stükke zurükbehalten hatte, nachdem er solches auf dem Siechbette bekant, hülflos gestorben und mit Verfluchung unter einen Misthaufen begraben lies. Da Pelagius unter Krieges-Hungers- und Sterbensnoth 590 verstorben war, unterblieben die sonst gewönligen Bewerbungen und Gregorius ward einstimmig erwelet, weil ein Man, wie er unter solchen Umständen erforderlig schien: als auch die kaiserlige Bestätigung, die er hatte abwenden wollen, eingegangen war, nam er die Flucht, ward aber aufgesuchet und eingesegnet den 3 September 590.
In Verwaltung seines bischöfligen Amtes bewies er vielen Eifer: der aber oft von irriger Einsicht verleitet und übel angewand wurde; sonderlig, wen er Gewalt gebrauchen wolte oder Verfolgungen zuerregen suchte, gegen solche, die nach seiner Meinung irreten. Wieder die Bischöse von Istrien 591würkte er 591 einen kaiserligen Befehl aus, daß sie sich zu Rom stellen solten, diese thaten aber Gegenvorstellung, welche der Kaiser desto eher gelten lies, weil sie theils unter den Longobarden stunden und alle Klugheit im Verfaren gegen sie erforderlig war; daher er den Exarchen verbot einige Gewalt wieder sie zugebrauchen; auch an Gregorium schrieb: wir befelen Eur. Heiligkeit den Istrischen Bischöfen weiter keine Ungelegenheit zuverursachen. Dergleichen Verfolgungssucht äuserte Gregorius auch wieder die
stükke zurükbehalten hatte, nachdem er solches auf dem Siechbette bekant, hülflos gestorben und mit Verfluchung unter einen Misthaufen begraben lies. Da Pelagius unter Krieges-Hungers- und Sterbensnoth 590 verstorben war, unterblieben die sonst gewönligen Bewerbungen und Gregorius ward einstimmig erwelet, weil ein Man, wie er unter solchen Umständen erforderlig schien: als auch die kaiserlige Bestätigung, die er hatte abwenden wollen, eingegangen war, nam er die Flucht, ward aber aufgesuchet und eingesegnet den 3 September 590.
In Verwaltung seines bischöfligen Amtes bewies er vielen Eifer: der aber oft von irriger Einsicht verleitet und übel angewand wurde; sonderlig, wen er Gewalt gebrauchen wolte oder Verfolgungen zuerregen suchte, gegen solche, die nach seiner Meinung irreten. Wieder die Bischöse von Istrien 591würkte er 591 einen kaiserligen Befehl aus, daß sie sich zu Rom stellen solten, diese thaten aber Gegenvorstellung, welche der Kaiser desto eher gelten lies, weil sie theils unter den Longobarden stunden und alle Klugheit im Verfaren gegen sie erforderlig war; daher er den Exarchen verbot einige Gewalt wieder sie zugebrauchen; auch an Gregorium schrieb: wir befelen Eur. Heiligkeit den Istrischen Bischöfen weiter keine Ungelegenheit zuverursachen. Dergleichen Verfolgungssucht äuserte Gregorius auch wieder die
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stükke zurükbehalten hatte, nachdem er solches auf dem Siechbette bekant, hülflos gestorben und mit Verfluchung unter einen Misthaufen begraben lies. Da Pelagius unter Krieges-Hungers- und Sterbensnoth 590 verstorben war, unterblieben die sonst gewönligen Bewerbungen und Gregorius ward einstimmig erwelet, weil ein Man, wie er unter solchen Umständen erforderlig schien: als auch die kaiserlige Bestätigung, die er hatte abwenden wollen, eingegangen war, nam er die Flucht, ward aber aufgesuchet und eingesegnet den 3 September 590.</p><p>In Verwaltung seines bischöfligen Amtes bewies er vielen Eifer: der aber oft von irriger Einsicht verleitet und übel angewand wurde; sonderlig, wen er Gewalt gebrauchen wolte oder Verfolgungen zuerregen suchte, gegen solche, die nach seiner Meinung irreten. Wieder die Bischöse von Istrien <noteplace="left">591</note>würkte er 591 einen kaiserligen Befehl aus, daß sie sich zu Rom stellen solten, diese thaten aber Gegenvorstellung, welche der Kaiser desto eher gelten lies, weil sie theils unter den Longobarden stunden und alle Klugheit im Verfaren gegen sie erforderlig war; daher er den Exarchen verbot einige Gewalt wieder sie zugebrauchen; auch an Gregorium schrieb: wir befelen Eur. Heiligkeit den Istrischen Bischöfen weiter keine Ungelegenheit zuverursachen. Dergleichen Verfolgungssucht äuserte Gregorius auch wieder die
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stükke zurükbehalten hatte, nachdem er solches auf dem Siechbette bekant, hülflos gestorben und mit Verfluchung unter einen Misthaufen begraben lies. Da Pelagius unter Krieges-Hungers- und Sterbensnoth 590 verstorben war, unterblieben die sonst gewönligen Bewerbungen und Gregorius ward einstimmig erwelet, weil ein Man, wie er unter solchen Umständen erforderlig schien: als auch die kaiserlige Bestätigung, die er hatte abwenden wollen, eingegangen war, nam er die Flucht, ward aber aufgesuchet und eingesegnet den 3 September 590.
In Verwaltung seines bischöfligen Amtes bewies er vielen Eifer: der aber oft von irriger Einsicht verleitet und übel angewand wurde; sonderlig, wen er Gewalt gebrauchen wolte oder Verfolgungen zuerregen suchte, gegen solche, die nach seiner Meinung irreten. Wieder die Bischöse von Istrien würkte er 591 einen kaiserligen Befehl aus, daß sie sich zu Rom stellen solten, diese thaten aber Gegenvorstellung, welche der Kaiser desto eher gelten lies, weil sie theils unter den Longobarden stunden und alle Klugheit im Verfaren gegen sie erforderlig war; daher er den Exarchen verbot einige Gewalt wieder sie zugebrauchen; auch an Gregorium schrieb: wir befelen Eur. Heiligkeit den Istrischen Bischöfen weiter keine Ungelegenheit zuverursachen. Dergleichen Verfolgungssucht äuserte Gregorius auch wieder die
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