Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen.

Summarischer Inhalt eines Spenerischen

§. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen.

Summarischer Inhalt eines Spenerischen

§. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0092" n="84"/>
sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht                      vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre                      widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch                      appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber                      nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im                      Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.)                      Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren.                      13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und                      Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad                      Quaest. &amp; Respons. de Ecclesia: <hi rendition="#i">Articulus de                          justificatione sub Papatu integer servatus est.</hi> Tom. 1. p. 1254. 14.)                      Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was                      können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch                      bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H.                      Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung                      ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi.                      15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D.                      Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit                      der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein                      Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern                      eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von                      gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls                      regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese                      Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises.                      18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der                      Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu,                      und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden,                      daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider                      sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch                      hier? dieses ist auch noch zu beweisen.</p>
        <note place="left">Summarischer Inhalt eines <hi rendition="#i">Speneri</hi>schen</note>
        <p>§. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi                      unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl                      einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und                      Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern,                      Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[84/0092] sagen nichts von der Römischen Kirche; und stehet zu untersuchen, ob nicht vielmehr das Judenthum, so sich dem HErrn Christo und seiner heiligen Lehre widersetzte, zu verstehen sey. 11.) Die alten Papisten haben diesen Spruch appliciret auf das ärgerliche Leben ihrer vielen in der Römischen Kirchen, aber nicht auf die Lehre derselben, so fern sie in der H. Schrifft verfasset, und im Catechismo, als einem kurtzen Begriff, vorgetragen ist. 12.) Besiehe die 2.) Anmerckung. Also muß man auch dieses nicht praesupponiren, sondern probiren. 13.) Die Catholischen erfodern sowohl als wir den Glauben zur Rechtfertigung und Loßzehlung von den Sünden: und schreibet D. AEgid. Hunnius in praefat. ad Quaest. & Respons. de Ecclesia: Articulus de justificatione sub Papatu integer servatus est. Tom. 1. p. 1254. 14.) Hierinn hat zwar die Päbstliche Geistlichkeit geirret und irret noch; aber was können die andern Glieder der Römischen Kirche davor? Unterdessen bleiben doch bey ihnen die Worte der Einsetzung, und können sie den Nutzen haben des H. Abendmahls, daß sie es gebrauchen zu Stärckung ihres Glaubens, zur Besserung ihres Lebens und zum Gedächtnüß des bittren Leidens und Sterbens JEsu Christi. 15.) Daß der Pabst der Anti-Christ sey, ist wahr, ist auch nicht wahr, wie D. Fabricius ausgeführet, pag. 574. Amoenitat. Theolog. Ein jeder, der Christo mit der Lehre oder mit dem Leben widerstrebet, ist ein Anti-Christ, das ist ein Widersacher Christi. Was bekümmern wir uns um andre? Lasset uns in unsern eigenen Busen greiffen und uns selbst prüffen. 16.) D. Calixtus giebt es zu, von gottlosen Päbsten, aber nicht von allen Päbsten. Er nimmt aus den damahls regierenden löblichen Pabst Urbanum IIX. und andre seines gleichen. 17.) Diese Praesupposita sind noch nicht richtig, sondern bedürffen eines guten Beweises. 18.) Die Ehen werden im Himmel gemacht, nach dem alten Sprichwort; kommt nun der Antrag ohngefehr, so schreibe man es nicht unbillig der Göttlichen Providenz zu, und ist nicht nöthig darüber zu zweiflen. 19.) Es muß erstlich bewiesen werden, daß dieses dem geoffenbarten Wort GOttes, und dem ihm gebührenden Dienst zuwider sey. 20.) Offt, aber nicht allemahl. Und wann solches offt geschicht, ergo auch hier? dieses ist auch noch zu beweisen. §. XXI. Gleichwie es aber insgemein zu geschehen pfleget, daß wo die Theologi unter sich nicht einig sind, eine jede Parthie gar leichte bey Hofe sowohl einige von denen Fürstlichen Personen, als von denen Hof-Ministris und Bedienten, so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts zu Vertheydigern, Verfechtern und Anhängern bekömmt, und also die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/92
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/92>, abgerufen am 21.11.2024.