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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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von der Persönlichkeit des Landwirths, von seiner Auf-
merksamkeit und seiner mehr oder minder richtigen An-
sicht ab. Nun ist es aber sehr zu bezweifeln, ob die
Kenntnisse, welche zur höhern Veredlung einer Heerde
gehören, jemals ein Gemeingut werden können, und ob
die mechanische Erlernung von Regeln und die Nachah-
mung eines Vorbildes hier jemals ausreichen wird. Reicht
dieß aber nicht zu, so wird auch der Ertrag der vorzüg-
lichsten Schäfereien niemals ganz zur Landrente überge-
hen, sondern ein Theil desselben wird Lohn der richtigern
und tiefern Einsicht bleiben.

§. 31.
Anbau der Handelsgewächse.

Wir haben, wie schon früher angeführt ist, ange-
nommen, daß der Acker jedes Guts in zwei Abtheilungen
getheilt sei, wovon die erstere, größere Abtheilung sich
in und durch sich selbst in gleicher Kraft erhält, die
zweite Abtheilung aber den Dung aus den Wiesen be-
kömmt, und in der Bewirthschaftungsart andern Regeln
folgt, als die erste.

In dem ersten Abschnitt dieser Schrift, wo von der
Gestaltung des isolirten Staats die Rede war, und wo
wir die verschiedenen Wirthschaftssysteme in ihrer reinen,
einfachen Form betrachteten, durften wir nur die erste
Abtheilung des Ackers in Betracht ziehen, und konnten
des Anbaues der Handelsgewächse gar nicht erwähnen.

Nun ist es aber mit unsern übrigen Annahmen voll-
kommen verträglich, wenn wir uns denken, daß der An-
bau der Handelsgewächse in der zweiten Abtheilung Statt
findet, und wir müssen jetzt untersuchen, in welcher Ge-
gend des isolirten Staats die Kultur der verschiedenen
Arten von Handelsgewächsen, deren die Stadt bedarf, be-
trieben werden wird.


von der Perſoͤnlichkeit des Landwirths, von ſeiner Auf-
merkſamkeit und ſeiner mehr oder minder richtigen An-
ſicht ab. Nun iſt es aber ſehr zu bezweifeln, ob die
Kenntniſſe, welche zur hoͤhern Veredlung einer Heerde
gehoͤren, jemals ein Gemeingut werden koͤnnen, und ob
die mechaniſche Erlernung von Regeln und die Nachah-
mung eines Vorbildes hier jemals ausreichen wird. Reicht
dieß aber nicht zu, ſo wird auch der Ertrag der vorzuͤg-
lichſten Schaͤfereien niemals ganz zur Landrente uͤberge-
hen, ſondern ein Theil deſſelben wird Lohn der richtigern
und tiefern Einſicht bleiben.

§. 31.
Anbau der Handelsgewaͤchſe.

Wir haben, wie ſchon fruͤher angefuͤhrt iſt, ange-
nommen, daß der Acker jedes Guts in zwei Abtheilungen
getheilt ſei, wovon die erſtere, groͤßere Abtheilung ſich
in und durch ſich ſelbſt in gleicher Kraft erhaͤlt, die
zweite Abtheilung aber den Dung aus den Wieſen be-
koͤmmt, und in der Bewirthſchaftungsart andern Regeln
folgt, als die erſte.

In dem erſten Abſchnitt dieſer Schrift, wo von der
Geſtaltung des iſolirten Staats die Rede war, und wo
wir die verſchiedenen Wirthſchaftsſyſteme in ihrer reinen,
einfachen Form betrachteten, durften wir nur die erſte
Abtheilung des Ackers in Betracht ziehen, und konnten
des Anbaues der Handelsgewaͤchſe gar nicht erwaͤhnen.

Nun iſt es aber mit unſern uͤbrigen Annahmen voll-
kommen vertraͤglich, wenn wir uns denken, daß der An-
bau der Handelsgewaͤchſe in der zweiten Abtheilung Statt
findet, und wir muͤſſen jetzt unterſuchen, in welcher Ge-
gend des iſolirten Staats die Kultur der verſchiedenen
Arten von Handelsgewaͤchſen, deren die Stadt bedarf, be-
trieben werden wird.


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[232/0246] von der Perſoͤnlichkeit des Landwirths, von ſeiner Auf- merkſamkeit und ſeiner mehr oder minder richtigen An- ſicht ab. Nun iſt es aber ſehr zu bezweifeln, ob die Kenntniſſe, welche zur hoͤhern Veredlung einer Heerde gehoͤren, jemals ein Gemeingut werden koͤnnen, und ob die mechaniſche Erlernung von Regeln und die Nachah- mung eines Vorbildes hier jemals ausreichen wird. Reicht dieß aber nicht zu, ſo wird auch der Ertrag der vorzuͤg- lichſten Schaͤfereien niemals ganz zur Landrente uͤberge- hen, ſondern ein Theil deſſelben wird Lohn der richtigern und tiefern Einſicht bleiben. §. 31. Anbau der Handelsgewaͤchſe. Wir haben, wie ſchon fruͤher angefuͤhrt iſt, ange- nommen, daß der Acker jedes Guts in zwei Abtheilungen getheilt ſei, wovon die erſtere, groͤßere Abtheilung ſich in und durch ſich ſelbſt in gleicher Kraft erhaͤlt, die zweite Abtheilung aber den Dung aus den Wieſen be- koͤmmt, und in der Bewirthſchaftungsart andern Regeln folgt, als die erſte. In dem erſten Abſchnitt dieſer Schrift, wo von der Geſtaltung des iſolirten Staats die Rede war, und wo wir die verſchiedenen Wirthſchaftsſyſteme in ihrer reinen, einfachen Form betrachteten, durften wir nur die erſte Abtheilung des Ackers in Betracht ziehen, und konnten des Anbaues der Handelsgewaͤchſe gar nicht erwaͤhnen. Nun iſt es aber mit unſern uͤbrigen Annahmen voll- kommen vertraͤglich, wenn wir uns denken, daß der An- bau der Handelsgewaͤchſe in der zweiten Abtheilung Statt findet, und wir muͤſſen jetzt unterſuchen, in welcher Ge- gend des iſolirten Staats die Kultur der verſchiedenen Arten von Handelsgewaͤchſen, deren die Stadt bedarf, be- trieben werden wird.

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/246>, abgerufen am 23.11.2024.