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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Mandatarius ob einer in criminalibus & matrimonialibus zuzulassen sey III. 337
Mandatum generale, wie weit es gültig III. 327
Manns-Personen, ob sie Weiber-Kleider tragen dörffen.
Matrimonia ad morganaticam wem sie zum besten gereichen II. 124. derselben favor ist mehr pro contrahendo quam dissolvendo III. 341
Mäusemachen eines Mädgens, worinnen es bestanden I. 204
Meditationes Philosophicae de Deo, mundo & homine I. 234. derselben Inhalt I. 253
Menschen dreyerley Arten aus Hannß Sachsen III. 329
Mere passive sich verhalten, was es heisse IV. 301. 302
Mes-alliances oder Ehen zwischen ungleichen Standes-Personen II. 109. seqq.
Messe, Römisch-Catholische, Scrupel deswegen IV. 33
Meyneyd III. 262
Meynungen anderer geschickt zu beurtheilen I. 301
Micillus ein armer Schuster und sein reicher Nachbar aus Hanns Sachsen I. 344
Ministri ihre Beschaffenheit und Pflicht II. 343 ob sie zu bestraffen, wenn sie sich nicht in odiöse Dinge mischen wollen III. 233
Mißbrauch sonst nützlicher Dinge ist höchstgefährlich I. 215
Molleri D. Daniels Meynung von den Baufuhren der Sächsischen Bauern III. 322
Monatliche Gedancken dienen zum Praetext einer Verfolgung III. 4
Muratorii Ludov. Anton. Anecdota graeca I. 244
Musculi D. üble Aufführung II. 213
Mütter, ob sie ihren Stand auf die Kinder fortpflantzen II. 135
NAmen, sehr schändliche, welche von Predigern frommen Leuten aus Affecten gegeben werden IV. 288. die Anruffung des Namens der Heil. Dreyeinigkeit bey Testamenten ist überflüßig IV. 309
Natur- und Völcker-Recht, dessen wahre [Spaltenumbruch] Grund-Sätze II. 180
Naudaeus, Daniel I. 275
Neben-Artickel der Römisch-Catholischen wie sie gegen den Glaubens-Grunde anzusehen IV. 7
Neid zwischeu Collegen, der mit der Larve der Gerechtigkeit bedeckt wird III. 242
OBer-Haupt, ob ein sichtbares in denen Protestirenden Kirchen sey I. 253
Ober-Gerichte I. 127
Obrigkeit, ob eine Unter-Obrigkeit den Staupenschlag in geringere Straffe verwandeln könne I. 125. wenn sie unmittelbar von GOtt ist, was daraus folget IV. 160. ob wider Hohe von Predigern das öffentliche Straff-Amt und der Bann könne gebraucht werden IV. 249
Observancien bey dem Justitz-Wesen, derselben vielfältige Aenderung I. 4
Oettingisches Gespräch wegen der Ehe mit der Frauen Schwester II. 279
Ohrfeige bekommt einer in der Nacht und weiß nicht von wem, und will doch Revenge suchen I. 153
Operae rusticorum, von welcher Zeit an sie zu ihrem Vortheil favorem haben IV. 330
Opern, ob sie in einer Stadt zu dulden III. 174
Ordnungen der Prediger da einer höher zu seyn praetendiret als der andere, ob sie von GOtt II. 353
Origenes, ob er dem Spinosismo nahe komme? I. 275
Ort und Zeit zu benennen, gehört nicht ad essentiam testamenti, es würde dann von einem Notario gemacht IV. 302
PActa ad morganaticam I. 131
Papier machen lassen, ob es der Licentiaten Dignität nachtheilig sey III. 196
Pabst, dessen Hoheit hat das Imper. Roman. ruiniret II. 354. seine Lehren zu Unterdruckung weltlicher Gewalt werden unter scheinheiligen Praetexten vorgetragen III. 318. daß er der Antichrist sey aus Melanchthon IV. 242

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/385>, abgerufen am 20.02.2025.