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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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gantze Babel als ein Felsen ins Meer gestürtzt und unsichtbar gemacht worden. Bey der 2. Frage will er behaupten daß die heutige Römische Kirche den Glaubens-Grund gantz behalte. Die 3. Frage von der Seeligkeit derjenigen, die in einer falschen Kirche sterben, setzt er etliche Distinctionen zum Voraus, nach welchen er die Frage theils bejahet, theils verneinet. Die 4. Frage von den Ubertritt einer Protestirenden Printzeßin bejahet er unter gewissen Bedingungen und antwortet zugleich auf die Einwürffe, wie er dann auch bey der 5. Frage acht neue Bedingungen vorträgt, unter welchen dieser Ubertritt geschehen könne, auch denenselben zum Beschluß noch etliche Erinnerungen anhänget. Gleichwie ich nun von diesen allen das Untheil dem unpartheyischen Leser überlasse; also habe ich meines wenigen Orts dabey nur noch dieses wenige melden wollen, daß ich gerne gestehe, daß des Herrn Autoris Beantwortung der ersten Frage den Horizont meines Verstandes gar sehr übersteige, und ich diese sonderbahre und unvermuthete Auslegung der Offenbahrung Johannis gantz nicht begreiffe. Und obschon der Herr Autor zu Behauptung dieses seines Satzes einen förmlichen Syllogismum vorgebracht; so kan ich doch nicht läugnen, daß ich bey demselben so wohl was propositionem majorem und minorem, als auch was die conclusion selbst betrifft, und daß bey selbiger der status controversiae mercklich mutiret worden, gar vieles zu erinnern hätte, wenn mein gegenwärtiges Vorhaben zuliesse selbiges hier weiter auszuführen. Zugeschweigen, daß ich mich nicht unbillig befahre, daß der Herr Autor durch die Beantwortung dieser ersten Frage so wohl bey denen Protestirenden als bey denen Catholischen (aus vielen Ursachen die ich dem Nachdencken des Lesers überlasse) wenig Danck verdienen dörffte. Dem sey aber nun wie ihm wolle, so will ich die vermuthlich erweckte Begierde des Lesers das Responsum selbst zu lesen nicht länger auffhalten.

In Betrachtung der vielerley Motiven, die auf beyden SeitenNöthige Behutsamkeit, damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. vorfallen über die Frage: Ob einer Durchlauchtigen Evangelischen Printzeßin ein Transitus oder Ubertritt zur Römischen Kirchen wegen einer Vermählung mit einem Catholischen Könige ohn Gefahr ihrer Seeligkeit erlaubet sey: So muß bekennen, daß es eine hochwichtige und zum Theil gefährliche Frage sey, und auf welche in der Furcht des HErrn zu antworten, man alle Affecten, sowohl auf der einen Seiten Hitze, Zorn, Eyffer und alle praeconceptas opiniones, als auf der andern Seite alle Furcht und Kleinmüthigkeit, oder auch verhoffende hohe Menschen Gunst und Gnade gantz und gar bey

gantze Babel als ein Felsen ins Meer gestürtzt und unsichtbar gemacht worden. Bey der 2. Frage will er behaupten daß die heutige Römische Kirche den Glaubens-Grund gantz behalte. Die 3. Frage von der Seeligkeit derjenigen, die in einer falschen Kirche sterben, setzt er etliche Distinctionen zum Voraus, nach welchen er die Frage theils bejahet, theils verneinet. Die 4. Frage von den Ubertritt einer Protestirenden Printzeßin bejahet er unter gewissen Bedingungen und antwortet zugleich auf die Einwürffe, wie er dann auch bey der 5. Frage acht neue Bedingungen vorträgt, unter welchen dieser Ubertritt geschehen könne, auch denenselben zum Beschluß noch etliche Erinnerungen anhänget. Gleichwie ich nun von diesen allen das Untheil dem unpartheyischen Leser überlasse; also habe ich meines wenigen Orts dabey nur noch dieses wenige melden wollen, daß ich gerne gestehe, daß des Herrn Autoris Beantwortung der ersten Frage den Horizont meines Verstandes gar sehr übersteige, und ich diese sonderbahre und unvermuthete Auslegung der Offenbahrung Johannis gantz nicht begreiffe. Und obschon der Herr Autor zu Behauptung dieses seines Satzes einen förmlichen Syllogismum vorgebracht; so kan ich doch nicht läugnen, daß ich bey demselben so wohl was propositionem majorem und minorem, als auch was die conclusion selbst betrifft, und daß bey selbiger der status controversiae mercklich mutiret worden, gar vieles zu erinnern hätte, wenn mein gegenwärtiges Vorhaben zuliesse selbiges hier weiter auszuführen. Zugeschweigen, daß ich mich nicht unbillig befahre, daß der Herr Autor durch die Beantwortung dieser ersten Frage so wohl bey denen Protestirenden als bey denen Catholischen (aus vielen Ursachen die ich dem Nachdencken des Lesers überlasse) wenig Danck verdienen dörffte. Dem sey aber nun wie ihm wolle, so will ich die vermuthlich erweckte Begierde des Lesers das Responsum selbst zu lesen nicht länger auffhalten.

In Betrachtung der vielerley Motiven, die auf beyden SeitenNöthige Behutsamkeit, damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle. vorfallen über die Frage: Ob einer Durchlauchtigen Evangelischen Printzeßin ein Transitus oder Ubertritt zur Römischen Kirchen wegen einer Vermählung mit einem Catholischen Könige ohn Gefahr ihrer Seeligkeit erlaubet sey: So muß bekennen, daß es eine hochwichtige und zum Theil gefährliche Frage sey, und auf welche in der Furcht des HErrn zu antworten, man alle Affecten, sowohl auf der einen Seiten Hitze, Zorn, Eyffer und alle praeconceptas opiniones, als auf der andern Seite alle Furcht und Kleinmüthigkeit, oder auch verhoffende hohe Menschen Gunst und Gnade gantz und gar bey

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[61/0069] gantze Babel als ein Felsen ins Meer gestürtzt und unsichtbar gemacht worden. Bey der 2. Frage will er behaupten daß die heutige Römische Kirche den Glaubens-Grund gantz behalte. Die 3. Frage von der Seeligkeit derjenigen, die in einer falschen Kirche sterben, setzt er etliche Distinctionen zum Voraus, nach welchen er die Frage theils bejahet, theils verneinet. Die 4. Frage von den Ubertritt einer Protestirenden Printzeßin bejahet er unter gewissen Bedingungen und antwortet zugleich auf die Einwürffe, wie er dann auch bey der 5. Frage acht neue Bedingungen vorträgt, unter welchen dieser Ubertritt geschehen könne, auch denenselben zum Beschluß noch etliche Erinnerungen anhänget. Gleichwie ich nun von diesen allen das Untheil dem unpartheyischen Leser überlasse; also habe ich meines wenigen Orts dabey nur noch dieses wenige melden wollen, daß ich gerne gestehe, daß des Herrn Autoris Beantwortung der ersten Frage den Horizont meines Verstandes gar sehr übersteige, und ich diese sonderbahre und unvermuthete Auslegung der Offenbahrung Johannis gantz nicht begreiffe. Und obschon der Herr Autor zu Behauptung dieses seines Satzes einen förmlichen Syllogismum vorgebracht; so kan ich doch nicht läugnen, daß ich bey demselben so wohl was propositionem majorem und minorem, als auch was die conclusion selbst betrifft, und daß bey selbiger der status controversiae mercklich mutiret worden, gar vieles zu erinnern hätte, wenn mein gegenwärtiges Vorhaben zuliesse selbiges hier weiter auszuführen. Zugeschweigen, daß ich mich nicht unbillig befahre, daß der Herr Autor durch die Beantwortung dieser ersten Frage so wohl bey denen Protestirenden als bey denen Catholischen (aus vielen Ursachen die ich dem Nachdencken des Lesers überlasse) wenig Danck verdienen dörffte. Dem sey aber nun wie ihm wolle, so will ich die vermuthlich erweckte Begierde des Lesers das Responsum selbst zu lesen nicht länger auffhalten. In Betrachtung der vielerley Motiven, die auf beyden Seiten vorfallen über die Frage: Ob einer Durchlauchtigen Evangelischen Printzeßin ein Transitus oder Ubertritt zur Römischen Kirchen wegen einer Vermählung mit einem Catholischen Könige ohn Gefahr ihrer Seeligkeit erlaubet sey: So muß bekennen, daß es eine hochwichtige und zum Theil gefährliche Frage sey, und auf welche in der Furcht des HErrn zu antworten, man alle Affecten, sowohl auf der einen Seiten Hitze, Zorn, Eyffer und alle praeconceptas opiniones, als auf der andern Seite alle Furcht und Kleinmüthigkeit, oder auch verhoffende hohe Menschen Gunst und Gnade gantz und gar bey Nöthige Behutsamkeit, damit man bey Beantwortung der Frage nicht in zwey gefährliche Extrema verfalle.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/69>, abgerufen am 01.09.2024.