Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.schäfte; wir finden also, daß die Grundrente und die Land- Wir müssen hier nun bemerken, daß wenn wir auch Die Kartoffeln können also auf jedem Gute nur ei- Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen In der nächsten Umgebung der Stadt beträgt die ſchaͤfte; wir finden alſo, daß die Grundrente und die Land- Wir muͤſſen hier nun bemerken, daß wenn wir auch Die Kartoffeln koͤnnen alſo auf jedem Gute nur ei- Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen In der naͤchſten Umgebung der Stadt betraͤgt die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0181" n="167"/> ſchaͤfte; wir finden alſo, daß die Grundrente und die Land-<lb/> rente durch ein und daſſelbe Prinzip regulirt werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Wir muͤſſen hier nun bemerken, daß wenn wir auch<lb/> die Landrente, die der Bau der Kartoffeln abwirft, be-<lb/> rechnet haben, ſich dadurch die Landrente, die der Boden<lb/> in dieſem Kreiſe wirklich gibt, noch nicht beſtimmen laͤßt:<lb/> denn erſtens erlaubt die Natur der Gewaͤchſe nicht, daß<lb/> ſie, ohne Abwechſelung mit andern Gewaͤchſen, alle Jahr<lb/> auf derſelben Stelle gebauet werden; und zweitens muß<lb/> in dieſem Kreiſe noch eine Menge andrer Gewaͤchſe er-<lb/> zeugt werden, die theils eine hoͤhere, theils eine gerin-<lb/> gere Landrente als die Kartoffeln gewaͤhren.</p><lb/> <p>Die Kartoffeln koͤnnen alſo auf jedem Gute nur ei-<lb/> nen Theil des Feldes einnehmen, und die Landrente des<lb/> ganzen Feldes ergibt ſich erſt aus dem Reinertrag aller<lb/> in einer Rotation vorkommender Gewaͤchſe. Dieſe Be-<lb/> rechnung kann aber nur von einem Landwirthe geliefert<lb/> werden, der ſelbſt in der Naͤhe einer großen Stadt wohnt<lb/> und die Data dazu aus ſeiner eigenen Wirthſchaft ent-<lb/> nimmt. Eine ſolche Unterſuchung wuͤrde ſehr ſchwierig<lb/> aber auch hoͤchſt inſtruktiv ſeyn, und ſie wuͤrde manche<lb/> Dunkelheit in der Theorie der Landwirthſchaft zur Sprache<lb/> bringen und aufhellen.</p><lb/> <p>Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen<lb/> Theil des Ackers in dem Kreiſe der freien Wirthſchaft<lb/> einnehmen, und wir koͤnnen aus der Kenntniß der Land-<lb/> rente die der Kartoffelnbau gewaͤhrt genugſam auf die<lb/> wirkliche Landrente ſchließen, um die Frage, welchen Platz<lb/> die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft in dem iſo-<lb/> lirten Staat einnehmen werden, entſcheiden zu koͤnnen.</p><lb/> <p>In der naͤchſten Umgebung der Stadt betraͤgt die<lb/> Landrente</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [167/0181]
ſchaͤfte; wir finden alſo, daß die Grundrente und die Land-
rente durch ein und daſſelbe Prinzip regulirt werden.
Wir muͤſſen hier nun bemerken, daß wenn wir auch
die Landrente, die der Bau der Kartoffeln abwirft, be-
rechnet haben, ſich dadurch die Landrente, die der Boden
in dieſem Kreiſe wirklich gibt, noch nicht beſtimmen laͤßt:
denn erſtens erlaubt die Natur der Gewaͤchſe nicht, daß
ſie, ohne Abwechſelung mit andern Gewaͤchſen, alle Jahr
auf derſelben Stelle gebauet werden; und zweitens muß
in dieſem Kreiſe noch eine Menge andrer Gewaͤchſe er-
zeugt werden, die theils eine hoͤhere, theils eine gerin-
gere Landrente als die Kartoffeln gewaͤhren.
Die Kartoffeln koͤnnen alſo auf jedem Gute nur ei-
nen Theil des Feldes einnehmen, und die Landrente des
ganzen Feldes ergibt ſich erſt aus dem Reinertrag aller
in einer Rotation vorkommender Gewaͤchſe. Dieſe Be-
rechnung kann aber nur von einem Landwirthe geliefert
werden, der ſelbſt in der Naͤhe einer großen Stadt wohnt
und die Data dazu aus ſeiner eigenen Wirthſchaft ent-
nimmt. Eine ſolche Unterſuchung wuͤrde ſehr ſchwierig
aber auch hoͤchſt inſtruktiv ſeyn, und ſie wuͤrde manche
Dunkelheit in der Theorie der Landwirthſchaft zur Sprache
bringen und aufhellen.
Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen
Theil des Ackers in dem Kreiſe der freien Wirthſchaft
einnehmen, und wir koͤnnen aus der Kenntniß der Land-
rente die der Kartoffelnbau gewaͤhrt genugſam auf die
wirkliche Landrente ſchließen, um die Frage, welchen Platz
die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft in dem iſo-
lirten Staat einnehmen werden, entſcheiden zu koͤnnen.
In der naͤchſten Umgebung der Stadt betraͤgt die
Landrente
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