Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

nauer Examinirung dessen Vaters und Bruders bereits zu Ende gebracht gewesen, dennoch auch damahlen die Herren Consistoriales in ihrem so genandten Acten mäßigen Bericht vom 10ten Octobr. 93. von diesen so gefährlich ausgeschrienen Conventiculis nichts weiter zu melden gewust, als daß dessen Vater mit den Seinigen, wozu zuweilen auch einige Nachtbahrn und Frembde gekommen, in denselben die Heilige Schrifft gelefen, Sprüche zur Betrachtung daraus vorgenommen, gesungen und gebethet, wobey zwar abermahl der Herr Concipient des Berichts, wiewohl zu höchster Prostitution der Evangelischen Religion und zu Kränckung der durch selbe erlangten Christlichen Freyheit, zuschreiben sich nicht entblödet, daß dessen Vater und die Seinigen sich durch solche Ubungen verdächtig gemachet, und daß dieses eine neue und bishero in der Lutherischen Kirchen ungewöhnliche Art, sich mit einander in der Gottseeligkeit zu üben, gewesen, daraus allerley Aergernis, Verdacht, Zanck und Unruhe in der Kirchen GOttes erfolget, & paulo post: es seye diese Art in der Gottseeligkeit sich zu üben von keiner Nothwendigkeit und von GOtt nicht befohlen, ja, wenn es gleich recht wäre, so wäre es doch nicht nützlich und diene der Kirchen GOttes nicht zum Frieden und zur Besserung, welches gewiß solche assertiones sind, die so leicht jemand Männern, die zu Judicibus Ecclesiasticis inter Evangelicos gesetzet seyn, nicht zutrauen würde, wenn sie nicht von Wort zu Wort in angezogenen derer Herren Consistorialium Altenburgensium Bericht zu lesen wären: Uber dieses wegen der von denen Herren Ministerialibus zu Pößneck angegebenen Verachtung des Ministerii, öffentlichen GOttes-Dienstes, Beicht und Abendmahls zu mercken ist, daß dessen Vater und Bruder solche Verachtung niemahlen von sich spüren lassen, sondern auch nachhero, da Herr Prof. Francke bey ihnen und sie hinwieder zu Erffurt gewesen, dennoch jederzeit dem öffentlichen Gottesdienste Allerhand Unfug der denuncirenden Ketzermacher.beygewohnet, auch sich zur Beicht und Abendmahl eingefunden, biß endlich die Herren Prediger nicht länger an sich zu halten vermocht, sondern nachdem sie erstlich privatim, weiß nicht zu welcher Irrthümer und Sünden Erkäntnis die Seinigen zwingen, diese aber ihnen darinn nicht nach ihrem Willen folgen wollen, auch hernach in öffentlichen Kirchen-Versamlungen ihren Zorn und Haß wieder dieselbe ausgeschüttet, laut der Zeugen Aussage Act. Commiss. fol. 12. wieder die Pietisten und Neulinge scharff geprediget, und die Seinigen dergestalt beschrieben, daß je-

nauer Examinirung dessen Vaters und Bruders bereits zu Ende gebracht gewesen, dennoch auch damahlen die Herren Consistoriales in ihrem so genandten Acten mäßigen Bericht vom 10ten Octobr. 93. von diesen so gefährlich ausgeschrienen Conventiculis nichts weiter zu melden gewust, als daß dessen Vater mit den Seinigen, wozu zuweilen auch einige Nachtbahrn und Frembde gekommen, in denselben die Heilige Schrifft gelefen, Sprüche zur Betrachtung daraus vorgenommen, gesungen und gebethet, wobey zwar abermahl der Herr Concipient des Berichts, wiewohl zu höchster Prostitution der Evangelischen Religion und zu Kränckung der durch selbe erlangten Christlichen Freyheit, zuschreiben sich nicht entblödet, daß dessen Vater und die Seinigen sich durch solche Ubungen verdächtig gemachet, und daß dieses eine neue und bishero in der Lutherischen Kirchen ungewöhnliche Art, sich mit einander in der Gottseeligkeit zu üben, gewesen, daraus allerley Aergernis, Verdacht, Zanck und Unruhe in der Kirchen GOttes erfolget, & paulo post: es seye diese Art in der Gottseeligkeit sich zu üben von keiner Nothwendigkeit und von GOtt nicht befohlen, ja, wenn es gleich recht wäre, so wäre es doch nicht nützlich und diene der Kirchen GOttes nicht zum Frieden und zur Besserung, welches gewiß solche assertiones sind, die so leicht jemand Männern, die zu Judicibus Ecclesiasticis inter Evangelicos gesetzet seyn, nicht zutrauen würde, wenn sie nicht von Wort zu Wort in angezogenen derer Herren Consistorialium Altenburgensium Bericht zu lesen wären: Uber dieses wegen der von denen Herren Ministerialibus zu Pößneck angegebenen Verachtung des Ministerii, öffentlichen GOttes-Dienstes, Beicht und Abendmahls zu mercken ist, daß dessen Vater und Bruder solche Verachtung niemahlen von sich spüren lassen, sondern auch nachhero, da Herr Prof. Francke bey ihnen und sie hinwieder zu Erffurt gewesen, dennoch jederzeit dem öffentlichen Gottesdienste Allerhand Unfug der denuncirenden Ketzermacher.beygewohnet, auch sich zur Beicht und Abendmahl eingefunden, biß endlich die Herren Prediger nicht länger an sich zu halten vermocht, sondern nachdem sie erstlich privatim, weiß nicht zu welcher Irrthümer und Sünden Erkäntnis die Seinigen zwingen, diese aber ihnen darinn nicht nach ihrem Willen folgen wollen, auch hernach in öffentlichen Kirchen-Versamlungen ihren Zorn und Haß wieder dieselbe ausgeschüttet, laut der Zeugen Aussage Act. Commiss. fol. 12. wieder die Pietisten und Neulinge scharff geprediget, und die Seinigen dergestalt beschrieben, daß je-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0286" n="278"/>
nauer                      Examinirung dessen Vaters und Bruders bereits zu Ende gebracht gewesen, dennoch                      auch damahlen die Herren Consistoriales in ihrem so genandten Acten mäßigen                      Bericht vom 10ten Octobr. 93. von diesen so gefährlich ausgeschrienen                      Conventiculis nichts weiter zu melden gewust, als daß dessen Vater mit den                      Seinigen, wozu zuweilen auch einige Nachtbahrn und Frembde gekommen, in                      denselben die Heilige Schrifft gelefen, Sprüche zur Betrachtung daraus                      vorgenommen, gesungen und gebethet, wobey zwar abermahl der Herr Concipient des                      Berichts, wiewohl zu höchster Prostitution der Evangelischen Religion und zu                      Kränckung der durch selbe erlangten Christlichen Freyheit, zuschreiben sich                      nicht entblödet, daß dessen Vater und die Seinigen sich durch solche Ubungen                      verdächtig gemachet, und daß dieses eine neue und bishero in der Lutherischen                      Kirchen ungewöhnliche Art, sich mit einander in der Gottseeligkeit zu üben,                      gewesen, daraus allerley Aergernis, Verdacht, Zanck und Unruhe in der Kirchen                      GOttes erfolget, &amp; paulo post: es seye diese Art in der Gottseeligkeit sich                      zu üben von keiner Nothwendigkeit und von GOtt nicht befohlen, ja, wenn es                      gleich recht wäre, so wäre es doch nicht nützlich und diene der Kirchen GOttes                      nicht zum Frieden und zur Besserung, welches gewiß solche assertiones sind, die                      so leicht jemand Männern, die zu Judicibus Ecclesiasticis inter Evangelicos                      gesetzet seyn, nicht zutrauen würde, wenn sie nicht von Wort zu Wort in                      angezogenen derer Herren Consistorialium Altenburgensium Bericht zu lesen wären:                      Uber dieses wegen der von denen Herren Ministerialibus zu Pößneck angegebenen                      Verachtung des Ministerii, öffentlichen GOttes-Dienstes, Beicht und Abendmahls                      zu mercken ist, daß dessen Vater und Bruder solche Verachtung niemahlen von sich                      spüren lassen, sondern auch nachhero, da Herr Prof. Francke bey ihnen und sie                      hinwieder zu Erffurt gewesen, dennoch jederzeit dem öffentlichen Gottesdienste                          <note place="left">Allerhand Unfug der denuncirenden                      Ketzermacher.</note>beygewohnet, auch sich zur Beicht und Abendmahl eingefunden,                      biß endlich die Herren Prediger nicht länger an sich zu halten vermocht, sondern                      nachdem sie erstlich privatim, weiß nicht zu welcher Irrthümer und Sünden                      Erkäntnis die Seinigen zwingen, diese aber ihnen darinn nicht nach ihrem Willen                      folgen wollen, auch hernach in öffentlichen Kirchen-Versamlungen ihren Zorn und                      Haß wieder dieselbe ausgeschüttet, laut der Zeugen Aussage Act. Commiss. fol.                      12. wieder die Pietisten und Neulinge scharff geprediget, und die Seinigen                      dergestalt beschrieben, daß je-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[278/0286] nauer Examinirung dessen Vaters und Bruders bereits zu Ende gebracht gewesen, dennoch auch damahlen die Herren Consistoriales in ihrem so genandten Acten mäßigen Bericht vom 10ten Octobr. 93. von diesen so gefährlich ausgeschrienen Conventiculis nichts weiter zu melden gewust, als daß dessen Vater mit den Seinigen, wozu zuweilen auch einige Nachtbahrn und Frembde gekommen, in denselben die Heilige Schrifft gelefen, Sprüche zur Betrachtung daraus vorgenommen, gesungen und gebethet, wobey zwar abermahl der Herr Concipient des Berichts, wiewohl zu höchster Prostitution der Evangelischen Religion und zu Kränckung der durch selbe erlangten Christlichen Freyheit, zuschreiben sich nicht entblödet, daß dessen Vater und die Seinigen sich durch solche Ubungen verdächtig gemachet, und daß dieses eine neue und bishero in der Lutherischen Kirchen ungewöhnliche Art, sich mit einander in der Gottseeligkeit zu üben, gewesen, daraus allerley Aergernis, Verdacht, Zanck und Unruhe in der Kirchen GOttes erfolget, & paulo post: es seye diese Art in der Gottseeligkeit sich zu üben von keiner Nothwendigkeit und von GOtt nicht befohlen, ja, wenn es gleich recht wäre, so wäre es doch nicht nützlich und diene der Kirchen GOttes nicht zum Frieden und zur Besserung, welches gewiß solche assertiones sind, die so leicht jemand Männern, die zu Judicibus Ecclesiasticis inter Evangelicos gesetzet seyn, nicht zutrauen würde, wenn sie nicht von Wort zu Wort in angezogenen derer Herren Consistorialium Altenburgensium Bericht zu lesen wären: Uber dieses wegen der von denen Herren Ministerialibus zu Pößneck angegebenen Verachtung des Ministerii, öffentlichen GOttes-Dienstes, Beicht und Abendmahls zu mercken ist, daß dessen Vater und Bruder solche Verachtung niemahlen von sich spüren lassen, sondern auch nachhero, da Herr Prof. Francke bey ihnen und sie hinwieder zu Erffurt gewesen, dennoch jederzeit dem öffentlichen Gottesdienste beygewohnet, auch sich zur Beicht und Abendmahl eingefunden, biß endlich die Herren Prediger nicht länger an sich zu halten vermocht, sondern nachdem sie erstlich privatim, weiß nicht zu welcher Irrthümer und Sünden Erkäntnis die Seinigen zwingen, diese aber ihnen darinn nicht nach ihrem Willen folgen wollen, auch hernach in öffentlichen Kirchen-Versamlungen ihren Zorn und Haß wieder dieselbe ausgeschüttet, laut der Zeugen Aussage Act. Commiss. fol. 12. wieder die Pietisten und Neulinge scharff geprediget, und die Seinigen dergestalt beschrieben, daß je- Allerhand Unfug der denuncirenden Ketzermacher.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/286
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/286>, abgerufen am 24.11.2024.