bedeuten die Gegenstände, welche er ins Leben ruft, eine Summe Geldes, und diese hauptsächlich Möglichkeit ihrer eigenen Vermehrung.
§ 31.
Wenn nun in dieser Vorstellung des industriell wer- denden Kaufmanns die erste Methode erkannt wird, durch welche der Handel in den Arbeitsprocess sich einnistet, so läuft aber neben ihr eine Phase, in welcher das Princip des Handels aus der Werkstätte des selbständigen Handwerkers selber sich entwickelt. Wenn nämlich diese im Allgemeinen auf Bestellung arbeitet und für die Bedürfnisse ihrer Kund- schaft, der wirklich die Sachen gebrauchenden, welche rings umwohnend keine Vermittlung nöthig hat, so kann sie doch anfangen, auf Vorräthe hinzuarbeiten und auf entfernten Märkten Absatz zu suchen. Je mehr dieses gelingt, desto grösser für den Meister die Versuchung, anstatt einer natür- lich begrenzten Zahl von Lehrlingen und Gehülfen mög- lichst viele Arbeitskräfte in seinem Hause zu vereinigen und, sie für seinen Vortheil Waaren herstellen lassend, sich selber auf das Commando, die Verantwortung und die geschäftlichen Manipulationen zu beschränken. Auf der anderen Seite: je ärmer und schwächer der selbständige Handwerker, desto besser geeignet für den von aussen herantretenden Kaufmann. Daher der ländliche gegen- über dem städtischen Arbeiter. Der städtische -- so ist zunächst anzunehmen -- ist ein Meister oder will und kann es werden. Ererbte oder erwerbbare Heimstätte, ererbte oder erwerbbare Geräthe; so die Geschicklichkeit, so die Kundschaft, regelmässige Arbeit das Jahr hindurch oder doch zu allen Fristen des Bedarfes, und in allen diesen Beziehungen von einer innigen, schützenden Genossenschaft umgeben, welche die Tendenzen einer kapitalistischen Schei- dung innerhalb der Werkstätte hemmt. Um so schwerer ist ihm von aussen beizukommen. Daher ist der ländliche Arbeiter, der von den meisten dieser Bedingtheiten frei ist, die gegebene Beute des Kaufmannes, und insoweit als nicht das städtische Gewerbe durch wachsende Volkszahl, ver-
bedeuten die Gegenstände, welche er ins Leben ruft, eine Summe Geldes, und diese hauptsächlich Möglichkeit ihrer eigenen Vermehrung.
§ 31.
Wenn nun in dieser Vorstellung des industriell wer- denden Kaufmanns die erste Methode erkannt wird, durch welche der Handel in den Arbeitsprocess sich einnistet, so läuft aber neben ihr eine Phase, in welcher das Princip des Handels aus der Werkstätte des selbständigen Handwerkers selber sich entwickelt. Wenn nämlich diese im Allgemeinen auf Bestellung arbeitet und für die Bedürfnisse ihrer Kund- schaft, der wirklich die Sachen gebrauchenden, welche rings umwohnend keine Vermittlung nöthig hat, so kann sie doch anfangen, auf Vorräthe hinzuarbeiten und auf entfernten Märkten Absatz zu suchen. Je mehr dieses gelingt, desto grösser für den Meister die Versuchung, anstatt einer natür- lich begrenzten Zahl von Lehrlingen und Gehülfen mög- lichst viele Arbeitskräfte in seinem Hause zu vereinigen und, sie für seinen Vortheil Waaren herstellen lassend, sich selber auf das Commando, die Verantwortung und die geschäftlichen Manipulationen zu beschränken. Auf der anderen Seite: je ärmer und schwächer der selbständige Handwerker, desto besser geeignet für den von aussen herantretenden Kaufmann. Daher der ländliche gegen- über dem städtischen Arbeiter. Der städtische — so ist zunächst anzunehmen — ist ein Meister oder will und kann es werden. Ererbte oder erwerbbare Heimstätte, ererbte oder erwerbbare Geräthe; so die Geschicklichkeit, so die Kundschaft, regelmässige Arbeit das Jahr hindurch oder doch zu allen Fristen des Bedarfes, und in allen diesen Beziehungen von einer innigen, schützenden Genossenschaft umgeben, welche die Tendenzen einer kapitalistischen Schei- dung innerhalb der Werkstätte hemmt. Um so schwerer ist ihm von aussen beizukommen. Daher ist der ländliche Arbeiter, der von den meisten dieser Bedingtheiten frei ist, die gegebene Beute des Kaufmannes, und insoweit als nicht das städtische Gewerbe durch wachsende Volkszahl, ver-
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bedeuten die Gegenstände, welche er ins Leben ruft, eine
Summe Geldes, und diese hauptsächlich Möglichkeit ihrer
eigenen Vermehrung.
§ 31.
Wenn nun in dieser Vorstellung des industriell wer-
denden Kaufmanns die erste Methode erkannt wird, durch
welche der Handel in den Arbeitsprocess sich einnistet, so
läuft aber neben ihr eine Phase, in welcher das Princip des
Handels aus der Werkstätte des selbständigen Handwerkers
selber sich entwickelt. Wenn nämlich diese im Allgemeinen
auf Bestellung arbeitet und für die Bedürfnisse ihrer Kund-
schaft, der wirklich die Sachen gebrauchenden, welche rings
umwohnend keine Vermittlung nöthig hat, so kann sie doch
anfangen, auf Vorräthe hinzuarbeiten und auf entfernten
Märkten Absatz zu suchen. Je mehr dieses gelingt, desto
grösser für den Meister die Versuchung, anstatt einer natür-
lich begrenzten Zahl von Lehrlingen und Gehülfen mög-
lichst viele Arbeitskräfte in seinem Hause zu vereinigen
und, sie für seinen Vortheil Waaren herstellen lassend, sich
selber auf das Commando, die Verantwortung und die
geschäftlichen Manipulationen zu beschränken. Auf der
anderen Seite: je ärmer und schwächer der selbständige
Handwerker, desto besser geeignet für den von aussen
herantretenden Kaufmann. Daher der ländliche gegen-
über dem städtischen Arbeiter. Der städtische — so ist
zunächst anzunehmen — ist ein Meister oder will und kann
es werden. Ererbte oder erwerbbare Heimstätte, ererbte
oder erwerbbare Geräthe; so die Geschicklichkeit, so die
Kundschaft, regelmässige Arbeit das Jahr hindurch oder
doch zu allen Fristen des Bedarfes, und in allen diesen
Beziehungen von einer innigen, schützenden Genossenschaft
umgeben, welche die Tendenzen einer kapitalistischen Schei-
dung innerhalb der Werkstätte hemmt. Um so schwerer
ist ihm von aussen beizukommen. Daher ist der ländliche
Arbeiter, der von den meisten dieser Bedingtheiten frei ist,
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/112>, abgerufen am 23.11.2024.
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