Erste Abtheilung. Fernere allgemeine Bemerkungen und Nach- richten, Japan und die Japaner betreffend zu Ergänzung der im Vorhergehenden bereits mitgetheilten.
Erster Abschnitt. Staatsverfassung, Polizey, Gesetze und Rechts- pflege in Japan, nebst einigen andern statisti- schen Nachrichten von diesem Reiche.
Japan ist bekanntlich auf allen Seiten von Wasser umflossen, und besteht aus drey großen, und einer zahlreichen Menge kleiner Inseln. Alle diese werden in sieben Theile, und diese wieder in acht und sechzig Land- schaften, und in sechs hundert und vier Gerichtsbezirke eingetheilt.
Jetzt ist der Kubo, oder der sogenannte weltliche Kaiser, Herr dieses ganzen Landes, und unter ihm re- gieret ein Prinz oder Fürst in jeder Landschaft. Die größeren von diesen Fürsten heißen Daimio, und die kleineren, Siomio. Wenn einer von ihnen einen Feh- ler begeht, hat der Kaiser das Recht ihn abzusetzen, auf eine Insel zu verweisen, oder selbst am Leben zu strafen.
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Erſte Abtheilung. Fernere allgemeine Bemerkungen und Nach- richten, Japan und die Japaner betreffend zu Ergaͤnzung der im Vorhergehenden bereits mitgetheilten.
Erſter Abſchnitt. Staatsverfaſſung, Polizey, Geſetze und Rechts- pflege in Japan, nebſt einigen andern ſtatiſti- ſchen Nachrichten von dieſem Reiche.
Japan iſt bekanntlich auf allen Seiten von Waſſer umfloſſen, und beſteht aus drey großen, und einer zahlreichen Menge kleiner Inſeln. Alle dieſe werden in ſieben Theile, und dieſe wieder in acht und ſechzig Land- ſchaften, und in ſechs hundert und vier Gerichtsbezirke eingetheilt.
Jetzt iſt der Kubo, oder der ſogenannte weltliche Kaiſer, Herr dieſes ganzen Landes, und unter ihm re- gieret ein Prinz oder Fuͤrſt in jeder Landſchaft. Die groͤßeren von dieſen Fuͤrſten heißen Daimio, und die kleineren, Siomio. Wenn einer von ihnen einen Feh- ler begeht, hat der Kaiſer das Recht ihn abzuſetzen, auf eine Inſel zu verweiſen, oder ſelbſt am Leben zu ſtrafen.
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Erſte Abtheilung.
Fernere allgemeine Bemerkungen und Nach-
richten, Japan und die Japaner
betreffend
zu Ergaͤnzung der im Vorhergehenden bereits mitgetheilten.
Erſter Abſchnitt.
Staatsverfaſſung, Polizey, Geſetze und Rechts-
pflege in Japan, nebſt einigen andern ſtatiſti-
ſchen Nachrichten von dieſem Reiche.
Japan iſt bekanntlich auf allen Seiten von Waſſer
umfloſſen, und beſteht aus drey großen, und einer
zahlreichen Menge kleiner Inſeln. Alle dieſe werden in
ſieben Theile, und dieſe wieder in acht und ſechzig Land-
ſchaften, und in ſechs hundert und vier Gerichtsbezirke
eingetheilt.
Jetzt iſt der Kubo, oder der ſogenannte weltliche
Kaiſer, Herr dieſes ganzen Landes, und unter ihm re-
gieret ein Prinz oder Fuͤrſt in jeder Landſchaft. Die
groͤßeren von dieſen Fuͤrſten heißen Daimio, und die
kleineren, Siomio. Wenn einer von ihnen einen Feh-
ler begeht, hat der Kaiſer das Recht ihn abzuſetzen,
auf eine Inſel zu verweiſen, oder ſelbſt am Leben zu ſtrafen.
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/291>, abgerufen am 22.11.2024.
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