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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Catechismum gesetzet wird, und nichts darzu kommt, welches denselben hernach umstosse, vornehmlicher Weise. Geschicht es unvernehmlich durch einige Consequentien, als wenn jemand lehren wolte, Christo hätten keine Wunden wehe gethan, so muß man hoffen, das Haupt-Bekänntnüß der Lehre werde festere Wurtzeln schlagen, als einige Consequentien, die aus falschen Neben-Lehren einschleichen möchten. Durch den Grund des Glaubens verstehen wir itzo die Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des Catechismi, die 10. Gebot nicht ausgeschlossen. Denn obschon der Glaube selbst nur ein Haupt-Stück ist, so ist doch die Lehre vom Glauben so beschaffen, daß sie sich durch alle Haupt-Stücke erstrecket. Catechismum nennen wir aber itzo kürtzlich ein jedes Büchlein, darinn man alle Lehren, die man zur Seeligkeit nöthig achtet, verfasset hat, und alle übrige Theologische Lehren davon abgesondert, daß sonst nichts darinn stehe, als was nöthig ist zur Seeligkeit zu wissen. So heist denn eine Lehre in den Catechismum setzen nichts anders, als dieselbe zur Seeligkeit nöthig ausgeben. XVI.) Eine Ecclesia die zwar allerley unrichtige Dinge öffentlich lehret, aber doch den Catechismum damit nicht verkehret, sondern denselben im Stande läßt, wie er seyn muß, die bleibet Ecclesia vera. [fremdsprachliches Material].) Sind ihre Irrthümer von geringer Wichtigkeit, so kan sie auch pura heissen, denn eine perfecta pura findet sich wohl an keinem Orte. Als wenn eine Eeclesia etwan lehrete, daß noch itzt bisweilen gute Engel abfielen, oder daß Maria nach Christi Geburth einem Mann ehlich beygewohnet, sonst aber in allen den Catechismum unverkehrt liesse. [fremdsprachliches Material].) Sind es Irrthümer die etwas mehr auf sich haben, so machen sie Ecclesiam impuram, als wenn eine Ecclesia lehrete, Maria hätte keine Erb-Sünde gehabt, oder die Kinder der Heyden, die vor dem Gebrauch der Vernunfft abgeschieden, würden ordentlicher Weise ohne Christo doch seelig, oder ihnen könnte ohne Tauffe, extra Ecclesiam, Christi Erlösung zu gute kommen. Dieses würde geben Ecclesias impuras. XVII.) Endlich theilt man die Kirche des HErrn in universalem & particularem. Die universalis ist ein Begriff aller Particular-Kirchen, in welchen die Glaubens-Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des gantzen Catechismi also verbleibet, daß sie ein jedweder einfältiger Christ daraus vollständig fassen kan, so viel ihn zu seiner Seeligkeit nöthig ist, zu wissen. Dieselbe ist dannenhero fast immer zum Theil vera zum Theil falsa, zum Theil pura oder impura, die privative falsa aber gehöret gar nicht drunter, dergleichen zu unsern Zeiten ist die Socinianische Ecclesia, weil kein fundamentum fidei drinn bleibet. Unter denen Particularibus aber sind et-

Catechismum gesetzet wird, und nichts darzu kommt, welches denselben hernach umstosse, vornehmlicher Weise. Geschicht es unvernehmlich durch einige Consequentien, als wenn jemand lehren wolte, Christo hätten keine Wunden wehe gethan, so muß man hoffen, das Haupt-Bekänntnüß der Lehre werde festere Wurtzeln schlagen, als einige Consequentien, die aus falschen Neben-Lehren einschleichen möchten. Durch den Grund des Glaubens verstehen wir itzo die Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des Catechismi, die 10. Gebot nicht ausgeschlossen. Denn obschon der Glaube selbst nur ein Haupt-Stück ist, so ist doch die Lehre vom Glauben so beschaffen, daß sie sich durch alle Haupt-Stücke erstrecket. Catechismum nennen wir aber itzo kürtzlich ein jedes Büchlein, darinn man alle Lehren, die man zur Seeligkeit nöthig achtet, verfasset hat, und alle übrige Theologische Lehren davon abgesondert, daß sonst nichts darinn stehe, als was nöthig ist zur Seeligkeit zu wissen. So heist denn eine Lehre in den Catechismum setzen nichts anders, als dieselbe zur Seeligkeit nöthig ausgeben. XVI.) Eine Ecclesia die zwar allerley unrichtige Dinge öffentlich lehret, aber doch den Catechismum damit nicht verkehret, sondern denselben im Stande läßt, wie er seyn muß, die bleibet Ecclesia vera. [fremdsprachliches Material].) Sind ihre Irrthümer von geringer Wichtigkeit, so kan sie auch pura heissen, denn eine perfecta pura findet sich wohl an keinem Orte. Als wenn eine Eeclesia etwan lehrete, daß noch itzt bisweilen gute Engel abfielen, oder daß Maria nach Christi Geburth einem Mann ehlich beygewohnet, sonst aber in allen den Catechismum unverkehrt liesse. [fremdsprachliches Material].) Sind es Irrthümer die etwas mehr auf sich haben, so machen sie Ecclesiam impuram, als wenn eine Ecclesia lehrete, Maria hätte keine Erb-Sünde gehabt, oder die Kinder der Heyden, die vor dem Gebrauch der Vernunfft abgeschieden, würden ordentlicher Weise ohne Christo doch seelig, oder ihnen könnte ohne Tauffe, extra Ecclesiam, Christi Erlösung zu gute kommen. Dieses würde geben Ecclesias impuras. XVII.) Endlich theilt man die Kirche des HErrn in universalem & particularem. Die universalis ist ein Begriff aller Particular-Kirchen, in welchen die Glaubens-Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des gantzen Catechismi also verbleibet, daß sie ein jedweder einfältiger Christ daraus vollständig fassen kan, so viel ihn zu seiner Seeligkeit nöthig ist, zu wissen. Dieselbe ist dannenhero fast immer zum Theil vera zum Theil falsa, zum Theil pura oder impura, die privative falsa aber gehöret gar nicht drunter, dergleichen zu unsern Zeiten ist die Socinianische Ecclesia, weil kein fundamentum fidei drinn bleibet. Unter denen Particularibus aber sind et-

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Catechismum gesetzet wird, und nichts darzu kommt, welches denselben hernach                      umstosse, vornehmlicher Weise. Geschicht es unvernehmlich durch einige                      Consequentien, als wenn jemand lehren wolte, Christo hätten keine Wunden wehe                      gethan, so muß man hoffen, das Haupt-Bekänntnüß der Lehre werde festere Wurtzeln                      schlagen, als einige Consequentien, die aus falschen Neben-Lehren einschleichen                      möchten. Durch den Grund des Glaubens verstehen wir itzo die Lehre von allen 5.                      Haupt-Stücken des Catechismi, die 10. Gebot nicht ausgeschlossen. Denn obschon                      der Glaube selbst nur ein Haupt-Stück ist, so ist doch die Lehre vom Glauben so                      beschaffen, daß sie sich durch alle Haupt-Stücke erstrecket. Catechismum nennen                      wir aber itzo kürtzlich ein jedes Büchlein, darinn man alle Lehren, die man zur                      Seeligkeit nöthig achtet, verfasset hat, und alle übrige Theologische Lehren                      davon abgesondert, daß sonst nichts darinn stehe, als was nöthig ist zur                      Seeligkeit zu wissen. So heist denn eine Lehre in den Catechismum setzen nichts                      anders, als dieselbe zur Seeligkeit nöthig ausgeben. XVI.) Eine Ecclesia die                      zwar allerley unrichtige Dinge öffentlich lehret, aber doch den Catechismum                      damit nicht verkehret, sondern denselben im Stande läßt, wie er seyn muß, die                      bleibet Ecclesia vera. <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Sind ihre Irrthümer von                      geringer Wichtigkeit, so kan sie auch pura heissen, denn eine perfecta pura                      findet sich wohl an keinem Orte. Als wenn eine Eeclesia etwan lehrete, daß noch                      itzt bisweilen gute Engel abfielen, oder daß Maria nach Christi Geburth einem                      Mann ehlich beygewohnet, sonst aber in allen den Catechismum unverkehrt liesse.                          <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.) Sind es Irrthümer die etwas mehr auf sich haben,                      so machen sie Ecclesiam impuram, als wenn eine Ecclesia lehrete, Maria hätte                      keine Erb-Sünde gehabt, oder die Kinder der Heyden, die vor dem Gebrauch der                      Vernunfft abgeschieden, würden ordentlicher Weise ohne Christo doch seelig, oder                      ihnen könnte ohne Tauffe, extra Ecclesiam, Christi Erlösung zu gute kommen.                      Dieses würde geben Ecclesias impuras. XVII.) Endlich theilt man die Kirche des                      HErrn in universalem &amp; particularem. Die universalis ist ein Begriff aller                      Particular-Kirchen, in welchen die Glaubens-Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des                      gantzen Catechismi also verbleibet, daß sie ein jedweder einfältiger Christ                      daraus vollständig fassen kan, so viel ihn zu seiner Seeligkeit nöthig ist, zu                      wissen. Dieselbe ist dannenhero fast immer zum Theil vera zum Theil falsa, zum                      Theil pura oder impura, die privative falsa aber gehöret gar nicht drunter,                      dergleichen zu unsern Zeiten ist die Socinianische Ecclesia, weil kein                      fundamentum fidei drinn bleibet. Unter denen Particularibus aber sind et-
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[68/0076] Catechismum gesetzet wird, und nichts darzu kommt, welches denselben hernach umstosse, vornehmlicher Weise. Geschicht es unvernehmlich durch einige Consequentien, als wenn jemand lehren wolte, Christo hätten keine Wunden wehe gethan, so muß man hoffen, das Haupt-Bekänntnüß der Lehre werde festere Wurtzeln schlagen, als einige Consequentien, die aus falschen Neben-Lehren einschleichen möchten. Durch den Grund des Glaubens verstehen wir itzo die Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des Catechismi, die 10. Gebot nicht ausgeschlossen. Denn obschon der Glaube selbst nur ein Haupt-Stück ist, so ist doch die Lehre vom Glauben so beschaffen, daß sie sich durch alle Haupt-Stücke erstrecket. Catechismum nennen wir aber itzo kürtzlich ein jedes Büchlein, darinn man alle Lehren, die man zur Seeligkeit nöthig achtet, verfasset hat, und alle übrige Theologische Lehren davon abgesondert, daß sonst nichts darinn stehe, als was nöthig ist zur Seeligkeit zu wissen. So heist denn eine Lehre in den Catechismum setzen nichts anders, als dieselbe zur Seeligkeit nöthig ausgeben. XVI.) Eine Ecclesia die zwar allerley unrichtige Dinge öffentlich lehret, aber doch den Catechismum damit nicht verkehret, sondern denselben im Stande läßt, wie er seyn muß, die bleibet Ecclesia vera. _ .) Sind ihre Irrthümer von geringer Wichtigkeit, so kan sie auch pura heissen, denn eine perfecta pura findet sich wohl an keinem Orte. Als wenn eine Eeclesia etwan lehrete, daß noch itzt bisweilen gute Engel abfielen, oder daß Maria nach Christi Geburth einem Mann ehlich beygewohnet, sonst aber in allen den Catechismum unverkehrt liesse. _ .) Sind es Irrthümer die etwas mehr auf sich haben, so machen sie Ecclesiam impuram, als wenn eine Ecclesia lehrete, Maria hätte keine Erb-Sünde gehabt, oder die Kinder der Heyden, die vor dem Gebrauch der Vernunfft abgeschieden, würden ordentlicher Weise ohne Christo doch seelig, oder ihnen könnte ohne Tauffe, extra Ecclesiam, Christi Erlösung zu gute kommen. Dieses würde geben Ecclesias impuras. XVII.) Endlich theilt man die Kirche des HErrn in universalem & particularem. Die universalis ist ein Begriff aller Particular-Kirchen, in welchen die Glaubens-Lehre von allen 5. Haupt-Stücken des gantzen Catechismi also verbleibet, daß sie ein jedweder einfältiger Christ daraus vollständig fassen kan, so viel ihn zu seiner Seeligkeit nöthig ist, zu wissen. Dieselbe ist dannenhero fast immer zum Theil vera zum Theil falsa, zum Theil pura oder impura, die privative falsa aber gehöret gar nicht drunter, dergleichen zu unsern Zeiten ist die Socinianische Ecclesia, weil kein fundamentum fidei drinn bleibet. Unter denen Particularibus aber sind et-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/76>, abgerufen am 21.11.2024.