hör fanden, die vielmer auf ihren vier Forderungen bestunden: weil jene sahen, daß es nicht anders war, forderten sie die vier Stükke in ihrem eigentligen Laute, um solche nach Basel zusenden und man kam also zu einer schriftligen Unterhandlung, für welche die Taboriten vom Anfange gestimmet hatten; die Gegenwart in Basel hatte nichts ausgemacht, sondern der dortigen Versamlung nur Gelegenheit gegeben den Hussiten mit List beizukommen und einige der Wankelmüthigen zugewinnen, um durch solchen heimligen Anhang die andern zuüberteuben. Die Basler Versamlung schikte mer Gesandten, ihr Urtheil bekant zumachen, daß man wegen des ersten Stüks, welches den volständigen Genus des Abendmals betraf, überein kommen könte, wen die Bömen die Erklärung der Versamlung über die drei andern Stükke gelten laßen und sich auf diese Weise mit ihrer herschenden Gemeine vereinigen wolten: Das erste Stük solte, dem Vorgeben nach, gänzlig zugestanden werden, um also die Calixtiner einzunemen; die drei andern waren durch Einschränkungen, auf Schrauben gesezet: daß öffentliche Aergerniße solten gestrafet werden durch solche, die Ursach dazu hätten oder denen daran gelegen wäre, lautete zu algemein, es solte nur durch die geschehen, welche die Gerichtbarkeit hätten über jeden Verbrecher und solte dabei der Unterschied
hör fanden, die vielmer auf ihren vier Forderungen bestunden: weil jene sahen, daß es nicht anders war, forderten sie die vier Stükke in ihrem eigentligen Laute, um solche nach Basel zusenden und man kam also zu einer schriftligen Unterhandlung, für welche die Taboriten vom Anfange gestimmet hatten; die Gegenwart in Basel hatte nichts ausgemacht, sondern der dortigen Versamlung nur Gelegenheit gegeben den Hussiten mit List beizukommen und einige der Wankelmüthigen zugewinnen, um durch solchen heimligen Anhang die andern zuüberteuben. Die Basler Versamlung schikte mer Gesandten, ihr Urtheil bekant zumachen, daß man wegen des ersten Stüks, welches den volständigen Genus des Abendmals betraf, überein kommen könte, wen die Bömen die Erklärung der Versamlung über die drei andern Stükke gelten laßen und sich auf diese Weise mit ihrer herschenden Gemeine vereinigen wolten: Das erste Stük solte, dem Vorgeben nach, gänzlig zugestanden werden, um also die Calixtiner einzunemen; die drei andern waren durch Einschränkungen, auf Schrauben gesezet: daß öffentliche Aergerniße solten gestrafet werden durch solche, die Ursach dazu hätten oder denen daran gelegen wäre, lautete zu algemein, es solte nur durch die geschehen, welche die Gerichtbarkeit hätten über jeden Verbrecher und solte dabei der Unterschied
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0614"n="602"/>
hör fanden, die vielmer auf ihren vier Forderungen bestunden: weil jene sahen, daß es nicht anders war, forderten sie die vier Stükke in ihrem eigentligen Laute, um solche nach Basel zusenden und man kam also zu einer schriftligen Unterhandlung, für welche die Taboriten vom Anfange gestimmet hatten; die Gegenwart in Basel hatte nichts ausgemacht, sondern der dortigen Versamlung nur Gelegenheit gegeben den Hussiten mit List beizukommen und einige der Wankelmüthigen zugewinnen, um durch solchen heimligen Anhang die andern zuüberteuben. Die Basler Versamlung schikte mer Gesandten, ihr Urtheil bekant zumachen, daß man wegen des ersten Stüks, welches den volständigen Genus des Abendmals betraf, überein kommen könte, wen die Bömen die Erklärung der Versamlung über die drei andern Stükke gelten laßen und sich auf diese Weise mit ihrer herschenden Gemeine vereinigen wolten: Das erste Stük solte, dem Vorgeben nach, gänzlig zugestanden werden, um also die Calixtiner einzunemen; die drei andern waren durch Einschränkungen, auf Schrauben gesezet: daß öffentliche Aergerniße solten gestrafet werden durch solche, die Ursach dazu hätten oder denen daran gelegen wäre, lautete zu algemein, es solte nur durch die geschehen, welche die Gerichtbarkeit hätten über jeden Verbrecher und solte dabei der Unterschied
</p></div></body></text></TEI>
[602/0614]
hör fanden, die vielmer auf ihren vier Forderungen bestunden: weil jene sahen, daß es nicht anders war, forderten sie die vier Stükke in ihrem eigentligen Laute, um solche nach Basel zusenden und man kam also zu einer schriftligen Unterhandlung, für welche die Taboriten vom Anfange gestimmet hatten; die Gegenwart in Basel hatte nichts ausgemacht, sondern der dortigen Versamlung nur Gelegenheit gegeben den Hussiten mit List beizukommen und einige der Wankelmüthigen zugewinnen, um durch solchen heimligen Anhang die andern zuüberteuben. Die Basler Versamlung schikte mer Gesandten, ihr Urtheil bekant zumachen, daß man wegen des ersten Stüks, welches den volständigen Genus des Abendmals betraf, überein kommen könte, wen die Bömen die Erklärung der Versamlung über die drei andern Stükke gelten laßen und sich auf diese Weise mit ihrer herschenden Gemeine vereinigen wolten: Das erste Stük solte, dem Vorgeben nach, gänzlig zugestanden werden, um also die Calixtiner einzunemen; die drei andern waren durch Einschränkungen, auf Schrauben gesezet: daß öffentliche Aergerniße solten gestrafet werden durch solche, die Ursach dazu hätten oder denen daran gelegen wäre, lautete zu algemein, es solte nur durch die geschehen, welche die Gerichtbarkeit hätten über jeden Verbrecher und solte dabei der Unterschied
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 602. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/614>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.