sächlich darauf an: Ob eine in der evangelisch-lutherischen Kirche getaufte und erzogene Princeßin, welche den Glaubens-Grund aus Gottes Wort gründlich gefasset, wenn Sie zu der römischen Kirche übertrit, mit der Reservation, nicht alles zu gläuben, was jene Kirche für wahr hält, noch einige Hoffnung der Seligkeit aus gewissem Grunde des Worts Gottes haben könne?
Welche Frage nicht anders, als mit einem runden Nein beantworten kan, aus nachfolgenden Ursachen: 1) Weil die Princeßin, von der hier gefraget wird, bey Ihrer Taufe durch dero hohe Taufzeugen an Eydes stat, so wie Hieron. epist. 1. ad Hiliod. recht saget, ihrem Gotte versprochen, in der evangelisch-lutherischen Kirche zu beharren, auch die hohen Taufzeugen vor Gottes Angesicht angelobet, und sich verbindlich gemacht, dahin zu sehen, daß dis Kind nicht in fremder, sondern in der wahren Religion erzogen werde und beharre: und endlich der Princesse Durchlaucht. bey Dero zweifelsfrey, durch sonderbare Schickung Gottes vor den Augen des ganzen Hofes bey Ihrer solennen Confirmation durch Wirkung des hl. Geistes, mit grosser Bewegung ihrer und aller anwesenden solches bestätiget; daß sie in der evangelisch-lutherischen Religion, darin sie getauft und erzogen, bis an ihr seliges Ende verharren wolle, so lieb ihr Sel und Seligkeit wäre; und also mit einer zwiefachen eydmäßigen Zusa-
sächlich darauf an: Ob eine in der evangelisch-lutherischen Kirche getaufte und erzogene Princeßin, welche den Glaubens-Grund aus Gottes Wort gründlich gefasset, wenn Sie zu der römischen Kirche übertrit, mit der Reservation, nicht alles zu gläuben, was jene Kirche für wahr hält, noch einige Hoffnung der Seligkeit aus gewissem Grunde des Worts Gottes haben könne?
Welche Frage nicht anders, als mit einem runden Nein beantworten kan, aus nachfolgenden Ursachen: 1) Weil die Princeßin, von der hier gefraget wird, bey Ihrer Taufe durch dero hohe Taufzeugen an Eydes stat, so wie Hieron. epist. 1. ad Hiliod. recht saget, ihrem Gotte versprochen, in der evangelisch-lutherischen Kirche zu beharren, auch die hohen Taufzeugen vor Gottes Angesicht angelobet, und sich verbindlich gemacht, dahin zu sehen, daß dis Kind nicht in fremder, sondern in der wahren Religion erzogen werde und beharre: und endlich der Princesse Durchlaucht. bey Dero zweifelsfrey, durch sonderbare Schickung Gottes vor den Augen des ganzen Hofes bey Ihrer solennen Confirmation durch Wirkung des hl. Geistes, mit grosser Bewegung ihrer und aller anwesenden solches bestätiget; daß sie in der evangelisch-lutherischen Religion, darin sie getauft und erzogen, bis an ihr seliges Ende verharren wolle, so lieb ihr Sel und Seligkeit wäre; und also mit einer zwiefachen eydmäßigen Zusa-
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sächlich darauf an: Ob eine in der evangelisch-lutherischen Kirche getaufte und erzogene Princeßin, welche den Glaubens-Grund aus Gottes Wort gründlich gefasset, wenn Sie zu der römischen Kirche übertrit, mit der Reservation, nicht alles zu gläuben, was jene Kirche für wahr hält, noch einige Hoffnung der Seligkeit aus gewissem Grunde des Worts Gottes haben könne?</p><p>Welche Frage nicht anders, als mit einem runden Nein beantworten kan, aus nachfolgenden Ursachen: 1) Weil die Princeßin, von der hier gefraget wird, bey Ihrer Taufe durch dero hohe Taufzeugen an Eydes stat, so wie Hieron. epist. 1. ad Hiliod. recht saget, ihrem Gotte versprochen, in der evangelisch-lutherischen Kirche zu beharren, auch die hohen Taufzeugen vor Gottes Angesicht angelobet, und sich verbindlich gemacht, dahin zu sehen, daß dis Kind nicht in fremder, sondern in der wahren Religion erzogen werde und beharre: und endlich der Princesse Durchlaucht. bey Dero zweifelsfrey, durch sonderbare Schickung Gottes vor den Augen des ganzen Hofes bey Ihrer solennen Confirmation durch Wirkung des hl. Geistes, mit grosser Bewegung ihrer und aller anwesenden solches bestätiget; daß sie in der evangelisch-lutherischen Religion, darin sie getauft und erzogen, bis an ihr seliges Ende verharren wolle, so lieb ihr Sel und Seligkeit wäre; und also mit einer zwiefachen eydmäßigen Zusa-
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[36/0992]
sächlich darauf an: Ob eine in der evangelisch-lutherischen Kirche getaufte und erzogene Princeßin, welche den Glaubens-Grund aus Gottes Wort gründlich gefasset, wenn Sie zu der römischen Kirche übertrit, mit der Reservation, nicht alles zu gläuben, was jene Kirche für wahr hält, noch einige Hoffnung der Seligkeit aus gewissem Grunde des Worts Gottes haben könne?
Welche Frage nicht anders, als mit einem runden Nein beantworten kan, aus nachfolgenden Ursachen: 1) Weil die Princeßin, von der hier gefraget wird, bey Ihrer Taufe durch dero hohe Taufzeugen an Eydes stat, so wie Hieron. epist. 1. ad Hiliod. recht saget, ihrem Gotte versprochen, in der evangelisch-lutherischen Kirche zu beharren, auch die hohen Taufzeugen vor Gottes Angesicht angelobet, und sich verbindlich gemacht, dahin zu sehen, daß dis Kind nicht in fremder, sondern in der wahren Religion erzogen werde und beharre: und endlich der Princesse Durchlaucht. bey Dero zweifelsfrey, durch sonderbare Schickung Gottes vor den Augen des ganzen Hofes bey Ihrer solennen Confirmation durch Wirkung des hl. Geistes, mit grosser Bewegung ihrer und aller anwesenden solches bestätiget; daß sie in der evangelisch-lutherischen Religion, darin sie getauft und erzogen, bis an ihr seliges Ende verharren wolle, so lieb ihr Sel und Seligkeit wäre; und also mit einer zwiefachen eydmäßigen Zusa-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/992>, abgerufen am 22.11.2024.
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