Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.Seite § 11. Dem Lohne gegenüber die Abgabe -- Gewohnheit und Pflicht -- Bitte und Gunst -- Dank -- Ab- schaffung von Abgaben -- des Lohnes -- Widerstand der Mächtigen -- Almosen und Trinkgeld -- Geschenk und Gesinnung -- Erhaltung des Scheines -- Geld- geschenk -- Steuer als gesellschaftlicher Begriff. § 12. Parallele von Leben und Recht -- Materie und Form -- Verbundenheit der Leiber -- Austausch von Sachen -- einzelner und allgemeiner Contract -- juristische Personen. § 13. Verbindung und Bündniss -- Zunahme des Contracts -- Anpassung des Status -- Typen gemeinschaftlicher Verbindungen und Bündnisse -- die Ehe -- Ver- hältnisse, welche zu Contracten werden können -- Contracte des Handelsverkehrs -- Vertrauen -- ersetzt durch Rechnung -- der Arbeits-Contract -- als Hebel möglicher neuer Construction des Zusammenlebens. § 14. Gesellschaftliche Verbindungen -- Zwecke -- Mittel im Vermögen -- bestimmter Zweck und bestimmte Mittel -- Associationen des Kapitals -- Gegensatz der Einzelnen und der Verbindung als selbständiger Person -- die Actien-Gesellschaft -- Arbeit als Actie. Zweiter Abschnitt. Das Natürliche im Rechte 235--246 § 15. Das Problem der antiken Philosophie des Rechtes -- Lösung -- das Natürliche in zwiefacher Bedeutung. § 16. Process der antiken Cultur -- das gemeine Recht -- Allgemeinheit und Ursprünglichkeit -- Fiction und Abstraction aus der Erfahrung. § 17. Schluss auf allgemeine Handelns-Freiheit -- dagegen Unterscheidung von gemeinem und natürlichem Rechte -- Fortschritt vom Allgemeinen zum Besonderen -- Folgerungen. § 18. Die Allgemeinheit der Ehe als Beispiel -- zwiefacher Sinn -- Ordnung des Gewissens -- heiliges Recht -- dagegen Ausdehnung des bürgerlichen Rechts zum Weltrecht -- zufällige und nothwendige Ordnung -- der abstracte Mensch. § 19. Gesellschaftliche Ordnung -- Verkehrs- oder Handels- recht -- Ausbildung solches Rechtes und Verfall des Lebens im römischen Reich. § 20. Die christliche Cultur und die Aufnahme des römischen Weltrechtes -- Verhältniss der Wirkungen -- Auf- lösung aller Gemeinschaften -- Familie und Ehe -- Naturrecht der neueren Zeit -- im öffentlichen Rechte und der Gesetzgebung. Seite § 11. Dem Lohne gegenüber die Abgabe — Gewohnheit und Pflicht — Bitte und Gunst — Dank — Ab- schaffung von Abgaben — des Lohnes — Widerstand der Mächtigen — Almosen und Trinkgeld — Geschenk und Gesinnung — Erhaltung des Scheines — Geld- geschenk — Steuer als gesellschaftlicher Begriff. § 12. Parallele von Leben und Recht — Materie und Form — Verbundenheit der Leiber — Austausch von Sachen — einzelner und allgemeiner Contract — juristische Personen. § 13. Verbindung und Bündniss — Zunahme des Contracts — Anpassung des Status — Typen gemeinschaftlicher Verbindungen und Bündnisse — die Ehe — Ver- hältnisse, welche zu Contracten werden können — Contracte des Handelsverkehrs — Vertrauen — ersetzt durch Rechnung — der Arbeits-Contract — als Hebel möglicher neuer Construction des Zusammenlebens. § 14. Gesellschaftliche Verbindungen — Zwecke — Mittel im Vermögen — bestimmter Zweck und bestimmte Mittel — Associationen des Kapitals — Gegensatz der Einzelnen und der Verbindung als selbständiger Person — die Actien-Gesellschaft — Arbeit als Actie. Zweiter Abschnitt. Das Natürliche im Rechte 235—246 § 15. Das Problem der antiken Philosophie des Rechtes — Lösung — das Natürliche in zwiefacher Bedeutung. § 16. Process der antiken Cultur — das gemeine Recht — Allgemeinheit und Ursprünglichkeit — Fiction und Abstraction aus der Erfahrung. § 17. Schluss auf allgemeine Handelns-Freiheit — dagegen Unterscheidung von gemeinem und natürlichem Rechte — Fortschritt vom Allgemeinen zum Besonderen — Folgerungen. § 18. Die Allgemeinheit der Ehe als Beispiel — zwiefacher Sinn — Ordnung des Gewissens — heiliges Recht — dagegen Ausdehnung des bürgerlichen Rechts zum Weltrecht — zufällige und nothwendige Ordnung — der abstracte Mensch. § 19. Gesellschaftliche Ordnung — Verkehrs- oder Handels- recht — Ausbildung solches Rechtes und Verfall des Lebens im römischen Reich. § 20. Die christliche Cultur und die Aufnahme des römischen Weltrechtes — Verhältniss der Wirkungen — Auf- lösung aller Gemeinschaften — Familie und Ehe — Naturrecht der neueren Zeit — im öffentlichen Rechte und der Gesetzgebung. <TEI> <text> <front> <div type="contents"> <list> <pb facs="#f0019" n="XIII"/> <item> <hi rendition="#right">Seite</hi> </item><lb/> <item>§ 11. 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§ 11. Dem Lohne gegenüber die Abgabe — Gewohnheit
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und Gesinnung — Erhaltung des Scheines — Geld-
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§ 12. Parallele von Leben und Recht — Materie und Form
— Verbundenheit der Leiber — Austausch von Sachen
— einzelner und allgemeiner Contract — juristische
Personen.
§ 13. Verbindung und Bündniss — Zunahme des Contracts
— Anpassung des Status — Typen gemeinschaftlicher
Verbindungen und Bündnisse — die Ehe — Ver-
hältnisse, welche zu Contracten werden können —
Contracte des Handelsverkehrs — Vertrauen — ersetzt
durch Rechnung — der Arbeits-Contract — als Hebel
möglicher neuer Construction des Zusammenlebens.
§ 14. Gesellschaftliche Verbindungen — Zwecke — Mittel
im Vermögen — bestimmter Zweck und bestimmte
Mittel — Associationen des Kapitals — Gegensatz
der Einzelnen und der Verbindung als selbständiger
Person — die Actien-Gesellschaft — Arbeit als Actie.
Zweiter Abschnitt. Das Natürliche im Rechte 235—246
§ 15. Das Problem der antiken Philosophie des Rechtes —
Lösung — das Natürliche in zwiefacher Bedeutung.
§ 16. Process der antiken Cultur — das gemeine Recht —
Allgemeinheit und Ursprünglichkeit — Fiction und
Abstraction aus der Erfahrung.
§ 17. Schluss auf allgemeine Handelns-Freiheit — dagegen
Unterscheidung von gemeinem und natürlichem Rechte
— Fortschritt vom Allgemeinen zum Besonderen —
Folgerungen.
§ 18. Die Allgemeinheit der Ehe als Beispiel — zwiefacher
Sinn — Ordnung des Gewissens — heiliges Recht —
dagegen Ausdehnung des bürgerlichen Rechts zum
Weltrecht — zufällige und nothwendige Ordnung —
der abstracte Mensch.
§ 19. Gesellschaftliche Ordnung — Verkehrs- oder Handels-
recht — Ausbildung solches Rechtes und Verfall des
Lebens im römischen Reich.
§ 20. Die christliche Cultur und die Aufnahme des römischen
Weltrechtes — Verhältniss der Wirkungen — Auf-
lösung aller Gemeinschaften — Familie und Ehe —
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und der Gesetzgebung.
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