschliessung stellen wollten: haben wir unsere Responsa und Dehortationes nicht auf selbige Heyrath, sondern auf den derselbigen anhängigen Abgang und Ubergang von der reinen zu der unreinen Kirchen gerichtet, und Inhalts der uns vorgelegten zwey Fragen, nach Erheischung unsers Amts, Gewissens und Eydes gezeiget, daß eine in Evangelischer Wahrheit wieder alle Päbstische Irrthümer vortreflich informirte, und ohnlängst solenniter mit Anruffung des Nahmens GOttes unter vielen Thränen confirmirte Prinzeßin, die Wahrheit mit den Irrthümern salva salute aeterna um eine Heyrath, ja aller Welt willen nicht verwechseln könne. Und so jemand der dißfalls einige leib- oder geistliche Macht und Autorität hat, anders reden oder hierzu schweigen würde, wäre er causa moralis solches Abfalls, davon Paulus sagt Rom. I, 32. quod faciens & consentiens eadem poena sint digni. Wider welches Unheil nachdem uns Ihro Durchl. gar scharff verboten, die Prinzeßin nicht zu sprechen, etc. Wir mit Bitten und Flehen, und gründlichen Remonstrationen vigiliret, und als Christliche Seelen-Wächter, von deren Hand GOtt das durch sie verwahrlosete Blut fodern will, Ezech. 33. uns bey allem dem, daß uns in diesen und andern Gravaminibus zur Sünde gemachet worden, aufgeführet haben. mit denen Römischen Missionariis. Ad 2) Nachdem wir den 10. Sept. die Resolution erhalten, daß Ihro Durchl. uns nicht auf etwas zu ziehen gedächten, das wir vermeynten wider unser Gewissen zu seyn, sondern unsers Gewissens zu schonen, dero Entschliessung wegen Erwehlung eines andern Beicht-Vaters ehester Zeit fassen wolten, hätten wir wohl gehoffet, es würde der darzu erwehlte Auf das audere Gravamen, von der Beschuldigung, daß Serenissi-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/249>, abgerufen am 24.11.2024.