gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
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gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
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gerichteten Befehle den 13 Junii die Meiländische Verordnung bekantmachen, wovon dieses der Hauptinhalt war: Als wir, ich Constantinus, der Erhabene, und ich Licinius, der Erhabene, zu Meiland im Wolsein beisammen waren und alles, was zur gemeinen Wolfarth und Sicherheit gereichen mögte, in Yberlegung zogen: hielten wir davor, daß unter dem allen, was vielen Menschen vortheilhaft sein könte, dieses zuvörderst veranstaltet werden müste, welches die Furcht Gottes angehet; daß wir sowol den Christen, als allen andern völlige Freiheit ertheilten, den Gottesdienst, welchen jeder erwälet hätte, zutreiben; damit was götlig ist und was im Himmel wonet uns und allen unsern Unterthanen gnädig sein könte. Wir haben also mit heilsamen Rathe beschlossen; daß Niemande verweret werden sol sein Gemüth auf die Christlige Weise zurichten oder auf den Gottesdienst, welcher jedem der beste scheinet: damit uns der höchste Gott, deßen Dienste wir mit freiem Gemüthe ergeben sind, seine gewönlige Gunst und Wolthat in allem erzeigen möge. Deine Würde sol also wißen; daß mit Aufhebung aller Einschränkungen, so in den vorigen Verordnungen der Christen wegen enthalten gewesen, dieses jezt unser Wille ist: daß du künftig Sorge tragest, damit schlechterdings ein jeder, welcher der Christligen Weise folgen wil, solches ungehindert und ohne Beschwer-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/70>, abgerufen am 23.11.2024.
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