Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.diese vom Rohertrage 5074 Thlr. Wir müssen die Gutseinkünfte von dem Bodener- Noch muß ich darauf aufmerksam machen, daß un- Nach den obigen Sätzen können wir nun auch die Es sey z. B. der Körnerertrag des Rockens = 8 Schfl. dieſe vom Rohertrage 5074 Thlr. Wir muͤſſen die Gutseinkuͤnfte von dem Bodener- Noch muß ich darauf aufmerkſam machen, daß un- Nach den obigen Saͤtzen koͤnnen wir nun auch die Es ſey z. B. der Koͤrnerertrag des Rockens = 8 Schfl. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0034" n="20"/> dieſe vom Rohertrage <space dim="horizontal"/> 5074 Thlr.<lb/> abgezogen, bleibt der voͤllig reine Ertrag des<lb/> Bodens, oder die Landrente <space dim="horizontal"/> 1460 »</p><lb/> <p>Wir muͤſſen die Gutseinkuͤnfte von dem Bodener-<lb/> trage, oder der Landrente, genau unterſcheiden. Ein Gut iſt<lb/> ſtets mit Gebaͤuden, Einzaͤunungen und andern Gegen-<lb/> ſtaͤnden von Werth, die vom Boden getrennt werden koͤn-<lb/> nen, verſehn. Die Einkuͤnfte, die ein Gut gewaͤhrt, ent-<lb/> ſpringen alſo nicht ganz aus dem Grund und Boden,<lb/> ſondern ſind zum Theil nur Zinſen des in dieſen Werths-<lb/> gegenſtaͤnden ſteckenden Kapitals. Was nach Abzug dieſer<lb/> Zinſen von den Gutseinkuͤnften noch uͤbrig bleibt, ge-<lb/> hoͤrt dem Grund und Boden an, und wird Landrente<lb/> genannt.</p><lb/> <p>Noch muß ich darauf aufmerkſam machen, daß un-<lb/> ter den eben genannten, mit dem Landbau verbundenen<lb/> Ausgaben, keine Abgaben an den Staat aufgefuͤhrt und<lb/> auch nicht darunter begriffen ſind. Der Zweck unſerer<lb/> Unterſuchung fordert naͤmlich, daß wir den iſolirten Staat<lb/> im allgemeinen und den Landbau deſſelben insbeſondere<lb/> zuerſt unter der Bedingung betrachten, daß gar keine Ab-<lb/> gaben an den Staat ſtatt finden. Was wir Landrente<lb/> nennen, iſt alſo der reine Geldertrag des Bodens, von<lb/> dem noch keine Abgabe entnommen iſt.</p><lb/> <p>Nach den obigen Saͤtzen koͤnnen wir nun auch die<lb/> Landrente deſſelben Bodens, der wegen minderen Reich-<lb/> thums an Pflanzennahrung auf einer niedrigern Stuffe<lb/> der Fruchtbarkeit ſteht, berechnen.</p><lb/> <p>Es ſey z. B. der Koͤrnerertrag des Rockens = 8 Schfl.<lb/> Der Ertrag des Rockens iſt zugleich der Maßſtab fuͤr das<lb/> Gedeihen der beiden nachfolgenden Halmfruͤchte und der<lb/> Ergiebigkeit der Weide, und ſteht dadurch im direkten<lb/> Verhaͤltniſſe mit dem geſammten Rohertrage.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0034]
dieſe vom Rohertrage 5074 Thlr.
abgezogen, bleibt der voͤllig reine Ertrag des
Bodens, oder die Landrente 1460 »
Wir muͤſſen die Gutseinkuͤnfte von dem Bodener-
trage, oder der Landrente, genau unterſcheiden. Ein Gut iſt
ſtets mit Gebaͤuden, Einzaͤunungen und andern Gegen-
ſtaͤnden von Werth, die vom Boden getrennt werden koͤn-
nen, verſehn. Die Einkuͤnfte, die ein Gut gewaͤhrt, ent-
ſpringen alſo nicht ganz aus dem Grund und Boden,
ſondern ſind zum Theil nur Zinſen des in dieſen Werths-
gegenſtaͤnden ſteckenden Kapitals. Was nach Abzug dieſer
Zinſen von den Gutseinkuͤnften noch uͤbrig bleibt, ge-
hoͤrt dem Grund und Boden an, und wird Landrente
genannt.
Noch muß ich darauf aufmerkſam machen, daß un-
ter den eben genannten, mit dem Landbau verbundenen
Ausgaben, keine Abgaben an den Staat aufgefuͤhrt und
auch nicht darunter begriffen ſind. Der Zweck unſerer
Unterſuchung fordert naͤmlich, daß wir den iſolirten Staat
im allgemeinen und den Landbau deſſelben insbeſondere
zuerſt unter der Bedingung betrachten, daß gar keine Ab-
gaben an den Staat ſtatt finden. Was wir Landrente
nennen, iſt alſo der reine Geldertrag des Bodens, von
dem noch keine Abgabe entnommen iſt.
Nach den obigen Saͤtzen koͤnnen wir nun auch die
Landrente deſſelben Bodens, der wegen minderen Reich-
thums an Pflanzennahrung auf einer niedrigern Stuffe
der Fruchtbarkeit ſteht, berechnen.
Es ſey z. B. der Koͤrnerertrag des Rockens = 8 Schfl.
Der Ertrag des Rockens iſt zugleich der Maßſtab fuͤr das
Gedeihen der beiden nachfolgenden Halmfruͤchte und der
Ergiebigkeit der Weide, und ſteht dadurch im direkten
Verhaͤltniſſe mit dem geſammten Rohertrage.
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