abscheuet ward musten 1763 auch in Frankreiche das Schiksal erfaren, daß ihre Güter eingezogen und ihnen, wen sie der Geselschaft entsagten, ein Unterhalt versprochen, sonst aber die Verbannung angedroher wurde, da dan die meisten von selbst aus dem Reiche wichen: man ging hier noch weiter und fing an auch einige andere Stiftungen kleinerer Geselschafren der Abgesenderten einzuziehen: endlig wurde auch 1767 den 7 Maj der Jesuwiterorden in diesem Reiche gänzlig aufgehoben: Der König von Sardinien und hohe Rath des Gemeinen-wesen von Venedig verordneten, daß die Jesuwiter in ihren Landen aussterben solten, indem keine aufs neue angenommen würden. Der König von Spanien folgte 1767 noch eigentliger Portugals Beispiele, lies in einer Nacht den 2 Apr. alle Jesuwiter in Spanien und hernach in allen seinen Landen aufheben und schikte sie zuschiffe nach Italien, wo er ihnen Unterhalt verhies, aber bei der Weigerung des Papstes kaum in einigen genuesischen Pläzen der Insel Korsika sie unterbringen konte. Andere Mächte machten Verfügungen theils gegen die neuen Erwerbungen der Abgesonderten und Vermerung ihrer Güter, dergleichen Geseze von der Glaubensreinigung her vielfältig schon gegeben waren, in Ländern, wo der Abergloube die Herschaft, doch nicht in dem Maaße, als
abscheuet ward musten 1763 auch in Frankreiche das Schiksal erfaren, daß ihre Güter eingezogen und ihnen, wen sie der Geselschaft entsagten, ein Unterhalt versprochen, sonst aber die Verbannung angedroher wurde, da dan die meisten von selbst aus dem Reiche wichen: man ging hier noch weiter und fing an auch einige andere Stiftungen kleinerer Geselschafren der Abgesenderten einzuziehen: endlig wurde auch 1767 den 7 Maj der Jesuwiterorden in diesem Reiche gänzlig aufgehoben: Der König von Sardinien und hohe Rath des Gemeinen-wesen von Venedig verordneten, daß die Jesuwiter in ihren Landen aussterben solten, indem keine aufs neue angenommen würden. Der König von Spanien folgte 1767 noch eigentliger Portugals Beispiele, lies in einer Nacht den 2 Apr. alle Jesuwiter in Spanien und hernach in allen seinen Landen aufheben und schikte sie zuschiffe nach Italien, wo er ihnen Unterhalt verhies, aber bei der Weigerung des Papstes kaum in einigen genuesischen Pläzen der Insel Korsika sie unterbringen konte. Andere Mächte machten Verfügungen theils gegen die neuen Erwerbungen der Abgesonderten und Vermerung ihrer Güter, dergleichen Geseze von der Glaubensreinigung her vielfältig schon gegeben waren, in Ländern, wo der Abergloube die Herschaft, doch nicht in dem Maaße, als
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0903"n="891"/>
abscheuet ward musten 1763 auch in Frankreiche das Schiksal erfaren, daß ihre Güter eingezogen und ihnen, wen sie der Geselschaft entsagten, ein Unterhalt versprochen, sonst aber die Verbannung angedroher wurde, da dan die meisten von selbst aus dem Reiche wichen: man ging hier noch weiter und fing an auch einige andere Stiftungen kleinerer Geselschafren der Abgesenderten einzuziehen: endlig wurde auch 1767 den 7 Maj der Jesuwiterorden in diesem Reiche gänzlig aufgehoben: Der König von Sardinien und hohe Rath des Gemeinen-wesen von Venedig verordneten, daß die Jesuwiter in ihren Landen aussterben solten, indem keine aufs neue angenommen würden. Der König von Spanien folgte 1767 noch eigentliger Portugals Beispiele, lies in einer Nacht den 2 Apr. alle Jesuwiter in Spanien und hernach in allen seinen Landen aufheben und schikte sie zuschiffe nach Italien, wo er ihnen Unterhalt verhies, aber bei der Weigerung des Papstes kaum in einigen genuesischen Pläzen der Insel Korsika sie unterbringen konte. Andere Mächte machten Verfügungen theils gegen die neuen Erwerbungen der Abgesonderten und Vermerung ihrer Güter, dergleichen Geseze von der Glaubensreinigung her vielfältig schon gegeben waren, in Ländern, wo der Abergloube die Herschaft, doch nicht in dem Maaße, als
</p></div></body></text></TEI>
[891/0903]
abscheuet ward musten 1763 auch in Frankreiche das Schiksal erfaren, daß ihre Güter eingezogen und ihnen, wen sie der Geselschaft entsagten, ein Unterhalt versprochen, sonst aber die Verbannung angedroher wurde, da dan die meisten von selbst aus dem Reiche wichen: man ging hier noch weiter und fing an auch einige andere Stiftungen kleinerer Geselschafren der Abgesenderten einzuziehen: endlig wurde auch 1767 den 7 Maj der Jesuwiterorden in diesem Reiche gänzlig aufgehoben: Der König von Sardinien und hohe Rath des Gemeinen-wesen von Venedig verordneten, daß die Jesuwiter in ihren Landen aussterben solten, indem keine aufs neue angenommen würden. Der König von Spanien folgte 1767 noch eigentliger Portugals Beispiele, lies in einer Nacht den 2 Apr. alle Jesuwiter in Spanien und hernach in allen seinen Landen aufheben und schikte sie zuschiffe nach Italien, wo er ihnen Unterhalt verhies, aber bei der Weigerung des Papstes kaum in einigen genuesischen Pläzen der Insel Korsika sie unterbringen konte. Andere Mächte machten Verfügungen theils gegen die neuen Erwerbungen der Abgesonderten und Vermerung ihrer Güter, dergleichen Geseze von der Glaubensreinigung her vielfältig schon gegeben waren, in Ländern, wo der Abergloube die Herschaft, doch nicht in dem Maaße, als
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 891. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/903>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.