gepflogen: Die Hußiten forderten vier Stükke, so die Prager Bedingungen genant wurden: 1. Daß der Genus des Weins im Abendmale dem Volke verstattet und aller Gottesdienst in der Muttersprache verrichtet würde, an welchem einen Stükke die Calixtiner gnug hatten; die Taboriten forderten auch 2. daß Gottes Wort von jedermanne zuhause und aller Orten frei dürfte gelehret werden, womit für die Taboriten allenthalben ein abgesonderter Gottesdienst bedungen ward, 3. daß öffentlige Sünden öffentlig, ohne Standes Unterschied, an Gottesdienstligen sowol, als andern Leuten gestrafet und also die AErgernisse vertilget würden, indem sonst Gottesdienstlige bei allen Lastern ungestrafet blieben oder nur gelinde gestrafet wurden, am schwersten aber der Ungehorsam gegen den Papst oder seine Geweiheten geahndet ward, wobei die Laster überhand namen, 4. daß gottesdienstlige Leute keine Gewalt in bürgerligen Dingen haben oder sich anmassen dürften, durch welche Bedingung die päpstligen Vorsteher wären entwafnet und alle verschiedenen Theile oder Bekentnisse gleicher gemacht worden. Sigismund verweigerte diese Bedingungen, konte aber wieder die Stadt nichts ausrich-
gepflogen: Die Hußiten forderten vier Stükke, so die Prager Bedingungen genant wurden: 1. Daß der Genus des Weins im Abendmale dem Volke verstattet und aller Gottesdienst in der Muttersprache verrichtet würde, an welchem einen Stükke die Calixtiner gnug hatten; die Taboriten forderten auch 2. daß Gottes Wort von jedermanne zuhause und aller Orten frei dürfte gelehret werden, womit für die Taboriten allenthalben ein abgesonderter Gottesdienst bedungen ward, 3. daß öffentlige Sünden öffentlig, ohne Standes Unterschied, an Gottesdienstligen sowol, als andern Leuten gestrafet und also die AErgernisse vertilget würden, indem sonst Gottesdienstlige bei allen Lastern ungestrafet blieben oder nur gelinde gestrafet wurden, am schwersten aber der Ungehorsam gegen den Papst oder seine Geweiheten geahndet ward, wobei die Laster überhand namen, 4. daß gottesdienstlige Leute keine Gewalt in bürgerligen Dingen haben oder sich anmassen dürften, durch welche Bedingung die päpstligen Vorsteher wären entwafnet und alle verschiedenen Theile oder Bekentnisse gleicher gemacht worden. Sigismund verweigerte diese Bedingungen, konte aber wieder die Stadt nichts ausrich-
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gepflogen: Die Hußiten forderten vier Stükke, so die Prager Bedingungen genant wurden: 1. Daß der Genus des Weins im Abendmale dem Volke verstattet und aller Gottesdienst in der Muttersprache verrichtet würde, an welchem einen Stükke die Calixtiner gnug hatten; die Taboriten forderten auch 2. daß Gottes Wort von jedermanne zuhause und aller Orten frei dürfte gelehret werden, womit für die Taboriten allenthalben ein abgesonderter Gottesdienst bedungen ward, 3. daß öffentlige Sünden öffentlig, ohne Standes Unterschied, an Gottesdienstligen sowol, als andern Leuten gestrafet und also die AErgernisse vertilget würden, indem sonst Gottesdienstlige bei allen Lastern ungestrafet blieben oder nur gelinde gestrafet wurden, am schwersten aber der Ungehorsam gegen den Papst oder seine Geweiheten geahndet ward, wobei die Laster überhand namen, 4. daß gottesdienstlige Leute keine Gewalt in bürgerligen Dingen haben oder sich anmassen dürften, durch welche Bedingung die päpstligen Vorsteher wären entwafnet und alle verschiedenen Theile oder Bekentnisse gleicher gemacht worden. Sigismund verweigerte diese Bedingungen, konte aber wieder die Stadt nichts ausrich-
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gepflogen: Die Hußiten forderten vier Stükke, so die Prager Bedingungen genant wurden: 1. Daß der Genus des Weins im Abendmale dem Volke verstattet und aller Gottesdienst in der Muttersprache verrichtet würde, an welchem einen Stükke die Calixtiner gnug hatten; die Taboriten forderten auch 2. daß Gottes Wort von jedermanne zuhause und aller Orten frei dürfte gelehret werden, womit für die Taboriten allenthalben ein abgesonderter Gottesdienst bedungen ward, 3. daß öffentlige Sünden öffentlig, ohne Standes Unterschied, an Gottesdienstligen sowol, als andern Leuten gestrafet und also die AErgernisse vertilget würden, indem sonst Gottesdienstlige bei allen Lastern ungestrafet blieben oder nur gelinde gestrafet wurden, am schwersten aber der Ungehorsam gegen den Papst oder seine Geweiheten geahndet ward, wobei die Laster überhand namen, 4. daß gottesdienstlige Leute keine Gewalt in bürgerligen Dingen haben oder sich anmassen dürften, durch welche Bedingung die päpstligen Vorsteher wären entwafnet und alle verschiedenen Theile oder Bekentnisse gleicher gemacht worden. Sigismund verweigerte diese Bedingungen, konte aber wieder die Stadt nichts ausrich-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/598>, abgerufen am 23.11.2024.
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