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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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Dritter Abschnitt.

Wirkung der Abgaben auf den Ackerbau.


Der isolirte Staat hat die im ersten Abschnitt darge-
stellte Gestalt, unter der Bedingung, daß überall gar
keine Abgaben erhoben werden, gewonnen: denn es sind
in §. 5., wo der Reinertrag des Ackers nach einem aus
der Wirklichkeit entnommenen Verhältniß berechnet ist, die
Abgaben an den Staat nicht mit unter die Ausgaben ge-
stellt, und was wir Landrente nennen, ist der Reinertrag
des Bodens, wenn keine Abgaben Statt finden.

Gesetzt dieser Staat, der bisher keine Steuern
kannte, werde nun mit den in den europäischen Staaten
üblichen Abgaben belegt, wie wird dies auf den Acker-
bau und auf den ganzen Zustand der Nation zurückwir-
ken?

§. 34.
Abgaben, die mit der Größe des Betriebs im Verhältniß
stehen.
A. In Beziehung auf den isolirten Staat.

Die Konsumtionssteuer, insoferne sie die nothwendig-
sten Lebensbedürfnisse, als: Salz, Mehl u. s. w. mit
ergreift, die Kopfsteuer, die Viehsteuer, die Zölle, die
Gewerbsteuer, die Stempeltaxe und so manche andere
Steuern belasten sämmtlich die Landgüter im Verhältniß
der Größe, ihres Betriebs und ohne Rücksicht auf den
Reinertrag des Bodens.


Dritter Abſchnitt.

Wirkung der Abgaben auf den Ackerbau.


Der iſolirte Staat hat die im erſten Abſchnitt darge-
ſtellte Geſtalt, unter der Bedingung, daß uͤberall gar
keine Abgaben erhoben werden, gewonnen: denn es ſind
in §. 5., wo der Reinertrag des Ackers nach einem aus
der Wirklichkeit entnommenen Verhaͤltniß berechnet iſt, die
Abgaben an den Staat nicht mit unter die Ausgaben ge-
ſtellt, und was wir Landrente nennen, iſt der Reinertrag
des Bodens, wenn keine Abgaben Statt finden.

Geſetzt dieſer Staat, der bisher keine Steuern
kannte, werde nun mit den in den europaͤiſchen Staaten
uͤblichen Abgaben belegt, wie wird dies auf den Acker-
bau und auf den ganzen Zuſtand der Nation zuruͤckwir-
ken?

§. 34.
Abgaben, die mit der Groͤße des Betriebs im Verhaͤltniß
ſtehen.
A. In Beziehung auf den iſolirten Staat.

Die Konſumtionsſteuer, inſoferne ſie die nothwendig-
ſten Lebensbeduͤrfniſſe, als: Salz, Mehl u. ſ. w. mit
ergreift, die Kopfſteuer, die Viehſteuer, die Zoͤlle, die
Gewerbſteuer, die Stempeltaxe und ſo manche andere
Steuern belaſten ſaͤmmtlich die Landguͤter im Verhaͤltniß
der Groͤße, ihres Betriebs und ohne Ruͤckſicht auf den
Reinertrag des Bodens.


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[[255]/0269] Dritter Abſchnitt. Wirkung der Abgaben auf den Ackerbau. Der iſolirte Staat hat die im erſten Abſchnitt darge- ſtellte Geſtalt, unter der Bedingung, daß uͤberall gar keine Abgaben erhoben werden, gewonnen: denn es ſind in §. 5., wo der Reinertrag des Ackers nach einem aus der Wirklichkeit entnommenen Verhaͤltniß berechnet iſt, die Abgaben an den Staat nicht mit unter die Ausgaben ge- ſtellt, und was wir Landrente nennen, iſt der Reinertrag des Bodens, wenn keine Abgaben Statt finden. Geſetzt dieſer Staat, der bisher keine Steuern kannte, werde nun mit den in den europaͤiſchen Staaten uͤblichen Abgaben belegt, wie wird dies auf den Acker- bau und auf den ganzen Zuſtand der Nation zuruͤckwir- ken? §. 34. Abgaben, die mit der Groͤße des Betriebs im Verhaͤltniß ſtehen. A. In Beziehung auf den iſolirten Staat. Die Konſumtionsſteuer, inſoferne ſie die nothwendig- ſten Lebensbeduͤrfniſſe, als: Salz, Mehl u. ſ. w. mit ergreift, die Kopfſteuer, die Viehſteuer, die Zoͤlle, die Gewerbſteuer, die Stempeltaxe und ſo manche andere Steuern belaſten ſaͤmmtlich die Landguͤter im Verhaͤltniß der Groͤße, ihres Betriebs und ohne Ruͤckſicht auf den Reinertrag des Bodens.

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. [255]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/269>, abgerufen am 21.11.2024.