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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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gang zuerkante vor allen andern Bischöfen, weil dieses die Hauptstadt sei: Simplicius wiedersezte sich heftig, leugnete, daß der Vorzug der Kirchen von dem Vorzuge der Städte abhinge, behauptete, daß die neue Verordnung den Kirchengesezen gänzlig zuwieder sei: er wich aber selbst von den Kirchengesezen ab, und sezte sich, seiner Vorfaren Beispiele, über dieselben hinaus, da er den Bischof zu Sevilien zu seinen Stathalter in Spanien ernante, dem zu Ravenna hingegen die Erzbischöfligen Vorrechte zunemen drohete, als ob sie von ihm verliehen wären: allerdings irrete man zu Constantinopel in der Meinung, daß bei Abmane des westligen Reichs auch das römische Bischofthum gefallen wäre; man verfur nochmals etwas behutsamer und suchte Simplicium in guter Gesinnung zuerhalten. Um diese Zeit wurden almälig die Kirchengüter getheilet, unter den Bischof, die Kirchendiener das Kirchengebäude und die Armen. Richomer zerfiel endlig mit Anthemio, 472bekriegte ihn 472 durch die ausländischen Völker, so er unter sich hatte, schlug deßen Heer, eroberte und plünderte Rom, nam ihn daselbst gefangen und lies ihn den 11 Julii umbringen, Olybrium hingegen zum Kaiser ausrufen, welcher die jüngere Tochter Valentiniani 3 zur Gemalin hatte. Hierauf starb Ricimer im September und nachdem Olybrius an seiner Stat Gundebalden, den burgundischen König, zum Feldherrn er-

gang zuerkante vor allen andern Bischöfen, weil dieses die Hauptstadt sei: Simplicius wiedersezte sich heftig, leugnete, daß der Vorzug der Kirchen von dem Vorzuge der Städte abhinge, behauptete, daß die neue Verordnung den Kirchengesezen gänzlig zuwieder sei: er wich aber selbst von den Kirchengesezen ab, und sezte sich, seiner Vorfaren Beispiele, über dieselben hinaus, da er den Bischof zu Sevilien zu seinen Stathalter in Spanien ernante, dem zu Ravenna hingegen die Erzbischöfligen Vorrechte zunemen drohete, als ob sie von ihm verliehen wären: allerdings irrete man zu Constantinopel in der Meinung, daß bei Abmane des westligen Reichs auch das römische Bischofthum gefallen wäre; man verfur nochmals etwas behutsamer und suchte Simplicium in guter Gesinnung zuerhalten. Um diese Zeit wurden almälig die Kirchengüter getheilet, unter den Bischof, die Kirchendiener das Kirchengebäude und die Armen. Richomer zerfiel endlig mit Anthemio, 472bekriegte ihn 472 durch die ausländischen Völker, so er unter sich hatte, schlug deßen Heer, eroberte und plünderte Rom, nam ihn daselbst gefangen und lies ihn den 11 Julii umbringen, Olybrium hingegen zum Kaiser ausrufen, welcher die jüngere Tochter Valentiniani 3 zur Gemalin hatte. Hierauf starb Ricimer im September und nachdem Olybrius an seiner Stat Gundebalden, den burgundischen König, zum Feldherrn er-

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[144/0156] gang zuerkante vor allen andern Bischöfen, weil dieses die Hauptstadt sei: Simplicius wiedersezte sich heftig, leugnete, daß der Vorzug der Kirchen von dem Vorzuge der Städte abhinge, behauptete, daß die neue Verordnung den Kirchengesezen gänzlig zuwieder sei: er wich aber selbst von den Kirchengesezen ab, und sezte sich, seiner Vorfaren Beispiele, über dieselben hinaus, da er den Bischof zu Sevilien zu seinen Stathalter in Spanien ernante, dem zu Ravenna hingegen die Erzbischöfligen Vorrechte zunemen drohete, als ob sie von ihm verliehen wären: allerdings irrete man zu Constantinopel in der Meinung, daß bei Abmane des westligen Reichs auch das römische Bischofthum gefallen wäre; man verfur nochmals etwas behutsamer und suchte Simplicium in guter Gesinnung zuerhalten. Um diese Zeit wurden almälig die Kirchengüter getheilet, unter den Bischof, die Kirchendiener das Kirchengebäude und die Armen. Richomer zerfiel endlig mit Anthemio, bekriegte ihn 472 durch die ausländischen Völker, so er unter sich hatte, schlug deßen Heer, eroberte und plünderte Rom, nam ihn daselbst gefangen und lies ihn den 11 Julii umbringen, Olybrium hingegen zum Kaiser ausrufen, welcher die jüngere Tochter Valentiniani 3 zur Gemalin hatte. Hierauf starb Ricimer im September und nachdem Olybrius an seiner Stat Gundebalden, den burgundischen König, zum Feldherrn er- 472

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/156>, abgerufen am 23.11.2024.