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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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und Anzal der Bedieuten größer, die Gewalt aber häufig einem in die Hände gegeben.) Die römischen erhabenen Feldherren, imperatores augusti, wolten anfangs das Ansehen haben, als ob sie gemeinschaftlig mit dem Reichsrathe herschten; sie hatten einen Hofmeister, praefectum praetorio, der zuerst nur Befelshaber über die Garde war, aber bald Oberhofrichter wurde, ja die sämtligen Reichsgeschäfte zuverwalten bekam, als oberster Vorweser mit völliger Gewalt; die andern hohen Hofbedienten, comites, hatten zuerst keine besondern AEmter, bis aus ihnen ein Trabantenhauptman, comes domesticorum, bestellet wurde, nachdem der Befelshaber der Garde, praefectus praetorio, Feldherr und Hofmeister und Reichsverweser und alles worden war: Dickletian und Constantin änderten die ganze Verfaßung, richteten alles nach morgenländischer, persischer Weise ein mit Pracht und vielen Beamten: Der Hosmeister, praefectus praetorio, magnus domesticus, blieb Oberhofrichter und Stathalter in bürgerlichen Angelegenheiten: Die Heermeister, magistri militum, utriusque militiae, verwalteten das Kriegeswesen; dazu kamen Kämmerer, Geheimschreiber, Schazmeister, Zalmeister, Trabantenhauptleute. Die Teutschen, so sich in den römischen Ländern niederließen ameten die römische Weise nach, auch in der Einrichtung der königlichen Höfe; am fränkischen Hofe insonderheit fand sich ein

und Anzal der Bedieuten größer, die Gewalt aber häufig einem in die Hände gegeben.) Die römischen erhabenen Feldherren, imperatores augusti, wolten anfangs das Ansehen haben, als ob sie gemeinschaftlig mit dem Reichsrathe herschten; sie hatten einen Hofmeister, praefectum praetorio, der zuerst nur Befelshaber über die Garde war, aber bald Oberhofrichter wurde, ja die sämtligen Reichsgeschäfte zuverwalten bekam, als oberster Vorweser mit völliger Gewalt; die andern hohen Hofbedienten, comites, hatten zuerst keine besondern AEmter, bis aus ihnen ein Trabantenhauptman, comes domesticorum, bestellet wurde, nachdem der Befelshaber der Garde, praefectus praetorio, Feldherr und Hofmeister und Reichsverweser und alles worden war: Dickletian und Constantin änderten die ganze Verfaßung, richteten alles nach morgenländischer, persischer Weise ein mit Pracht und vielen Beamten: Der Hosmeister, praefectus praetorio, magnus domesticus, blieb Oberhofrichter und Stathalter in bürgerlichen Angelegenheiten: Die Heermeister, magistri militum, utriusque militiae, verwalteten das Kriegeswesen; dazu kamen Kämmerer, Geheimschreiber, Schazmeister, Zalmeister, Trabantenhauptleute. Die Teutschen, so sich in den römischen Ländern niederließen ameten die römische Weise nach, auch in der Einrichtung der königlichen Höfe; am fränkischen Hofe insonderheit fand sich ein

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[210/0222] und Anzal der Bedieuten größer, die Gewalt aber häufig einem in die Hände gegeben.) Die römischen erhabenen Feldherren, imperatores augusti, wolten anfangs das Ansehen haben, als ob sie gemeinschaftlig mit dem Reichsrathe herschten; sie hatten einen Hofmeister, praefectum praetorio, der zuerst nur Befelshaber über die Garde war, aber bald Oberhofrichter wurde, ja die sämtligen Reichsgeschäfte zuverwalten bekam, als oberster Vorweser mit völliger Gewalt; die andern hohen Hofbedienten, comites, hatten zuerst keine besondern AEmter, bis aus ihnen ein Trabantenhauptman, comes domesticorum, bestellet wurde, nachdem der Befelshaber der Garde, praefectus praetorio, Feldherr und Hofmeister und Reichsverweser und alles worden war: Dickletian und Constantin änderten die ganze Verfaßung, richteten alles nach morgenländischer, persischer Weise ein mit Pracht und vielen Beamten: Der Hosmeister, praefectus praetorio, magnus domesticus, blieb Oberhofrichter und Stathalter in bürgerlichen Angelegenheiten: Die Heermeister, magistri militum, utriusque militiae, verwalteten das Kriegeswesen; dazu kamen Kämmerer, Geheimschreiber, Schazmeister, Zalmeister, Trabantenhauptleute. Die Teutschen, so sich in den römischen Ländern niederließen ameten die römische Weise nach, auch in der Einrichtung der königlichen Höfe; am fränkischen Hofe insonderheit fand sich ein

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/222>, abgerufen am 25.11.2024.