Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

sen, welchen er wiedrigenfals in die Gemeinschaft der Rechtgläubigen wieder aufnemen wolle. Die Afrikaner bestätigten auf einer Versamlung ihre vorigen Schlüße, die sie doch seinem Vorfaren Innocentio zuschrieben: auf einer andern, die den 1 Maj 418 zusammen kam, thaten sie, wieder die Römischen Anmaßungen, noch diesem Schlus hinzu: wolte sich jemand unterstehen von der Versamlung von Afrika sich auf einen andern Stul zuberufen, so sol Niemand Gemeinschaft mit ihm haben. Auch der Kaiser Honorius lies wieder die Pelagianer den 30 April eine strenge Verordnung ergehen. Zosimus hielt also für nöthig, sein übereiltes Urtheil für den Cölestius zurükzunemen und endlig ihn samt Pelagio zuverdammen. Es kam aber Appiarius, ein abgesezter Priester aus Afrika, nach Rom, und gab Zosimo Gelegenheit, wieder den Schlus dortiger Versamlung, das Recht der Berufungen auf den Römischen Stul zubehaupten: er schikte einen Bischof und zwei Aeltesten als Gesandten hinüber auf die Berufung der Bischöfe nach Rom und Herstellung Appiarii zudringen, wiedrigenfals deßen Bischof, der ihn abgesezet hatte, in den Ban zuthun und nach Rom zubescheiden; wobei sie sich auf eine Nicänische Verordnung beriefen, die doch eine Sardicaninische heißen muste, auch in Asrika gänzlich unbekant war: daher die dasige Versamlung dieses Jahr nichts entschied. Am En-

sen, welchen er wiedrigenfals in die Gemeinschaft der Rechtgläubigen wieder aufnemen wolle. Die Afrikaner bestätigten auf einer Versamlung ihre vorigen Schlüße, die sie doch seinem Vorfaren Innocentio zuschrieben: auf einer andern, die den 1 Maj 418 zusammen kam, thaten sie, wieder die Römischen Anmaßungen, noch diesem Schlus hinzu: wolte sich jemand unterstehen von der Versamlung von Afrika sich auf einen andern Stul zuberufen, so sol Niemand Gemeinschaft mit ihm haben. Auch der Kaiser Honorius lies wieder die Pelagianer den 30 April eine strenge Verordnung ergehen. Zosimus hielt also für nöthig, sein übereiltes Urtheil für den Cölestius zurükzunemen und endlig ihn samt Pelagio zuverdammen. Es kam aber Appiarius, ein abgesezter Priester aus Afrika, nach Rom, und gab Zosimo Gelegenheit, wieder den Schlus dortiger Versamlung, das Recht der Berufungen auf den Römischen Stul zubehaupten: er schikte einen Bischof und zwei Aeltesten als Gesandten hinüber auf die Berufung der Bischöfe nach Rom und Herstellung Appiarii zudringen, wiedrigenfals deßen Bischof, der ihn abgesezet hatte, in den Ban zuthun und nach Rom zubescheiden; wobei sie sich auf eine Nicänische Verordnung beriefen, die doch eine Sardicaninische heißen muste, auch in Asrika gänzlich unbekant war: daher die dasige Versamlung dieses Jahr nichts entschied. Am En-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0143" n="131"/>
sen,                      welchen er wiedrigenfals in die Gemeinschaft der Rechtgläubigen wieder aufnemen                      wolle. Die Afrikaner bestätigten auf einer Versamlung ihre vorigen Schlüße, die                      sie doch seinem Vorfaren Innocentio zuschrieben: auf einer andern, die den 1 Maj                      418 zusammen kam, thaten sie, wieder die Römischen Anmaßungen, noch diesem                      Schlus hinzu: wolte sich jemand unterstehen von der Versamlung von Afrika sich                      auf einen andern Stul zuberufen, so sol Niemand Gemeinschaft mit ihm haben. Auch                      der Kaiser Honorius lies wieder die Pelagianer den 30 April eine strenge                      Verordnung ergehen. Zosimus hielt also für nöthig, sein übereiltes Urtheil für                      den Cölestius zurükzunemen und endlig ihn samt Pelagio zuverdammen. Es kam aber                      Appiarius, ein abgesezter Priester aus Afrika, nach Rom, und gab Zosimo                      Gelegenheit, wieder den Schlus dortiger Versamlung, das Recht der Berufungen auf                      den Römischen Stul zubehaupten: er schikte einen Bischof und zwei Aeltesten als                      Gesandten hinüber auf die Berufung der Bischöfe nach Rom und Herstellung                      Appiarii zudringen, wiedrigenfals deßen Bischof, der ihn abgesezet hatte, in den                      Ban zuthun und nach Rom zubescheiden; wobei sie sich auf eine Nicänische                      Verordnung beriefen, die doch eine Sardicaninische heißen muste, auch in Asrika                      gänzlich unbekant war: daher die dasige Versamlung dieses Jahr nichts entschied.                      Am En-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[131/0143] sen, welchen er wiedrigenfals in die Gemeinschaft der Rechtgläubigen wieder aufnemen wolle. Die Afrikaner bestätigten auf einer Versamlung ihre vorigen Schlüße, die sie doch seinem Vorfaren Innocentio zuschrieben: auf einer andern, die den 1 Maj 418 zusammen kam, thaten sie, wieder die Römischen Anmaßungen, noch diesem Schlus hinzu: wolte sich jemand unterstehen von der Versamlung von Afrika sich auf einen andern Stul zuberufen, so sol Niemand Gemeinschaft mit ihm haben. Auch der Kaiser Honorius lies wieder die Pelagianer den 30 April eine strenge Verordnung ergehen. Zosimus hielt also für nöthig, sein übereiltes Urtheil für den Cölestius zurükzunemen und endlig ihn samt Pelagio zuverdammen. Es kam aber Appiarius, ein abgesezter Priester aus Afrika, nach Rom, und gab Zosimo Gelegenheit, wieder den Schlus dortiger Versamlung, das Recht der Berufungen auf den Römischen Stul zubehaupten: er schikte einen Bischof und zwei Aeltesten als Gesandten hinüber auf die Berufung der Bischöfe nach Rom und Herstellung Appiarii zudringen, wiedrigenfals deßen Bischof, der ihn abgesezet hatte, in den Ban zuthun und nach Rom zubescheiden; wobei sie sich auf eine Nicänische Verordnung beriefen, die doch eine Sardicaninische heißen muste, auch in Asrika gänzlich unbekant war: daher die dasige Versamlung dieses Jahr nichts entschied. Am En-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/143
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/143>, abgerufen am 21.11.2024.