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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794.

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Erste Abtheilung.
len, sechs Säbel und sechs Bajonette, und bildete ih-
nen ein, dies sey unser ganzer Vorrath von Ammunition.
Es wurde in einem Packhause verwahrt, bis das
Schiff bey seiner Rückreise die Rhede verließ, da die
Japaner es von selbst zurück gaben. Auch das Schiffs-
boot und die Sch[a]lupen nahmen sie in sichere Verwah-
rung, und weder Personen noch Sachen konnten anders
als mit Japanischen Böten und Japanischen Seeleuten
hin- und herkommen. Diese Maaßregeln befolgen die
Japaner bey jedem Holländischen Schiffe. Vor diesem
nahmen sie so gar auch das Steuerruder, die Segel und
die Kanonen mit an Land ins Packhaus, welches ihnen
aber unsägliche Last machte; jetzt sind sie so vernünftig,
diese Sachen nicht anzurühren. Wenn nun die Japa-
ner uns völlig entwaffnet zu haben glauben, lassen sie die
Musterung auf dem Schiffe das erste seyn, die sie her-
nach an den Tagen, da gelöscht oder geladen wird, Mor-
gens und Abends wiederhohlen. Sie zählen dabey nur
bis zehn, und fangen immer wieder mit Eins an, eben
so zählen sie bey Güthern und Sachen. Jedesmahl wird
genau angeschrieben, wie viel Mann an Land gegangen,
wie viele krank, und wie viel auf dem Schiffe anwe-
send sind. An allen den Tagen, da etwas ein- oder aus-
geschiffet wird, sind Oberbanjosen, Unterbanjosen, Dol-
metscher, Schreiber und Besucher am Bord, bis gegen
Abend, da sie sämmtlich ans Land gehen, und den Eu-
ropäern auf dem Schiffe Freyheit lassen. Bey solchen
Gelegenheiten läßt man allezeit die Flaggen auf dem
Schiffe so wohl, als auf der Factorey, wehen. Wenn
beyde Schiffe glücklich angekommen sind, wird auf jedem
einen Tag um den andern gearbeitet.

Damit weder die Holländer selbst vom Schiffe,
noch die Japaner dahin kommen können, um, besonders

Erſte Abtheilung.
len, ſechs Saͤbel und ſechs Bajonette, und bildete ih-
nen ein, dies ſey unſer ganzer Vorrath von Ammunition.
Es wurde in einem Packhauſe verwahrt, bis das
Schiff bey ſeiner Ruͤckreiſe die Rhede verließ, da die
Japaner es von ſelbſt zuruͤck gaben. Auch das Schiffs-
boot und die Sch[a]lupen nahmen ſie in ſichere Verwah-
rung, und weder Perſonen noch Sachen konnten anders
als mit Japaniſchen Boͤten und Japaniſchen Seeleuten
hin- und herkommen. Dieſe Maaßregeln befolgen die
Japaner bey jedem Hollaͤndiſchen Schiffe. Vor dieſem
nahmen ſie ſo gar auch das Steuerruder, die Segel und
die Kanonen mit an Land ins Packhaus, welches ihnen
aber unſaͤgliche Laſt machte; jetzt ſind ſie ſo vernuͤnftig,
dieſe Sachen nicht anzuruͤhren. Wenn nun die Japa-
ner uns voͤllig entwaffnet zu haben glauben, laſſen ſie die
Muſterung auf dem Schiffe das erſte ſeyn, die ſie her-
nach an den Tagen, da geloͤſcht oder geladen wird, Mor-
gens und Abends wiederhohlen. Sie zaͤhlen dabey nur
bis zehn, und fangen immer wieder mit Eins an, eben
ſo zaͤhlen ſie bey Guͤthern und Sachen. Jedesmahl wird
genau angeſchrieben, wie viel Mann an Land gegangen,
wie viele krank, und wie viel auf dem Schiffe anwe-
ſend ſind. An allen den Tagen, da etwas ein- oder aus-
geſchiffet wird, ſind Oberbanjoſen, Unterbanjoſen, Dol-
metſcher, Schreiber und Beſucher am Bord, bis gegen
Abend, da ſie ſaͤmmtlich ans Land gehen, und den Eu-
ropaͤern auf dem Schiffe Freyheit laſſen. Bey ſolchen
Gelegenheiten laͤßt man allezeit die Flaggen auf dem
Schiffe ſo wohl, als auf der Factorey, wehen. Wenn
beyde Schiffe gluͤcklich angekommen ſind, wird auf jedem
einen Tag um den andern gearbeitet.

Damit weder die Hollaͤnder ſelbſt vom Schiffe,
noch die Japaner dahin kommen koͤnnen, um, beſonders

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[14/0048] Erſte Abtheilung. len, ſechs Saͤbel und ſechs Bajonette, und bildete ih- nen ein, dies ſey unſer ganzer Vorrath von Ammunition. Es wurde in einem Packhauſe verwahrt, bis das Schiff bey ſeiner Ruͤckreiſe die Rhede verließ, da die Japaner es von ſelbſt zuruͤck gaben. Auch das Schiffs- boot und die Schalupen nahmen ſie in ſichere Verwah- rung, und weder Perſonen noch Sachen konnten anders als mit Japaniſchen Boͤten und Japaniſchen Seeleuten hin- und herkommen. Dieſe Maaßregeln befolgen die Japaner bey jedem Hollaͤndiſchen Schiffe. Vor dieſem nahmen ſie ſo gar auch das Steuerruder, die Segel und die Kanonen mit an Land ins Packhaus, welches ihnen aber unſaͤgliche Laſt machte; jetzt ſind ſie ſo vernuͤnftig, dieſe Sachen nicht anzuruͤhren. Wenn nun die Japa- ner uns voͤllig entwaffnet zu haben glauben, laſſen ſie die Muſterung auf dem Schiffe das erſte ſeyn, die ſie her- nach an den Tagen, da geloͤſcht oder geladen wird, Mor- gens und Abends wiederhohlen. Sie zaͤhlen dabey nur bis zehn, und fangen immer wieder mit Eins an, eben ſo zaͤhlen ſie bey Guͤthern und Sachen. Jedesmahl wird genau angeſchrieben, wie viel Mann an Land gegangen, wie viele krank, und wie viel auf dem Schiffe anwe- ſend ſind. An allen den Tagen, da etwas ein- oder aus- geſchiffet wird, ſind Oberbanjoſen, Unterbanjoſen, Dol- metſcher, Schreiber und Beſucher am Bord, bis gegen Abend, da ſie ſaͤmmtlich ans Land gehen, und den Eu- ropaͤern auf dem Schiffe Freyheit laſſen. Bey ſolchen Gelegenheiten laͤßt man allezeit die Flaggen auf dem Schiffe ſo wohl, als auf der Factorey, wehen. Wenn beyde Schiffe gluͤcklich angekommen ſind, wird auf jedem einen Tag um den andern gearbeitet. Damit weder die Hollaͤnder ſelbſt vom Schiffe, noch die Japaner dahin kommen koͤnnen, um, beſonders

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/48>, abgerufen am 29.04.2024.