Stück 315. zulezt ists) G. Calixt. orat. de papa antichristo. F) Jean d'Espagne Anmerkungen über den Glauben c. 4. Obs gnug einer Relig. zugethan sein, weil man daselbst seine Seligkeit finden könne? G) das Papstthum stosset den Grund nieder Corp. Jul. p. 376. 416. conf. litr. E. H) Dunte cas. consc. p. 162. 166. 169. 173. Balduin. l. 4. cas consc. c. 9. cas. 1. § 7. 9. c 12. cas. 13. c. 7. cas. 2 §. 4. cas 3. 6. König. cas. consc. p. 744 sq. 788 817. Luthers Spruch in der kfürstl. KOrdu. Stryk. ad Brunnem. l. 1. c. 6. m. 9. §. 2. Luth. T. 5. Jen. sup. Matth. 5. Seckend. P. 2. c. 11. §. 5. 8. p. 276. c. 13. §. 1.
Hierauf erfolgte desselben Tages, ehe noch einiger der Hn. Assessorum der Prediger Schrift gelesen hatte, ohne alles votiren, ein Decretum remotionis, nicht aus dem Judicio, sondern aus Ihro Durchl. Cabinet.
XXV. Y. Decretum dimissionis. d. 14 Dec. 1705. Von Gottes Gnaden Anthon Ulrich Herzog zu Br. und Lüneb. Demnach wir aus bewegenden Uhrsachen resolviret wegen des Kirchendienstes bey unserer Schloßcapelle eine Veränderung zu machen; so werden unser bisheriger Hofprediger Joh. Niekamp uud Hofkapellan A. F. Knopf ihrer dabey bißlange gehabten Kirchenfunction hiermit völlig entlassen: und wird im übrigen die Ahndung dessen, was wieder dieselbigen vorkommen, an das niedergesezte Gericht zu rechtlicher Erkentniß nochmalen verwiesen. Urkundlich unserer Hand und Siegels. Gegeben auf unserm Hause Salzdahlum d. 14
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Dec. 1705.
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Anthon Ulrich.
Stück 315. zulezt ists) G. Calixt. orat. de papa antichristo. F) Jean d’Espagne Anmerkungen über den Glauben c. 4. Obs gnug einer Relig. zugethan sein, weil man daselbst seine Seligkeit finden könne? G) das Papstthum stosset den Grund nieder Corp. Jul. p. 376. 416. conf. litr. E. H) Dunte cas. consc. p. 162. 166. 169. 173. Balduin. l. 4. cas consc. c. 9. cas. 1. § 7. 9. c 12. cas. 13. c. 7. cas. 2 §. 4. cas 3. 6. König. cas. consc. p. 744 sq. 788 817. Luthers Spruch in der kfürstl. KOrdu. Stryk. ad Brunnem. l. 1. c. 6. m. 9. §. 2. Luth. T. 5. Jen. sup. Matth. 5. Seckend. P. 2. c. 11. §. 5. 8. p. 276. c. 13. §. 1.
Hierauf erfolgte desselben Tages, ehe noch einiger der Hn. Assessorum der Prediger Schrift gelesen hatte, ohne alles votiren, ein Decretum remotionis, nicht aus dem Judicio, sondern aus Ihro Durchl. Cabinet.
XXV. Y. Decretum dimissionis. d. 14 Dec. 1705. Von Gottes Gnaden Anthon Ulrich Herzog zu Br. und Lüneb. Demnach wir aus bewegenden Uhrsachen resolviret wegen des Kirchendienstes bey unserer Schloßcapelle eine Veränderung zu machen; so werden unser bisheriger Hofprediger Joh. Niekamp uud Hofkapellan A. F. Knopf ihrer dabey bißlange gehabten Kirchenfunction hiermit völlig entlassen: und wird im übrigen die Ahndung dessen, was wieder dieselbigen vorkommen, an das niedergesezte Gericht zu rechtlicher Erkentniß nochmalen verwiesen. Urkundlich unserer Hand und Siegels. Gegeben auf unserm Hause Salzdahlum d. 14
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Dec. 1705.
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Anthon Ulrich.
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Stück 315. zulezt ists) G. Calixt. orat. de papa antichristo. F) Jean d’Espagne Anmerkungen über den Glauben c. 4. Obs gnug einer Relig. zugethan sein, weil man daselbst seine Seligkeit finden könne? G) das Papstthum stosset den Grund nieder Corp. Jul. p. 376. 416. conf. litr. E. H) Dunte cas. consc. p. 162. 166. 169. 173. Balduin. l. 4. cas consc. c. 9. cas. 1. § 7. 9. c 12. cas. 13. c. 7. cas. 2 §. 4. cas 3. 6. König. cas. consc. p. 744 sq. 788 817. Luthers Spruch in der kfürstl. KOrdu. Stryk. ad Brunnem. l. 1. c. 6. m. 9. §. 2. Luth. T. 5. Jen. sup. Matth. 5. Seckend. P. 2. c. 11. §. 5. 8. p. 276. c. 13. §. 1.</p><p>Hierauf erfolgte desselben Tages, ehe noch einiger der Hn. Assessorum der Prediger Schrift gelesen hatte, ohne alles votiren, ein Decretum remotionis, nicht aus dem Judicio, sondern aus Ihro Durchl. Cabinet.</p><p>XXV. Y. <hirendition="#i">Decretum dimissionis.</hi> d. 14 Dec. 1705. Von Gottes Gnaden Anthon Ulrich Herzog zu Br. und Lüneb. Demnach wir aus bewegenden Uhrsachen resolviret wegen des Kirchendienstes bey unserer Schloßcapelle eine Veränderung zu machen; so werden unser bisheriger Hofprediger Joh. Niekamp uud Hofkapellan A. F. Knopf ihrer dabey bißlange gehabten Kirchenfunction hiermit völlig entlassen: und wird im übrigen die Ahndung dessen, was wieder dieselbigen vorkommen, an das niedergesezte Gericht zu rechtlicher Erkentniß nochmalen verwiesen. Urkundlich unserer Hand und Siegels. Gegeben auf unserm Hause Salzdahlum d. 14</p><cbn="1"/><p>Dec. 1705.</p><cbn="2"/><p>Anthon Ulrich.</p></div></body></text></TEI>
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Stück 315. zulezt ists) G. Calixt. orat. de papa antichristo. F) Jean d’Espagne Anmerkungen über den Glauben c. 4. Obs gnug einer Relig. zugethan sein, weil man daselbst seine Seligkeit finden könne? G) das Papstthum stosset den Grund nieder Corp. Jul. p. 376. 416. conf. litr. E. H) Dunte cas. consc. p. 162. 166. 169. 173. Balduin. l. 4. cas consc. c. 9. cas. 1. § 7. 9. c 12. cas. 13. c. 7. cas. 2 §. 4. cas 3. 6. König. cas. consc. p. 744 sq. 788 817. Luthers Spruch in der kfürstl. KOrdu. Stryk. ad Brunnem. l. 1. c. 6. m. 9. §. 2. Luth. T. 5. Jen. sup. Matth. 5. Seckend. P. 2. c. 11. §. 5. 8. p. 276. c. 13. §. 1.
Hierauf erfolgte desselben Tages, ehe noch einiger der Hn. Assessorum der Prediger Schrift gelesen hatte, ohne alles votiren, ein Decretum remotionis, nicht aus dem Judicio, sondern aus Ihro Durchl. Cabinet.
XXV. Y. Decretum dimissionis. d. 14 Dec. 1705. Von Gottes Gnaden Anthon Ulrich Herzog zu Br. und Lüneb. Demnach wir aus bewegenden Uhrsachen resolviret wegen des Kirchendienstes bey unserer Schloßcapelle eine Veränderung zu machen; so werden unser bisheriger Hofprediger Joh. Niekamp uud Hofkapellan A. F. Knopf ihrer dabey bißlange gehabten Kirchenfunction hiermit völlig entlassen: und wird im übrigen die Ahndung dessen, was wieder dieselbigen vorkommen, an das niedergesezte Gericht zu rechtlicher Erkentniß nochmalen verwiesen. Urkundlich unserer Hand und Siegels. Gegeben auf unserm Hause Salzdahlum d. 14
Dec. 1705.
Anthon Ulrich.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1072>, abgerufen am 23.11.2024.
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