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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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be einen casum von einer so brutalen Ketzermacherey betrifft; daß wenn GOtt die Evangelische Kirche wieder die bißherigen Nachstellungen biß auf unsere Posterität ferner beschützt, und derselben, wie bißher geschehen, die Erkäntnüß des politischen Pabstthums, immer mehr und mehr wird zu erkennen geben, besagte unsere Posterität sich kaum wird einbilden können, wie es doch damahlen nur möglich gewesen sey, daß unter, ich will nicht sagen, gottseelig seyn wollenden, sondern nur unter vernünfftigen, und zwar gelehrt vernünfftigen Lutheranern solche unvernünfftige Dinge unter dem Schein des Christenthums und Beförderung Göttlicher Ehre vorgenommen worden.

Das Responsum selbst.

§. II. Ich will mich mit Erzehlung der hierbey vorkommenden Umstände zum voraus nicht länger aufhalten, zumahl da selbige aus der der ersten Frage praemittirten facti specie genungsam mögen abgenommen werden, auch sonsten das nunmehro folgende Responsum selbst an sich ziemlich ausführlich noch hier und dar derselben gedencket. Eingang.Als derselbe mir eine weitläufftige Speciem Facti und Apologie, wie auch verschiedene Extracte aus denen wieder dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, einen Bortenwircker zu Pöseneck, und dessen Bruder Johann George Schillingen, einen Bortenwircker Gesellen, so wohl vor dem Rath zu besagten Pöseneck, als auch dem Herren Superintendenten zu Saalfeld, ingleichen dem Consistorio zu Altenburg, und denen darnächst aus demselben und sonst verordneten Commissariis ergangenen Actis und 4. unterschiedenen Fragen zugeschicket, und sich des Rechten darüber zu belehren gebethen, demnach erachte ich Christianus Thomasius, beyder Rechten Doctor, Chur-Brandenburgischer Rath und Professor Juris Ordinarius auf Chur-Brandenburgischer Friedrichs Universität zu Halle nach fleißiger Verlesung und Erwegung derselben denen Rechten gemäß und zwar anfänglich auf die erste Frage zu erkennen seyn.

Erzehlung der Geschicht.

Ist der itzige Professor Linguarum Orientalium und Pastor bey der Glauchischen Gemeinde, Herr M. August Hermann Francke, A. 1690. von Erffurth aus nach Rudolstadt und Saalfeld gereiset, und da er in die nächst dabey gelegene Stadt Pöseneck gekommen, ist er alda bey dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, abgetreten und über Nacht geblieben, indessen aber die Zeit mit Christlichen Gesprächen, und gottseeliger Erbauung zugebracht, es hat auch derselbe, damit er allen Argwohn vermeiden möchte, den Herrn Adjunctum zu ermeldetem Pößneck in seinem eigenen Hause besuchet, der Herr Diaconus aber ist zu ihm

be einen casum von einer so brutalen Ketzermacherey betrifft; daß wenn GOtt die Evangelische Kirche wieder die bißherigen Nachstellungen biß auf unsere Posterität ferner beschützt, und derselben, wie bißher geschehen, die Erkäntnüß des politischen Pabstthums, immer mehr und mehr wird zu erkennen geben, besagte unsere Posterität sich kaum wird einbilden können, wie es doch damahlen nur möglich gewesen sey, daß unter, ich will nicht sagen, gottseelig seyn wollenden, sondern nur unter vernünfftigen, und zwar gelehrt vernünfftigen Lutheranern solche unvernünfftige Dinge unter dem Schein des Christenthums und Beförderung Göttlicher Ehre vorgenommen worden.

Das Responsum selbst.

§. II. Ich will mich mit Erzehlung der hierbey vorkommenden Umstände zum voraus nicht länger aufhalten, zumahl da selbige aus der der ersten Frage praemittirten facti specie genungsam mögen abgenommen werden, auch sonsten das nunmehro folgende Responsum selbst an sich ziemlich ausführlich noch hier und dar derselben gedencket. Eingang.Als derselbe mir eine weitläufftige Speciem Facti und Apologie, wie auch verschiedene Extracte aus denen wieder dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, einen Bortenwircker zu Pöseneck, und dessen Bruder Johann George Schillingen, einen Bortenwircker Gesellen, so wohl vor dem Rath zu besagten Pöseneck, als auch dem Herren Superintendenten zu Saalfeld, ingleichen dem Consistorio zu Altenburg, und denen darnächst aus demselben und sonst verordneten Commissariis ergangenen Actis und 4. unterschiedenen Fragen zugeschicket, und sich des Rechten darüber zu belehren gebethen, demnach erachte ich Christianus Thomasius, beyder Rechten Doctor, Chur-Brandenburgischer Rath und Professor Juris Ordinarius auf Chur-Brandenburgischer Friedrichs Universität zu Halle nach fleißiger Verlesung und Erwegung derselben denen Rechten gemäß und zwar anfänglich auf die erste Frage zu erkennen seyn.

Erzehlung der Geschicht.

Ist der itzige Professor Linguarum Orientalium und Pastor bey der Glauchischen Gemeinde, Herr M. August Hermann Francke, A. 1690. von Erffurth aus nach Rudolstadt und Saalfeld gereiset, und da er in die nächst dabey gelegene Stadt Pöseneck gekommen, ist er alda bey dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, abgetreten und über Nacht geblieben, indessen aber die Zeit mit Christlichen Gesprächen, und gottseeliger Erbauung zugebracht, es hat auch derselbe, damit er allen Argwohn vermeiden möchte, den Herrn Adjunctum zu ermeldetem Pößneck in seinem eigenen Hause besuchet, der Herr Diaconus aber ist zu ihm

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[270/0278] be einen casum von einer so brutalen Ketzermacherey betrifft; daß wenn GOtt die Evangelische Kirche wieder die bißherigen Nachstellungen biß auf unsere Posterität ferner beschützt, und derselben, wie bißher geschehen, die Erkäntnüß des politischen Pabstthums, immer mehr und mehr wird zu erkennen geben, besagte unsere Posterität sich kaum wird einbilden können, wie es doch damahlen nur möglich gewesen sey, daß unter, ich will nicht sagen, gottseelig seyn wollenden, sondern nur unter vernünfftigen, und zwar gelehrt vernünfftigen Lutheranern solche unvernünfftige Dinge unter dem Schein des Christenthums und Beförderung Göttlicher Ehre vorgenommen worden. §. II. Ich will mich mit Erzehlung der hierbey vorkommenden Umstände zum voraus nicht länger aufhalten, zumahl da selbige aus der der ersten Frage praemittirten facti specie genungsam mögen abgenommen werden, auch sonsten das nunmehro folgende Responsum selbst an sich ziemlich ausführlich noch hier und dar derselben gedencket. Als derselbe mir eine weitläufftige Speciem Facti und Apologie, wie auch verschiedene Extracte aus denen wieder dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, einen Bortenwircker zu Pöseneck, und dessen Bruder Johann George Schillingen, einen Bortenwircker Gesellen, so wohl vor dem Rath zu besagten Pöseneck, als auch dem Herren Superintendenten zu Saalfeld, ingleichen dem Consistorio zu Altenburg, und denen darnächst aus demselben und sonst verordneten Commissariis ergangenen Actis und 4. unterschiedenen Fragen zugeschicket, und sich des Rechten darüber zu belehren gebethen, demnach erachte ich Christianus Thomasius, beyder Rechten Doctor, Chur-Brandenburgischer Rath und Professor Juris Ordinarius auf Chur-Brandenburgischer Friedrichs Universität zu Halle nach fleißiger Verlesung und Erwegung derselben denen Rechten gemäß und zwar anfänglich auf die erste Frage zu erkennen seyn. Eingang. Ist der itzige Professor Linguarum Orientalium und Pastor bey der Glauchischen Gemeinde, Herr M. August Hermann Francke, A. 1690. von Erffurth aus nach Rudolstadt und Saalfeld gereiset, und da er in die nächst dabey gelegene Stadt Pöseneck gekommen, ist er alda bey dessen Vater, Johann Nicolaus Schillingen, abgetreten und über Nacht geblieben, indessen aber die Zeit mit Christlichen Gesprächen, und gottseeliger Erbauung zugebracht, es hat auch derselbe, damit er allen Argwohn vermeiden möchte, den Herrn Adjunctum zu ermeldetem Pößneck in seinem eigenen Hause besuchet, der Herr Diaconus aber ist zu ihm

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/278>, abgerufen am 24.11.2024.