Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden.

Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgre de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß "ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren." Von einigen nachher "gesuchten Gnadenbezeugungen" haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden.

Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgré de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß ”ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren.” Von einigen nachher ”gesuchten Gnadenbezeugungen” haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1086" n="130"/>
jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn                      Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische                      Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht                      deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden.</p>
        <p>Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß                      die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders                      anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die                      Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige                      Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgré de S. A. geschehen sei, heist                      nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen                      gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das                      decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der                      Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt                      hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die                      Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch                      nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und                      erhellet nicht, was es sagen sol: daß &#x201D;ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren.&#x201D;                      Von einigen nachher &#x201D;gesuchten Gnadenbezeugungen&#x201D; haben die Prediger nichts                      wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono                      aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein                      exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig                      zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet:                      aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen                      der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine                      geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[130/1086] jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden. Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgré de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß ”ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren.” Von einigen nachher ”gesuchten Gnadenbezeugungen” haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1086
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1086>, abgerufen am 27.11.2024.