Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.Siebenschlägige Koppelwirthschaft auf 70000 #R. Ackerland. [Tabelle] Diese Berechnung ist dieselbe, welche der in §. 5 Die Bearbeitung einer Dreeschbrache kostet auf 10000 #R. 274,5 Thlr. N 2/3 Die Mürbebrache erspart nach §. 10. an Kosten 88,5 " " Eine Mürbebrache von 10000 #R. ko- stet also 186 Thlr N 2/3 dies macht für 12000 #R. 223,2 " " Die Bestellungskosten des Gerstenschlags, so wie die Siebenſchlaͤgige Koppelwirthſchaft auf 70000 □R. Ackerland. [Tabelle] Dieſe Berechnung iſt dieſelbe, welche der in §. 5 Die Bearbeitung einer Dreeſchbrache koſtet auf 10000 □R. 274,5 Thlr. N⅔ Die Muͤrbebrache erſpart nach §. 10. an Koſten 88,5 » » Eine Muͤrbebrache von 10000 □R. ko- ſtet alſo 186 Thlr N⅔ dies macht fuͤr 12000 □R. 223,2 » » Die Beſtellungskoſten des Gerſtenſchlags, ſo wie die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0084" n="70"/> <p> <hi rendition="#c">Siebenſchlaͤgige Koppelwirthſchaft auf 70000 □R. Ackerland.</hi> </p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Dieſe Berechnung iſt dieſelbe, welche der in §. 5<lb/> gegebenen Beſtimmung der Landrente fuͤr die Koppelwirth-<lb/> ſchaft zur Grundlage dient.</p><lb/> <list> <item>Die Bearbeitung einer Dreeſchbrache<lb/> koſtet auf 10000 □R. <space dim="horizontal"/> 274,5 Thlr. N⅔</item><lb/> <item>Die Muͤrbebrache erſpart nach §. 10. an<lb/> Koſten <space dim="horizontal"/> <hi rendition="#u">88,5 » »</hi></item><lb/> <item>Eine Muͤrbebrache von 10000 □R. ko-<lb/> ſtet alſo <space dim="horizontal"/> 186 Thlr N⅔</item><lb/> <item>dies macht fuͤr 12000 □R. <space dim="horizontal"/> 223,2 » »</item> </list><lb/> <p>Die Beſtellungskoſten des Gerſtenſchlags, ſo wie die<lb/> Erntekoſten des Rockens und der Gerſte ſind bei gleichem<lb/> Koͤrnerertrage denen in der Koppelwirthſchaft gleich.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [70/0084]
Siebenſchlaͤgige Koppelwirthſchaft auf 70000 □R. Ackerland.
Dieſe Berechnung iſt dieſelbe, welche der in §. 5
gegebenen Beſtimmung der Landrente fuͤr die Koppelwirth-
ſchaft zur Grundlage dient.
Die Bearbeitung einer Dreeſchbrache
koſtet auf 10000 □R. 274,5 Thlr. N⅔
Die Muͤrbebrache erſpart nach §. 10. an
Koſten 88,5 » »
Eine Muͤrbebrache von 10000 □R. ko-
ſtet alſo 186 Thlr N⅔
dies macht fuͤr 12000 □R. 223,2 » »
Die Beſtellungskoſten des Gerſtenſchlags, ſo wie die
Erntekoſten des Rockens und der Gerſte ſind bei gleichem
Koͤrnerertrage denen in der Koppelwirthſchaft gleich.
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