nichtet werden solte. Dis ergrif der Theil des von Kamerich und behauptete, daß Johan verpflichtet sei um des Friedens willen zuweichen, daß er auch dazu rechtmäßig könne gezwungen werden: dem Könige gefiel der Vorschlag, wie sehr auch Johan durch seinen Anhang dawieder schreien lies: es muste aber die Frage durch die Stimmen entschieden werden; nun waren die Bischofthümer in Italien kleiner und also zahlreicher, Johan hatte sich einen starken Anhang erworben aus den Bischöfen und AEbten selbiges Landes, hatte auch vielen die leere Benennung beigeleget von Oertern, die den Muhamedanern gehorchten; wen die einzelnen Stimmen gezelet wurden, so konte er die Oberhand behalten. Der Cardinal von Kamerich schlug vor, man solte die Vorsteher, unter welche die weitläufigen Bischofthümer vertheilet waren, Erzdiener und Erzpriester, mit stimmen laßen, deren viele mer Gemeinen unter sich hätten, als die meisten anderweitigen Bischöfe, imgleichen die algemein erklärten Lehrer oder Doctores, welche klüger wären, als die meisten Bischöfe, nicht weniger die Häupter von Stiftungen oder von Gemeinschaften gottesdienstliger Leute, so nicht AEbte hießen, denselben aber in keinem Stükke wichen, welche alle den blos benanten Bischöfen und AEbten weit vorzuziehen wären; über dieses hätten die Könige und Fürsten zu vielen Theil an diesem Ge-
nichtet werden solte. Dis ergrif der Theil des von Kamerich und behauptete, daß Johan verpflichtet sei um des Friedens willen zuweichen, daß er auch dazu rechtmäßig könne gezwungen werden: dem Könige gefiel der Vorschlag, wie sehr auch Johan durch seinen Anhang dawieder schreien lies: es muste aber die Frage durch die Stimmen entschieden werden; nun waren die Bischofthümer in Italien kleiner und also zahlreicher, Johan hatte sich einen starken Anhang erworben aus den Bischöfen und AEbten selbiges Landes, hatte auch vielen die leere Benennung beigeleget von Oertern, die den Muhamedanern gehorchten; wen die einzelnen Stimmen gezelet wurden, so konte er die Oberhand behalten. Der Cardinal von Kamerich schlug vor, man solte die Vorsteher, unter welche die weitläufigen Bischofthümer vertheilet waren, Erzdiener und Erzpriester, mit stimmen laßen, deren viele mer Gemeinen unter sich hätten, als die meisten anderweitigen Bischöfe, imgleichen die algemein erklärten Lehrer oder Doctores, welche klüger wären, als die meisten Bischöfe, nicht weniger die Häupter von Stiftungen oder von Gemeinschaften gottesdienstliger Leute, so nicht AEbte hießen, denselben aber in keinem Stükke wichen, welche alle den blos benanten Bischöfen und AEbten weit vorzuziehen wären; über dieses hätten die Könige und Fürsten zu vielen Theil an diesem Ge-
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nichtet werden solte. Dis ergrif der Theil des von Kamerich und behauptete, daß Johan verpflichtet sei um des Friedens willen zuweichen, daß er auch dazu rechtmäßig könne gezwungen werden: dem Könige gefiel der Vorschlag, wie sehr auch Johan durch seinen Anhang dawieder schreien lies: es muste aber die Frage durch die Stimmen entschieden werden; nun waren die Bischofthümer in Italien kleiner und also zahlreicher, Johan hatte sich einen starken Anhang erworben aus den Bischöfen und AEbten selbiges Landes, hatte auch vielen die leere Benennung beigeleget von Oertern, die den Muhamedanern gehorchten; wen die einzelnen Stimmen gezelet wurden, so konte er die Oberhand behalten. Der Cardinal von Kamerich schlug vor, man solte die Vorsteher, unter welche die weitläufigen Bischofthümer vertheilet waren, Erzdiener und Erzpriester, mit stimmen laßen, deren viele mer Gemeinen unter sich hätten, als die meisten anderweitigen Bischöfe, imgleichen die algemein erklärten Lehrer oder Doctores, welche klüger wären, als die meisten Bischöfe, nicht weniger die Häupter von Stiftungen oder von Gemeinschaften gottesdienstliger Leute, so nicht AEbte hießen, denselben aber in keinem Stükke wichen, welche alle den blos benanten Bischöfen und AEbten weit vorzuziehen wären; über dieses hätten die Könige und Fürsten zu vielen Theil an diesem Ge-
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nichtet werden solte. Dis ergrif der Theil des von Kamerich und behauptete, daß Johan verpflichtet sei um des Friedens willen zuweichen, daß er auch dazu rechtmäßig könne gezwungen werden: dem Könige gefiel der Vorschlag, wie sehr auch Johan durch seinen Anhang dawieder schreien lies: es muste aber die Frage durch die Stimmen entschieden werden; nun waren die Bischofthümer in Italien kleiner und also zahlreicher, Johan hatte sich einen starken Anhang erworben aus den Bischöfen und AEbten selbiges Landes, hatte auch vielen die leere Benennung beigeleget von Oertern, die den Muhamedanern gehorchten; wen die einzelnen Stimmen gezelet wurden, so konte er die Oberhand behalten. Der Cardinal von Kamerich schlug vor, man solte die Vorsteher, unter welche die weitläufigen Bischofthümer vertheilet waren, Erzdiener und Erzpriester, mit stimmen laßen, deren viele mer Gemeinen unter sich hätten, als die meisten anderweitigen Bischöfe, imgleichen die algemein erklärten Lehrer oder Doctores, welche klüger wären, als die meisten Bischöfe, nicht weniger die Häupter von Stiftungen oder von Gemeinschaften gottesdienstliger Leute, so nicht AEbte hießen, denselben aber in keinem Stükke wichen, welche alle den blos benanten Bischöfen und AEbten weit vorzuziehen wären; über dieses hätten die Könige und Fürsten zu vielen Theil an diesem Ge-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/565>, abgerufen am 25.11.2024.
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