bestimten Zeit Verantwortung auf die gravamina einbringen. Solches thaten Sie am 14 XDec. um 11 Uhr. Weil aber selbigen Tages Geheimer Rath gehalten ward, sas dieses Iudicium weder damahls noch sonst jemahls hernach: sondern der Canzler nahm die Schrifft zu sich, erbrach sie extraiudicialiter, durchlaß sie, und nachdem er sie dem Geheimen Rathe von Ludeken zugestellet, sie auch den übrigen assessoribus zuzuschicken; Der Canzler, sagt man, welcher vorhin an dem gerichtligen Verfahren keinen Gefallen haben mogte, fuhr gleich nach Salzdalen und stellete vor: daß die Prediger, seinem Befinden nach, sich wohl verantwortet hätten; und da sie zudem fast die Helfte der Beisitzer perhorrescirten, so glaubte er nicht, daß man auf dem angefangenen Wege mit ihnen auskäme. Diese Vorstellung hatte einen widrigen Erfolg. Der Herzog wurde aufgebracht, lies augenbliklig das Decret aufsetzen oder setzte selbst es auf. wurde sofort darauf noch selbigen Tages beyden Predigern durch den Canzley-Verwalter Yein Decretum remotionis zu Salzdahlen datiret, insinuiret: da noch keiner der Assessorum, den Canzler ausgenommen, der Prediger Defensions-Schrifft gelesen, viel weniger sein votum darüber gegeben hatte. Folgenden Sontags wurden gleich 2 neue Hofdiaconi von dem Abte Specht der Schloßgemeine vorgestellet, dessen Introductions-Sermon (kl.) die Gravamina wieder die Prediger anführte, als ob sie davon überwiesen wären, um dadurch die illegale Remotion vor der höchst geärgerten Hofgemeine zu justificiren. voller ärgerlicher expressionen und Unwarheit, auch
bestimten Zeit Verantwortung auf die gravamina einbringen. Solches thaten Sie am 14 XDec. um 11 Uhr. Weil aber selbigen Tages Geheimer Rath gehalten ward, sas dieses Iudicium weder damahls noch sonst jemahls hernach: sondern der Canzler nahm die Schrifft zu sich, erbrach sie extraiudicialiter, durchlaß sie, und nachdem er sie dem Geheimen Rathe von Ludeken zugestellet, sie auch den übrigen assessoribus zuzuschicken; Der Canzler, sagt man, welcher vorhin an dem gerichtligen Verfahren keinen Gefallen haben mogte, fuhr gleich nach Salzdalen und stellete vor: daß die Prediger, seinem Befinden nach, sich wohl verantwortet hätten; und da sie zudem fast die Helfte der Beisitzer perhorrescirten, so glaubte er nicht, daß man auf dem angefangenen Wege mit ihnen auskäme. Diese Vorstellung hatte einen widrigen Erfolg. Der Herzog wurde aufgebracht, lies augenbliklig das Decret aufsetzen oder setzte selbst es auf. wurde sofort darauf noch selbigen Tages beyden Predigern durch den Canzley-Verwalter Yein Decretum remotionis zu Salzdahlen datiret, insinuiret: da noch keiner der Assessorum, den Canzler ausgenommen, der Prediger Defensions-Schrifft gelesen, viel weniger sein votum darüber gegeben hatte. Folgenden Sontags wurden gleich 2 neue Hofdiaconi von dem Abte Specht der Schloßgemeine vorgestellet, dessen Introductions-Sermon (kl.) die Gravamina wieder die Prediger anführte, als ob sie davon überwiesen wären, um dadurch die illegale Remotion vor der höchst geärgerten Hofgemeine zu justificiren. voller ärgerlicher expressionen und Unwarheit, auch
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bestimten Zeit Verantwortung auf die gravamina einbringen. Solches thaten Sie am 14 <noteplace="left">X</note>Dec. um 11 Uhr. Weil aber selbigen Tages Geheimer Rath gehalten ward, sas dieses Iudicium weder damahls noch sonst jemahls hernach: sondern der Canzler nahm die Schrifft zu sich, erbrach sie extraiudicialiter, durchlaß sie, und nachdem er sie dem Geheimen Rathe von Ludeken zugestellet, sie auch den übrigen assessoribus zuzuschicken; <noteplace="left">Der Canzler, sagt man, welcher vorhin an dem gerichtligen Verfahren keinen Gefallen haben mogte, fuhr gleich nach Salzdalen und stellete vor: daß die Prediger, seinem Befinden nach, sich wohl verantwortet hätten; und da sie zudem fast die Helfte der Beisitzer perhorrescirten, so glaubte er nicht, daß man auf dem angefangenen Wege mit ihnen auskäme. Diese Vorstellung hatte einen widrigen Erfolg. Der Herzog wurde aufgebracht, lies augenbliklig das Decret aufsetzen oder setzte selbst es auf.</note> wurde sofort darauf noch selbigen Tages beyden Predigern durch den Canzley-Verwalter <noteplace="left">Y</note>ein Decretum remotionis zu Salzdahlen datiret, insinuiret: da noch keiner der Assessorum, den Canzler ausgenommen, der Prediger Defensions-Schrifft gelesen, viel weniger sein votum darüber gegeben hatte. Folgenden Sontags wurden gleich 2 neue Hofdiaconi von dem Abte Specht der Schloßgemeine vorgestellet, dessen Introductions-Sermon <noteplace="left">(kl.) die Gravamina wieder die Prediger anführte, als ob sie davon überwiesen wären, um dadurch die illegale Remotion vor der höchst geärgerten Hofgemeine zu justificiren.</note> voller ärgerlicher expressionen und Unwarheit, auch
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bestimten Zeit Verantwortung auf die gravamina einbringen. Solches thaten Sie am 14 Dec. um 11 Uhr. Weil aber selbigen Tages Geheimer Rath gehalten ward, sas dieses Iudicium weder damahls noch sonst jemahls hernach: sondern der Canzler nahm die Schrifft zu sich, erbrach sie extraiudicialiter, durchlaß sie, und nachdem er sie dem Geheimen Rathe von Ludeken zugestellet, sie auch den übrigen assessoribus zuzuschicken; wurde sofort darauf noch selbigen Tages beyden Predigern durch den Canzley-Verwalter ein Decretum remotionis zu Salzdahlen datiret, insinuiret: da noch keiner der Assessorum, den Canzler ausgenommen, der Prediger Defensions-Schrifft gelesen, viel weniger sein votum darüber gegeben hatte. Folgenden Sontags wurden gleich 2 neue Hofdiaconi von dem Abte Specht der Schloßgemeine vorgestellet, dessen Introductions-Sermon voller ärgerlicher expressionen und Unwarheit, auch
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Der Canzler, sagt man, welcher vorhin an dem gerichtligen Verfahren keinen Gefallen haben mogte, fuhr gleich nach Salzdalen und stellete vor: daß die Prediger, seinem Befinden nach, sich wohl verantwortet hätten; und da sie zudem fast die Helfte der Beisitzer perhorrescirten, so glaubte er nicht, daß man auf dem angefangenen Wege mit ihnen auskäme. Diese Vorstellung hatte einen widrigen Erfolg. Der Herzog wurde aufgebracht, lies augenbliklig das Decret aufsetzen oder setzte selbst es auf.
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(kl.) die Gravamina wieder die Prediger anführte, als ob sie davon überwiesen wären, um dadurch die illegale Remotion vor der höchst geärgerten Hofgemeine zu justificiren.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/970>, abgerufen am 22.11.2024.
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