ne, daß die erste zu verneinen sey. Die Bejahung derselben und derer Beweiß aus klaren Worten Catholischer Lehrer. Bey der andern Frage; Einwurff wegen des dritten Artickels: Dabey in acht zunehmende Cautel wegen des Abendmahls: ingleichen wegen Besuchung der Messe: und überhaupt wegen Beybringung der Catholischen und Abschwörung der Lutherischen Religion: Nöthige Prüffung der vorgeschützten Göttlichen Providenz, und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses: Sehr eingeschränckte Bejahung der andern Frage. §. X. p. 29. Das dritte Responsum. Die zwey Fragen: Bejahung der ersten. Auch ungekünstelte und deutsche Bejahung der andern. §. XI. p. 35. Das vierdte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Ingleichen der andern. §. XII. p. 38. Das fünffte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Auch der andern, jedoch unter fünf Bedingungen. Nebst noch einer angehängten Erinnerung. §. XIII. p. 40. Das sechste Responsum. Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Acht zu Beantwortung der ersten Frage voraus zusetzende Lehrstücke. Applicirung derselben auf die erste Frage. Und was in Ansehung derselben für ein grosser Unterscheid zwischen denen Lutheranern und Catholischen sey. Beantwortung der ersten Frage, daß zwar ein Lutheraner, aber keinesweges ein Catholischer seelig werden könne. Verneinung der andern Frage, nebst Anführung sieben unterschiedenen Ursachen. Beschluß dieses Responsi durch ein Gebeth. §. XIV. p. 43. Das siebende Responsum. Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht, unter denen, die denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili & vincibili anhangen. Und die andre Frage schlechterdinges mit Nein beantwortet. Beschluß und angehängter Wunsch. § XV. p. 50. Unvorgreifliches Gutachten: Uber das sechste Responsum bey der ersten Frage; Und bey der andern Frage: Uber das siebende Responsum bey der ersten Frage: Bey der andern Frage. §. XVI. p. 54. Das achte Theologische Responsum. Bejahung der ersten Frage, ohne Bedingung. Wie auch der andern, aber unter vier Bedingungen. §. XVII. p. 58. Das neunte Responsum nebst etlichen nöthigen Anmerckungen von selbigen. Nöthige Behutsamkeit damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. Höchstnöthige Praesupposita von unterschiedener Bedeutung der Kirche, ingleichen von der sichtbaren und unsichtbaren, wahren und falschen Kirche etc. Eintheilung der Haupt-Frage in fünf besondern Fragen. 1. Ob die Römi-
ne, daß die erste zu verneinen sey. Die Bejahung derselben und derer Beweiß aus klaren Worten Catholischer Lehrer. Bey der andern Frage; Einwurff wegen des dritten Artickels: Dabey in acht zunehmende Cautel wegen des Abendmahls: ingleichen wegen Besuchung der Messe: und überhaupt wegen Beybringung der Catholischen und Abschwörung der Lutherischen Religion: Nöthige Prüffung der vorgeschützten Göttlichen Providenz, und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses: Sehr eingeschränckte Bejahung der andern Frage. §. X. p. 29. Das dritte Responsum. Die zwey Fragen: Bejahung der ersten. Auch ungekünstelte und deutsche Bejahung der andern. §. XI. p. 35. Das vierdte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Ingleichen der andern. §. XII. p. 38. Das fünffte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Auch der andern, jedoch unter fünf Bedingungen. Nebst noch einer angehängten Erinnerung. §. XIII. p. 40. Das sechste Responsum. Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Acht zu Beantwortung der ersten Frage voraus zusetzende Lehrstücke. Applicirung derselben auf die erste Frage. Und was in Ansehung derselben für ein grosser Unterscheid zwischen denen Lutheranern und Catholischen sey. Beantwortung der ersten Frage, daß zwar ein Lutheraner, aber keinesweges ein Catholischer seelig werden könne. Verneinung der andern Frage, nebst Anführung sieben unterschiedenen Ursachen. Beschluß dieses Responsi durch ein Gebeth. §. XIV. p. 43. Das siebende Responsum. Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht, unter denen, die denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili & vincibili anhangen. Und die andre Frage schlechterdinges mit Nein beantwortet. Beschluß und angehängter Wunsch. § XV. p. 50. Unvorgreifliches Gutachten: Uber das sechste Responsum bey der ersten Frage; Und bey der andern Frage: Uber das siebende Responsum bey der ersten Frage: Bey der andern Frage. §. XVI. p. 54. Das achte Theologische Responsum. Bejahung der ersten Frage, ohne Bedingung. Wie auch der andern, aber unter vier Bedingungen. §. XVII. p. 58. Das neunte Responsum nebst etlichen nöthigen Anmerckungen von selbigen. Nöthige Behutsamkeit damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. Höchstnöthige Praesupposita von unterschiedener Bedeutung der Kirche, ingleichen von der sichtbaren und unsichtbaren, wahren und falschen Kirche etc. Eintheilung der Haupt-Frage in fünf besondern Fragen. 1. Ob die Römi-
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ne, daß die erste zu verneinen sey. Die Bejahung derselben und derer Beweiß aus klaren Worten Catholischer Lehrer. Bey der andern Frage; Einwurff wegen des dritten Artickels: Dabey in acht zunehmende Cautel wegen des Abendmahls: ingleichen wegen Besuchung der Messe: und überhaupt wegen Beybringung der Catholischen und Abschwörung der Lutherischen Religion: Nöthige Prüffung der vorgeschützten Göttlichen Providenz, und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses: Sehr eingeschränckte Bejahung der andern Frage. §. X. p. 29. Das dritte <hirendition="#i">Responsum.</hi> Die zwey Fragen: Bejahung der ersten. Auch ungekünstelte und deutsche Bejahung der andern. §. XI. p. 35. Das vierdte <hirendition="#i">Responsum.</hi> Bejahung der ersten Frage. Ingleichen der andern. §. XII. p. 38. Das fünffte <hirendition="#i">Responsum.</hi> Bejahung der ersten Frage. Auch der andern, jedoch unter fünf Bedingungen. Nebst noch einer angehängten Erinnerung. §. XIII. p. 40. Das sechste <hirendition="#i">Responsum.</hi> Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Acht zu Beantwortung der ersten Frage voraus zusetzende Lehrstücke. Applicirung derselben auf die erste Frage. Und was in Ansehung derselben für ein grosser Unterscheid zwischen denen Lutheranern und Catholischen sey. Beantwortung der ersten Frage, daß zwar ein Lutheraner, aber keinesweges ein Catholischer seelig werden könne. Verneinung der andern Frage, nebst Anführung sieben unterschiedenen Ursachen. Beschluß dieses Responsi durch ein Gebeth. §. XIV. p. 43. Das siebende <hirendition="#i">Responsum.</hi> Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht, unter denen, die denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili & vincibili anhangen. Und die andre Frage schlechterdinges mit Nein beantwortet. Beschluß und angehängter Wunsch. § XV. p. 50. Unvorgreifliches Gutachten: Uber das sechste Responsum bey der ersten Frage; Und bey der andern Frage: Uber das siebende Responsum bey der ersten Frage: Bey der andern Frage. §. XVI. p. 54. Das achte <hirendition="#i">Theologi</hi>sche <hirendition="#i">Responsum.</hi> Bejahung der ersten Frage, ohne Bedingung. Wie auch der andern, aber unter vier Bedingungen. §. XVII. p. 58. Das neunte <hirendition="#i">Responsum</hi> nebst etlichen nöthigen Anmerckungen von selbigen. Nöthige Behutsamkeit damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. Höchstnöthige Praesupposita von unterschiedener Bedeutung der Kirche, ingleichen von der sichtbaren und unsichtbaren, wahren und falschen Kirche etc. Eintheilung der Haupt-Frage in fünf besondern Fragen. 1. Ob die Römi-
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ne, daß die erste zu verneinen sey. Die Bejahung derselben und derer Beweiß aus klaren Worten Catholischer Lehrer. Bey der andern Frage; Einwurff wegen des dritten Artickels: Dabey in acht zunehmende Cautel wegen des Abendmahls: ingleichen wegen Besuchung der Messe: und überhaupt wegen Beybringung der Catholischen und Abschwörung der Lutherischen Religion: Nöthige Prüffung der vorgeschützten Göttlichen Providenz, und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses: Sehr eingeschränckte Bejahung der andern Frage. §. X. p. 29. Das dritte Responsum. Die zwey Fragen: Bejahung der ersten. Auch ungekünstelte und deutsche Bejahung der andern. §. XI. p. 35. Das vierdte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Ingleichen der andern. §. XII. p. 38. Das fünffte Responsum. Bejahung der ersten Frage. Auch der andern, jedoch unter fünf Bedingungen. Nebst noch einer angehängten Erinnerung. §. XIII. p. 40. Das sechste Responsum. Gegeneinanderhaltung der zwey Fragen. Acht zu Beantwortung der ersten Frage voraus zusetzende Lehrstücke. Applicirung derselben auf die erste Frage. Und was in Ansehung derselben für ein grosser Unterscheid zwischen denen Lutheranern und Catholischen sey. Beantwortung der ersten Frage, daß zwar ein Lutheraner, aber keinesweges ein Catholischer seelig werden könne. Verneinung der andern Frage, nebst Anführung sieben unterschiedenen Ursachen. Beschluß dieses Responsi durch ein Gebeth. §. XIV. p. 43. Das siebende Responsum. Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht, unter denen, die denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili & vincibili anhangen. Und die andre Frage schlechterdinges mit Nein beantwortet. Beschluß und angehängter Wunsch. § XV. p. 50. Unvorgreifliches Gutachten: Uber das sechste Responsum bey der ersten Frage; Und bey der andern Frage: Uber das siebende Responsum bey der ersten Frage: Bey der andern Frage. §. XVI. p. 54. Das achte Theologische Responsum. Bejahung der ersten Frage, ohne Bedingung. Wie auch der andern, aber unter vier Bedingungen. §. XVII. p. 58. Das neunte Responsum nebst etlichen nöthigen Anmerckungen von selbigen. Nöthige Behutsamkeit damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. Höchstnöthige Praesupposita von unterschiedener Bedeutung der Kirche, ingleichen von der sichtbaren und unsichtbaren, wahren und falschen Kirche etc. Eintheilung der Haupt-Frage in fünf besondern Fragen. 1. Ob die Römi-
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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/365>, abgerufen am 20.02.2025.
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