Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.Bischöffe, seyn seelig worden, welche ausser dem eigentlichen Grund des Glaubens so viel und manniche aus Juden und Heyden hergehohlte Ceremonien und Neben-Lehren gesühret. Welcherley, als Schatten am Leibe, oder Mackel an der Sonnen, an denen, deren Hertz aufrichtig, GOtt übersiehet. Absonderlich weil jederley Art der Religion, von Ceremonien und Lehre, seyn welche wollen, ausser dem einfältigen Grunde, welcher beständig, immer zum Mißbrauch durch die Länge der Zeit ausschlägt, daß keine Religion den Mißbrauch von sich ablehnen kan. Welchem dann Beyfall giebt bekanntes altes auch hiesiger Landen Lehrer merckliches Gutachten, daß, wer aufrichtig nach dem Apostolischen Symbolo seinen Glauben richte, sey in welcher Religion es wolle, wohl fahre. Aus welchem allen die Beantwortung der ersten Frage zur Gnüge erhellet, daß ohne Beysorge, ein jeder Mensch, er lebe unter Lutherischer oder Catholischer Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält; dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange. Welches so dann ferner die andere Frage ohnschwer erleutert,Auch ungekünstelte und deutliche Bejahung der andern. daß eine Lutherische Printzeßin, bey gemeldten Umständen nach abgesehener Göttlicher Providenz in eine angetragene Heyrath mit einem Catholischen Printzen, ohne Verlust ihrer Seeligkeit unter Veränderung des Religion Nahmens, gar wohl consentiren könne. Weil schon im vorigen dargethan, daß, ausgesetzt der vielen Neben- und Schul-Fragen, wann der Grund des Glaubens beybehalten werde, in jeder Religions-Forme GOtt die Seinigen zur Seeligkeit bringe, nun aber Unchristlich zu läugnen, daß die Catholische nicht Christen seyn, also den Grund der Seeligkeit Christum nicht hätten. Weil sie dann eben den Grund haben, Buße und Glauben an Christum, oder Glaube, Liebe und Hoffnung, so kan das Stoppelwerck der Schul-Fragen, Schul-Sätze und Ceremonien, welches auf allen Seiten in allen Religionen jedes nach seiner Art herrschet, die Göttliche Providenz nicht hemmen, noch eine solche Vermählung hindern, weil absonderlich eine solche Printzeßin wegen der Schul-Sätze sich nicht zu bekümmern hat, und an den einfältigen kurtzen Grund des Glaubens, der Liebe und Hoffnung sich getrost halten kan. Vielmehr würde ohnbedächtlich, will nicht sagen, ohnchristlich seyn, GOttes heiligen und verborgenen Rath, welchen er durch solche angezeigte Wege hinkünfftig nach vielen Jahren, zu allgemeinen Wohlseyn vieler Länder und Reiche, auch gantz Europa Ruh und Flor nach seiner ewigen Weisheit auszuführen entschlossen, durch Bischöffe, seyn seelig worden, welche ausser dem eigentlichen Grund des Glaubens so viel und manniche aus Juden und Heyden hergehohlte Ceremonien und Neben-Lehren gesühret. Welcherley, als Schatten am Leibe, oder Mackel an der Sonnen, an denen, deren Hertz aufrichtig, GOtt übersiehet. Absonderlich weil jederley Art der Religion, von Ceremonien und Lehre, seyn welche wollen, ausser dem einfältigen Grunde, welcher beständig, immer zum Mißbrauch durch die Länge der Zeit ausschlägt, daß keine Religion den Mißbrauch von sich ablehnen kan. Welchem dann Beyfall giebt bekanntes altes auch hiesiger Landen Lehrer merckliches Gutachten, daß, wer aufrichtig nach dem Apostolischen Symbolo seinen Glauben richte, sey in welcher Religion es wolle, wohl fahre. Aus welchem allen die Beantwortung der ersten Frage zur Gnüge erhellet, daß ohne Beysorge, ein jeder Mensch, er lebe unter Lutherischer oder Catholischer Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält; dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange. Welches so dann ferner die andere Frage ohnschwer erleutert,Auch ungekünstelte und deutliche Bejahung der andern. daß eine Lutherische Printzeßin, bey gemeldten Umständen nach abgesehener Göttlicher Providenz in eine angetragene Heyrath mit einem Catholischen Printzen, ohne Verlust ihrer Seeligkeit unter Veränderung des Religion Nahmens, gar wohl consentiren könne. Weil schon im vorigen dargethan, daß, ausgesetzt der vielen Neben- und Schul-Fragen, wann der Grund des Glaubens beybehalten werde, in jeder Religions-Forme GOtt die Seinigen zur Seeligkeit bringe, nun aber Unchristlich zu läugnen, daß die Catholische nicht Christen seyn, also den Grund der Seeligkeit Christum nicht hätten. Weil sie dann eben den Grund haben, Buße und Glauben an Christum, oder Glaube, Liebe und Hoffnung, so kan das Stoppelwerck der Schul-Fragen, Schul-Sätze und Ceremonien, welches auf allen Seiten in allen Religionen jedes nach seiner Art herrschet, die Göttliche Providenz nicht hemmen, noch eine solche Vermählung hindern, weil absonderlich eine solche Printzeßin wegen der Schul-Sätze sich nicht zu bekümmern hat, und an den einfältigen kurtzen Grund des Glaubens, der Liebe und Hoffnung sich getrost halten kan. Vielmehr würde ohnbedächtlich, will nicht sagen, ohnchristlich seyn, GOttes heiligen und verborgenen Rath, welchen er durch solche angezeigte Wege hinkünfftig nach vielen Jahren, zu allgemeinen Wohlseyn vieler Länder und Reiche, auch gantz Europa Ruh und Flor nach seiner ewigen Weisheit auszuführen entschlossen, durch <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0045" n="37"/> Bischöffe, seyn seelig worden, welche ausser dem eigentlichen Grund des Glaubens so viel und manniche aus Juden und Heyden hergehohlte Ceremonien und Neben-Lehren gesühret. Welcherley, als Schatten am Leibe, oder Mackel an der Sonnen, an denen, deren Hertz aufrichtig, GOtt übersiehet. Absonderlich weil jederley Art der Religion, von Ceremonien und Lehre, seyn welche wollen, ausser dem einfältigen Grunde, welcher beständig, immer zum Mißbrauch durch die Länge der Zeit ausschlägt, daß keine Religion den Mißbrauch von sich ablehnen kan. Welchem dann Beyfall giebt bekanntes altes auch hiesiger Landen Lehrer merckliches Gutachten, daß, wer aufrichtig nach dem Apostolischen Symbolo seinen Glauben richte, sey in welcher Religion es wolle, wohl fahre. Aus welchem allen die Beantwortung der ersten Frage zur Gnüge erhellet, daß ohne Beysorge, ein jeder Mensch, er lebe unter Lutherischer oder Catholischer Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält; dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange.</p> <p>Welches so dann ferner die andere Frage ohnschwer erleutert,<note place="right">Auch ungekünstelte und deutliche Bejahung der andern.</note> daß eine Lutherische Printzeßin, bey gemeldten Umständen nach abgesehener Göttlicher Providenz in eine angetragene Heyrath mit einem Catholischen Printzen, ohne Verlust ihrer Seeligkeit unter Veränderung des Religion Nahmens, gar wohl consentiren könne. 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Vielmehr würde ohnbedächtlich, will nicht sagen, ohnchristlich seyn, GOttes heiligen und verborgenen Rath, welchen er durch solche angezeigte Wege hinkünfftig nach vielen Jahren, zu allgemeinen Wohlseyn vieler Länder und Reiche, auch gantz Europa Ruh und Flor nach seiner ewigen Weisheit auszuführen entschlossen, durch </p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0045]
Bischöffe, seyn seelig worden, welche ausser dem eigentlichen Grund des Glaubens so viel und manniche aus Juden und Heyden hergehohlte Ceremonien und Neben-Lehren gesühret. Welcherley, als Schatten am Leibe, oder Mackel an der Sonnen, an denen, deren Hertz aufrichtig, GOtt übersiehet. Absonderlich weil jederley Art der Religion, von Ceremonien und Lehre, seyn welche wollen, ausser dem einfältigen Grunde, welcher beständig, immer zum Mißbrauch durch die Länge der Zeit ausschlägt, daß keine Religion den Mißbrauch von sich ablehnen kan. Welchem dann Beyfall giebt bekanntes altes auch hiesiger Landen Lehrer merckliches Gutachten, daß, wer aufrichtig nach dem Apostolischen Symbolo seinen Glauben richte, sey in welcher Religion es wolle, wohl fahre. Aus welchem allen die Beantwortung der ersten Frage zur Gnüge erhellet, daß ohne Beysorge, ein jeder Mensch, er lebe unter Lutherischer oder Catholischer Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält; dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreifft und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange.
Welches so dann ferner die andere Frage ohnschwer erleutert, daß eine Lutherische Printzeßin, bey gemeldten Umständen nach abgesehener Göttlicher Providenz in eine angetragene Heyrath mit einem Catholischen Printzen, ohne Verlust ihrer Seeligkeit unter Veränderung des Religion Nahmens, gar wohl consentiren könne. Weil schon im vorigen dargethan, daß, ausgesetzt der vielen Neben- und Schul-Fragen, wann der Grund des Glaubens beybehalten werde, in jeder Religions-Forme GOtt die Seinigen zur Seeligkeit bringe, nun aber Unchristlich zu läugnen, daß die Catholische nicht Christen seyn, also den Grund der Seeligkeit Christum nicht hätten. Weil sie dann eben den Grund haben, Buße und Glauben an Christum, oder Glaube, Liebe und Hoffnung, so kan das Stoppelwerck der Schul-Fragen, Schul-Sätze und Ceremonien, welches auf allen Seiten in allen Religionen jedes nach seiner Art herrschet, die Göttliche Providenz nicht hemmen, noch eine solche Vermählung hindern, weil absonderlich eine solche Printzeßin wegen der Schul-Sätze sich nicht zu bekümmern hat, und an den einfältigen kurtzen Grund des Glaubens, der Liebe und Hoffnung sich getrost halten kan. Vielmehr würde ohnbedächtlich, will nicht sagen, ohnchristlich seyn, GOttes heiligen und verborgenen Rath, welchen er durch solche angezeigte Wege hinkünfftig nach vielen Jahren, zu allgemeinen Wohlseyn vieler Länder und Reiche, auch gantz Europa Ruh und Flor nach seiner ewigen Weisheit auszuführen entschlossen, durch
Auch ungekünstelte und deutliche Bejahung der andern.
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