Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-
Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-
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Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-
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Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/140>, abgerufen am 24.11.2024.
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