Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-

gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0070" n="58"/>
gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische                      Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich                      Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im                      Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit                      gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen,                      was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet                      werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als                      allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder                      erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und                      allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe                      beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige                      Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet:                      damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind,                      seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also                      wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen                      der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du                      künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen                      Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[58/0070] gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/70
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/70>, abgerufen am 23.11.2024.