re Länder geschikt, jezt wolte er die aufgehobne Acht gegen Goslar volziehen, bestätigte Braunsweig, so für eine Reichsstadt angesehen wurde mit Raub und Yberfalle, gehorchte auch Ferdinande nicht, welcher auf Anhalten der Wiedersteher ihm solches verbot: der Kurfürst und Landgraf namen sich daher dieser zu ihrem Bunde gehörigen Städte an, vertrieben Henrichen aus dem Lande und rechtfertigten sich durch die zu Wolfenbüttel gefundenen Briefe, sie füreten den verbeßerten Gottesdienst öffentlig im Lande ein, welches ohne Schwürigkeit geschehen konte, weil die meisten Einwoner bereits die Warheit erkanten. Erzbischof Herman zu Köln sand so viel grössere Schwürigkeit: er hielt für seine Pflicht Gottesdienst und Lehre zubeßern, hatte schon 1538 zu dem Ende eine1538 Versamlung mit seinen untergebenen Bischöfen angestellet, deren Schlüße nicht nach seinem Wunsche ausgefallen waren, trieb aber solches Geschäft nun in seinem Lande noch eifriger, nachdem auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 allen Vorstehern anbefolen1541 war eine gottesdienstlige Verbeßerung vorzunemen, er lies 1542 im Decemb. Büzern1542 von Strasburg kommen, welchem andere und sonderlig 1543 im Lenzm. Melanchthon1543 folgten, hielt einem Landtag den 15 März, bei welchem die Domherren, Lehrer und Vorsteher sich abgeneigt bezeigten, die andern Stände aber ihn baten die Besrung
re Länder geschikt, jezt wolte er die aufgehobne Acht gegen Goslar volziehen, bestätigte Braunsweig, so für eine Reichsstadt angesehen wurde mit Raub und Yberfalle, gehorchte auch Ferdinande nicht, welcher auf Anhalten der Wiedersteher ihm solches verbot: der Kurfürst und Landgraf namen sich daher dieser zu ihrem Bunde gehörigen Städte an, vertrieben Henrichen aus dem Lande und rechtfertigten sich durch die zu Wolfenbüttel gefundenen Briefe, sie füreten den verbeßerten Gottesdienst öffentlig im Lande ein, welches ohne Schwürigkeit geschehen konte, weil die meisten Einwoner bereits die Warheit erkanten. Erzbischof Herman zu Köln sand so viel grössere Schwürigkeit: er hielt für seine Pflicht Gottesdienst und Lehre zubeßern, hatte schon 1538 zu dem Ende eine1538 Versamlung mit seinen untergebenen Bischöfen angestellet, deren Schlüße nicht nach seinem Wunsche ausgefallen waren, trieb aber solches Geschäft nun in seinem Lande noch eifriger, nachdem auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 allen Vorstehern anbefolen1541 war eine gottesdienstlige Verbeßerung vorzunemen, er lies 1542 im Decemb. Büzern1542 von Strasburg kommen, welchem andere und sonderlig 1543 im Lenzm. Melanchthon1543 folgten, hielt einem Landtag den 15 März, bei welchem die Domherren, Lehrer und Vorsteher sich abgeneigt bezeigten, die andern Stände aber ihn baten die Besrung
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re Länder geschikt, jezt wolte er die aufgehobne Acht gegen Goslar volziehen, bestätigte Braunsweig, so für eine Reichsstadt angesehen wurde mit Raub und Yberfalle, gehorchte auch Ferdinande nicht, welcher auf Anhalten der Wiedersteher ihm solches verbot: der Kurfürst und Landgraf namen sich daher dieser zu ihrem Bunde gehörigen Städte an, vertrieben Henrichen aus dem Lande und rechtfertigten sich durch die zu Wolfenbüttel gefundenen Briefe, sie füreten den verbeßerten Gottesdienst öffentlig im Lande ein, welches ohne Schwürigkeit geschehen konte, weil die meisten Einwoner bereits die Warheit erkanten. Erzbischof Herman zu Köln sand so viel grössere Schwürigkeit: er hielt für seine Pflicht Gottesdienst und Lehre zubeßern, hatte schon 1538 zu dem Ende eine<noteplace="right">1538</note> Versamlung mit seinen untergebenen Bischöfen angestellet, deren Schlüße nicht nach seinem Wunsche ausgefallen waren, trieb aber solches Geschäft nun in seinem Lande noch eifriger, nachdem auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 allen Vorstehern anbefolen<noteplace="right">1541</note> war eine gottesdienstlige Verbeßerung vorzunemen, er lies 1542 im Decemb. Büzern<noteplace="right">1542</note> von Strasburg kommen, welchem andere und sonderlig 1543 im Lenzm. Melanchthon<noteplace="right">1543</note> folgten, hielt einem Landtag den 15 März, bei welchem die Domherren, Lehrer und Vorsteher sich abgeneigt bezeigten, die andern Stände aber ihn baten die Besrung
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re Länder geschikt, jezt wolte er die aufgehobne Acht gegen Goslar volziehen, bestätigte Braunsweig, so für eine Reichsstadt angesehen wurde mit Raub und Yberfalle, gehorchte auch Ferdinande nicht, welcher auf Anhalten der Wiedersteher ihm solches verbot: der Kurfürst und Landgraf namen sich daher dieser zu ihrem Bunde gehörigen Städte an, vertrieben Henrichen aus dem Lande und rechtfertigten sich durch die zu Wolfenbüttel gefundenen Briefe, sie füreten den verbeßerten Gottesdienst öffentlig im Lande ein, welches ohne Schwürigkeit geschehen konte, weil die meisten Einwoner bereits die Warheit erkanten. Erzbischof Herman zu Köln sand so viel grössere Schwürigkeit: er hielt für seine Pflicht Gottesdienst und Lehre zubeßern, hatte schon 1538 zu dem Ende eine Versamlung mit seinen untergebenen Bischöfen angestellet, deren Schlüße nicht nach seinem Wunsche ausgefallen waren, trieb aber solches Geschäft nun in seinem Lande noch eifriger, nachdem auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 allen Vorstehern anbefolen war eine gottesdienstlige Verbeßerung vorzunemen, er lies 1542 im Decemb. Büzern von Strasburg kommen, welchem andere und sonderlig 1543 im Lenzm. Melanchthon folgten, hielt einem Landtag den 15 März, bei welchem die Domherren, Lehrer und Vorsteher sich abgeneigt bezeigten, die andern Stände aber ihn baten die Besrung
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 733. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/745>, abgerufen am 22.11.2024.
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